Oberster Gerichtshof
Verletzung beim "Teambuilding" gilt laut Höchstgericht als Dienstunfall
Ein Soldat stürzte beim jährlichen Eisstockturnier des Militärkommandos. Er hat Anspruch auf eine Versehrtenrente, bestätigte der Oberste Gerichtshof
Der Soldat zog sich bei dem Eisstockturnier bleibende Verletzungen zu.
Das alljährliche Eisstockturnier des Militärkommandos endete für einen Vizeleutnant im Februar 2025 schmerzvoll. Er stürzte und verletzte sich an der rechten Hand. Da die Verletzung bleibende Schäden hinterließ, beantragte er eine Versehrtenrente nach der gesetzlichen Versicherung für Dienstunfälle.
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Source: Der Standard
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