Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 15-Jährigen bei einem mutmaßlichen Drogengeschäft im März hat das Landgericht in Kiel einen 23-Jährigen wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Cannabis zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Einsatz des Messers durch den aus Bremen stammenden Angeklagten gegen den 15-Jährigen aus Notwehr gerechtfertigt war. Nach Überzeugung des Gerichts fungierte der Mann bei dem mutmaßlichen Drogengeschäft lediglich als Fahrer. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

Nach Überzeugung des Gerichts eskalierte in der Stadt an der Ostsee am Abend des 11. März ein Drogengeschäft. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Einsatz eines Messers durch den Angeklagten aus Notwehr gerechtfertigt war.

Der Jugendliche habe im Zuge des Konflikts die Fahrertür geöffnet und den Angeklagten mit einem Messer angegriffen, sagte der Vorsitzende Richter Philipp Wirth in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe Angst um sein Leben gehabt und deshalb ohne zu zielen zugestochen. Dabei traf er den 15-Jährigen in die Brust. Der Jugendliche erlag noch am Tatabend seinen Verletzungen.

Ursprüngliche Anklage wegen Totschlags

Der Bremer war ursprünglich wegen Totschlags angeklagt worden. Er saß mehr als ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft. Auch die Staatsanwaltschaft war im Prozessverlauf von diesem Vorwurf abgerückt und hatte in ihrem Plädoyer letztlich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren wegen Handeltreibens mit Cannabis gefordert. Die Entscheidung des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Revision eingelegt werden.

Nach Überzeugung des Gerichts fungierte der Angeklagte bei dem Drogengeschäft lediglich als Fahrer gegen ein Honorar von 200 Euro und war nur Gehilfe gewesen. Sein Begleiter hatte demnach keinen Führerschein. Die Eckernförder kannte er nicht.

»Zweifel daran, dass der Angeklagte wusste, worum es geht, haben wir nicht«, sagte Richter Wirth. Es sei ihm jedoch gleichgültig gewesen. Das Gericht hatte den Angeklagten bereits Ende Oktober nach mehr als sechs Monaten aus der Untersuchungshaft entlassen.

»Das Urteil ist aus unserer Sicht richtig«, sagte der Verteidiger. So traurig der Fall gewesen sei. Sein Mandant habe in Notwehr gehandelt. Er hatte eine Geld- oder Bewährungsstrafe gefordert. Während sich der Nebenklägervertreter des Bruders des Getöteten der Forderung der Staatsanwaltschaft anschloss, forderte die Anwältin der Eltern eine Verurteilung wegen Totschlags.

Gefälschte 50-Euro-Scheine dabei

Nach Überzeugung des Gerichts hatten der 15-Jährige und sein älterer Bruder den Plan gefasst, die Bremer »abzuziehen«, wie Richter Wirth sagte. Die
Eckernförder wollten mit einem Bündel gefälschter 50-Euro-Scheine in einer Plastiktüte bezahlen. Zuvor war demnach ein Drogengeschäft reibungslos abgelaufen, allerdings ohne Beteiligung des Angeklagten.

Die Kammer stützte ihre rechtlichen Bewertungen unter anderem auf die Aussage des Angeklagten, der den Messerstich vor Gericht einräumte und auf Äußerungen von Zeugen. Der Angeklagte und der mutmaßliche Drogenhändler aus Bremen waren im März mit einem weißen Mietwagen nach Eckernförde gefahren. Doch bei der Abwicklung des Geschäfts auf dem Rücksitz des Kleinwagens fielen dem Begleiter des Angeklagten die gefälschten Geldscheine auf.

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Laut Gericht zog der Bruder des Opfers schließlich eine Schreckschusspistole und bedrohte den Bremer. Die Kammer ging davon aus, dass es bei dem Deal letztlich um rund 400 Gramm Cannabis ging. Der Bruder wollte unter anderem die Bankkarte, Bargeld und Mobiltelefone der Bremer an sich nehmen. Während der Auseinandersetzung öffnete der 15-Jährige schließlich die Fahrertür und ging auf den Angeklagten los.

Nach der Tat flüchtete das Bremer Duo mit dem Auto, der Angeklagte stellte sich aber zwei Wochen später. In seiner Urteilsbegründung mahnte der Richter, »wer ein Messer oder eine andere Waffe dabeihat, ist am Ende bereit, diese auch einzusetzen«. Dies hätten die Geschehnisse des Falles aus Eckernförde gezeigt.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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