Stellenmeldepflicht Mehr arbeitslose Verkäuferinnen und Verkäufer im Detailhandel
Offene Stellen beim Detailhandel-Verkaufspersonal müssen neu den regionalen Arbeitsvermittlungszentren gemeldet werden.
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Die Zahl der arbeitslosen Verkäuferinnen und Verkäufer ist gestiegen: Die durchschnittliche Arbeitslosenquote des Verkaufspersonals ist in den letzten zwölf Monaten laut dem Staatsekretariat für Wirtschaft Seco von 4.8 Prozent auf 5.3 Prozent geklettert.
Im Moment ist die Lage auf dem Arbeitsmarkt laut Jérôme Cosandey, Leiter der Direktion für Arbeit Seco, unverändert. Die Arbeitslosenquote beträgt 3.0 Prozent, gleich wie im September. Das heisst, knapp 146'000 Menschen suchen Arbeit. Die Zahl derjenigen, die von Kurzarbeit betroffen sind, ist rückläufig.
Jérôme Cosandey, Leiter der Direktion für Arbeit Seco, erklärt das mit den Auswirkungen der geopolitischen Lage auf das Konsumverhalten: «Grundnahrungsmittel wie Spaghetti, Brot und Milch kaufen die Leute unabhängig von der Konjunktur. Aber Kleider oder Luxusgüter, die sie nicht sofort benötigen, kaufen sie in unsicheren Zeiten weniger.» Das erhöhe die Arbeitslosigkeit. Diese Einschätzung teilt auch die Gewerkschaft Syna: Es gehe vor allem um Stellen im Non-Food-Bereich und kleineren Geschäften.
Problematische Arbeitsbedingungen spielen eine Rolle.
Die Syna führt die gestiegene Arbeitslosigkeit zudem auf Restrukturierungen und die anspruchsvolle Situation im Detailhandel zurück: In den vergangenen zwei Jahren sank die Zahl der Arbeitsplätze im Detailhandel um rund 7000 Stellen. «Zusätzlich spielen aber auch problematische Arbeitsbedingungen etwa mit sehr langen Arbeitstagen und einer Unterbesetzung eine Rolle. Die Arbeitnehmenden beenden Arbeitsverhältnisse deshalb teilweise aus gesundheitlichen Gründen ohne Anschlusslösung», schreibt Nora Picchi, Leiterin Gewerkschaftspolitik, Recht und Vollzug Syna auf Anfrage von SRF. Betroffen von Stellenabbau seien häufiger Verkäuferinnen der Altersgruppen 35 bis 39 und 60 bis 64 Jahre und Arbeitnehmende mit einem Berufsabschluss im Detailhandel.
Nebst Verkäuferinnen und Verkäufern im Detailhandel müssen ab 2027 auch folgende Berufsgruppen den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV gemeldet werden:
- Sicherheitsdienstleistungspersonal (Arbeitslosenquote 5.3 Prozent).
- Barkeeperinnen und Barkeeper (Arbeitslosenquote 5.0 Prozent)
- Spezialistinnen und Spezialisten in der strategischen Planung in Politik und Wirtschaft (Arbeitslosenquote 7.3 Prozent)
- Regisseurinnen und Regisseure und Produzentinnen und Produzenten im Film- und Bühnenbereich sowie in verwandten Bereichen (Arbeitslosenquote 5.2 Prozent)
Weil die Arbeitslosenquote des Verkaufspersonals die 5-Prozent-Schwelle übersteigt, wird diese Berufsgruppe neu der Stellenmeldepflicht unterstellt. Das heisst, wenn beispielsweise eine Metzgerei oder eine Käserei im Verkauf eine freie Stelle hat, müssen sie diese erst dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV melden, bevor sie sie ausschreiben.
Das bedeutet administrativen Aufwand für Arbeitgeber. Der Direktor des Branchenverbandes Swiss Retail Federation, Patrick Erny kritisiert denn auch die Meldepflicht: «Die Detailhandelsunternehmen sehen sich ab Januar mit einem beträchtlichen, aber völlig unnötigen administrativen Mehraufwand konfrontiert.» Die Stellenmeldepflicht sei willkürlich und wirkungslos. Sie zeige seit der Einführung keine signifikanten Effekte auf die Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials oder die Drosselung der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt.
Laut dem Seco haben in den letzten Jahren schon Tausende Stellensuchende von der Massnahme profitieren können. «Arbeitslose, die vorher auf dem Arbeitsmarkt suchen mussten, haben so mindestens fünf Tage Vorlaufzeit», sagt Jérôme Cosandey. «Die Stellen sind nur für sie sichtbar, für die ausländische Konkurrenz nicht.» Dadurch erhöhe sich die Chance, eine neue Stelle zu finden.
Tagesschau, 5.11.2026, 19:30 ; srf/horl
Source: SRF · 05.11.2026, 20:17
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