Digitaler Nachlass Was Ihre Erben über Ihr Online-Leben wissen sollten

Vergessene Konten, laufende Abos, verlorene Guthaben: Wer seinen digitalen Nachlass regelt, erspart seinen Erben Ärger.

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06.11.2026, 17:03

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Ein Paar Schuhe online bestellen, eine App ausprobieren oder sich bei einem Streamingdienst anmelden: Fast nebenbei entstehen neue Benutzerkonten. Darin bleiben Namen, Adressen oder öffentlich sichtbare Fotos gespeichert.

2024 zählte der Passwortdienst NordPass bei seinen Nutzerinnen und Nutzern durchschnittlich 168 Konten pro Person. Nach dem Tod können diese digitalen Spuren für Hinterbliebene zur Belastung werden: Abos verursachen weiterhin Kosten, Guthaben bleiben unentdeckt und persönliche Daten bestehen im Netz weiter.

Legende: Facebook, Whatsapp, Instagram oder Tiktok: Jeder Dienst hat eigene Regeln dafür, was mit einem Benutzerkonto nach dem Tod geschieht. SRF

Eine Übersicht über die wichtigsten Online-Konten kann viel Arbeit ersparen. Dazu gehören E-Mail-Adressen, soziale Netzwerke, Abos, Kundenkonten und Bankverbindungen.

Zugangsdaten dazu sollten sicher hinterlegt werden, etwa in einem Passwortmanager. Eine Vertrauensperson muss wissen, wie die Erben im Todesfall darauf zugreifen können.

Erben ohne Eigentum: Das Cloud-Problem

Doch selbst damit sind nicht alle Hürden beseitigt. Denn das Schweizer Recht kennt kein Eigentum an Daten wie an körperlichen, greifbaren Gegenständen. Eine Festplatte geht als Eigentum auf die Erbinnen und Erben über – diese dürfen auf die darauf gespeicherten Daten grundsätzlich zugreifen.

Bei Cloud-Speichern ist die Rechtslage komplizierter. Wer dort ein Konto eröffnet, schliesst einen Vertrag mit dem Anbieter ab. Die vererbbaren Rechte und Pflichten daraus gehen grundsätzlich auf die Erben über.

Wer möchte, dass wichtige Daten an die Erben übergehen, sollte lokale Kopien davon erstellen. Denn dort sind Erbrecht und Zugriffsrechte völlig klar.

Viele Anbieter haben jedoch eigene Regeln für den Todesfall. Diese können den Zugriff auf gespeicherte Daten erschweren oder sogar verhindern. Wie weit solche Vertragsbedingungen die Rechte der Erbberechtigten einschränken dürfen, ist in der Schweiz rechtlich nicht abschliessend geklärt.

Cordula Lötscher, Professorin für Privatrecht an der Universität Basel, rät deshalb, wichtige Dateien zusätzlich auf einer Festplatte oder einem USB-Stick zu sichern: «Wer möchte, dass wichtige Daten an die Erben übergehen, sollte lokale Kopien davon erstellen. Denn dort sind Erbrecht und Zugriffsrechte völlig klar.»

Vermögen geerbt – und trotzdem verloren?

Besonders teuer kann fehlende Vorsorge bei Kryptowährungen wie Bitcoin werden. Wer diese selbst verwahrt, benötigt einen sogenannten privaten Schlüssel oder eine Wiederherstellungsphrase, um darüber verfügen zu können. Fehlen diese Informationen, kann das Vermögen trotz Erbanspruch unerreichbar bleiben.

Werden Kryptowährungen hingegen von einer Bank oder einem anderen Finanzdienstleister verwahrt, können andere Zugriffswege bestehen.

Wer darf nach meinem Tod meine Daten sehen?

Neben den Zugangsdaten sollten auch persönliche Wünsche festgehalten werden: Welche Fotos und Dokumente sollen Angehörige erhalten? Welche Profile sollen bestehen bleiben oder gelöscht werden? Und welche Informationen sollen privat bleiben?

Legende: Ein Beispiel für digitale Nachlassplanung: Auf der Plattform des Schweizer Start-Ups Vitarcas können Nutzer ihre Online-Konten erfassen und festhalten, was nach ihrem Tod damit geschehen soll. SRF

Für rechtlich verbindliche Anordnungen über den Nachlass gelten die gesetzlichen Formvorschriften. Eine Notiz in einer App ersetzt kein gültiges Testament.

Wer seine digitalen Konten rechtzeitig ordnet, wichtige Daten sichert und seine Wünsche festhält, erleichtert den Erbinnen und Erben nicht nur die Suche. Er hilft ihnen auch bei der Entscheidung, was mit seinen digitalen Spuren geschehen soll.

SRF 1, «10 vor 10», 5.11.2026, 21:50 Uhr; noes

Source: SRF · Silvan Meyer

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