Unfall im Homeoffice: Gang in den Keller war nicht versichert
<img style="float: right" src="https://i.ds.at/MsBlZA/rs:fill:150:0/plain/lido-images/2026/03/30/d69644c8-ef85-4224-91ac-4262a402b9c3.jpg">Eine Sachbearbeiterin stürzte, als sie sich einen Sirup holte. Eine Versehrtenrente bekommt sie nicht, denn der Unfall gilt laut Höchstgericht nicht als Arbeitsunfall