Oberster Gerichtshof

Unfall im Homeoffice: Gang in den Keller war nicht versichert

Eine Sachbearbeiterin stürzte, als sie sich einen Sirup holte. Eine Versehrtenrente bekommt sie nicht, denn der Unfall gilt laut Höchstgericht nicht als Arbeitsunfall

IMAGO/Andrew Brookes

Wann gilt ein Unfall im Homeoffice als Arbeitsunfall? Damit beschäftigte sich kürzlich der Oberste Gerichtshof.

Der Weg in den Keller endete für eine Sachbearbeiterin vergangenes Jahr schmerzhaft. Die Frau arbeitete gerade im Homeoffice, als sie auf der Stiege stürzte und sich dabei bleibende Verletzungen zuzog.

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Source: Der Standard

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