Hunderttausende E-Mails und Dokumente aus der AfD kursieren im Netz. Liefert das Leak die entscheidenden Belege für ein Verbot der rechtsextremen Partei? Justizministerin Hubig will die Voraussetzungen nun abklären.
07.11.2026, 11.35 Uhr
Justizministerin Hubig mit Innenminister Dobrindt
Foto: dts Nachrichtenagentur / IMAGODie Frage nach einem AfD-Verbot wurde zuletzt vor allem in aller Öffentlichkeit mit prominenten Stimmen wie Hape Kerkeling diskutiert . Entscheidend für die Frage, ob ein solcher Vorstoß Erfolg hat, könnte aber ein Leak von Interna aus der Partei werden, die nun auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Blick hat.
»Grundsätzlich können alle Erkenntnisse herangezogen werden, die vorliegen. Auch die E-Mails könnten also wohl herangezogen werden, wenn sie Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD liefern«, sagte die SPD-Politikerin der »Neuen Osnabrücker Zeitung « zu den Hunderttausenden Nachrichten und teils vertraulichen Dokumenten der AfD, die im Internet kursieren. »Das ist auch richtig so: Denn es geht um eine existenzielle Frage für die Demokratie.«
Hubig arbeitet an Konsens in Regierung
Die rechtsextreme Partei wird bundesweit vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall beobachtet. Einzelne Landesverbände werden vom jeweiligen Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Hinter dem Leak der rund 421.000 AfD-E-Mails sowie mehr als 48.000 Dokumenten dürften nach SPIEGEL-Recherchen Hacker stecken, teils mit Bezug zu den USA .
»Ich bin überzeugt, dass wir jetzt ernsthaft und systematisch prüfen müssen, ob die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren vorliegen«, sagte Hubig der Zeitung. Sie sprach sich für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus, die die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahren prüft. Dabei könne sie grundsätzlich alle Erkenntnisse heranziehen, die vorliegen. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat sich zuletzt für eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen.
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Eine solche Arbeitsgruppe würde nach früheren Angaben Wissen aus Bund und Ländern bündeln und mit Verfassungsschutz und Verfassungsrechtlern kooperieren. Dann würde entschieden, ob Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung ein AfD-Verbotsverfahren beantragen. Hubig sagte: »Für mich ist klar: Wenn ein Antrag konkrete Erfolgsaussichten hat, dann muss er auch gestellt werden.« Die Wahl eines AfD-Abgeordneten zum Landtagspräsidenten nach der Parlamentswahl in Sachsen-Anhalt nannte sie eine Zäsur.
Auf die Frage, worauf sie als Justizministerin und somit Teil der Bundesregierung noch warte, antwortete Hubig in dem Interview: »Die Bundesregierung kann über diese Frage nur im Konsens entscheiden. Daran arbeite ich.«
apr/dpa
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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