Die Polizeidirektion Kiel erklärte nach der OLG-Entscheidung: »Unabhängig von der gerichtlichen Entscheidung werden die zuständigen Behörden Christian B. weiterhin im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten eng begleiten.« Dazu gehörten »die konsequente Ausschöpfung der polizeilichen Instrumente zur Gefahrenabwehr« sowie »fortlaufende behördenübergreifende Zusammenarbeit«.
Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Rechtlich gibt es aktuell aber keine Grundlage für freiheitsentziehende Maßnahmen. Seit der Haftentlassung vor etwas mehr als einem Jahr gelten für B. im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht aber Weisungen, die die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er dauerhaft eine elektronische Fußfessel zur Positionsbestimmung tragen.
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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