Verletzung beim "Teambuilding" gilt laut Höchstgericht als Dienstunfall
<img style="float: right" src="https://i.ds.at/3OkqxA/rs:fill:150:0/plain/lido-images/2026/10/22/425b86a8-35fe-4bcb-b2f3-26c0116bda58.jpg">Ein Soldat stürzte beim jährlichen Eisstockturnier des Militärkommandos. Er hat Anspruch auf eine Versehrtenrente, bestätigte der Oberste Gerichtshof