Die Klägerinnen hatten angegeben, das Produkt sei fehlerhaft. Sie warfen der Bayer-Tochter Monsanto vorsätzliche Täuschung und Nachlässigkeit vor. Die Geschworenen sahen das anders. Man »begrüße die Entscheidung«, erklärte der Konzern anschließend. Das Urteil sei ein »starkes Signal« an weitere mögliche Klägerinnen und Kläger, dass es »erhebliche Hürden« für ihre Argumente gebe.
Prozesse gegen Bayer nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Es war das erste Gerichtsurteil in den USA, seit der Oberste Gerichtshof in Washington Ende Juni zugunsten von Bayer entschieden hatte. Laut Supreme Court ist der Konzern nicht verpflichtet, zusätzliche Warnhinweise auf Verpackungen glyphosathaltiger Mittel anzubringen, da die zuständige US-Behörde den Wirkstoff für unbedenklich erklärt hatte.
Verhandelt wurde der Fall von John Durnell, der seine Blutkrebserkrankung auf die Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup des Monsanto-Konzerns zurückführte, den Bayer 2018 übernommen hatte.
Infolge des vom Supreme Court getroffenen Urteils sind Prozesse gegen Bayer im Grunde nicht mehr möglich, in denen Kläger sich auf fehlende Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern stützen wollen. Die Anwälte in dem nun beendeten Prozess in St. Louis hatten indes ein anderes Argument vorgebracht und behauptet, der Unkrautvernichter Roundup sei fehlerhaft konstruiert und sie seien vorsätzlich getäuscht worden.
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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