Quelle: dpa Niedersachsen 4. November 2026, 14:47 Uhr
Der Staat hat die Klage eines Rockers der mittlerweile verbotenen Gruppierung Bandidos ins Leere laufen lassen: Während der Rocker noch vor Gericht um die Herausgabe seiner sichergestellten Kutten kämpfte, haben die Behörden sie schon vernichtet. Der Prozess am Oberverwaltungsgericht in Münster wird deshalb jetzt wohl eingestellt, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Eigentlich wollte der Senat in einer Woche über den Fall verhandeln.
Der Rocker, der in NRW wohnt und zugleich Präsident der Bandidos-Gruppe in Osnabrück war, hatte vom Land Nordrhein-Westfalen die Herausgabe von drei Kutten samt Aufnähern verlangt.
Statussymbole auch für schwere Straftaten
Die Kutten werden von Rockern als Statussymbole getragen. Sie haben nach Angaben der Behörden häufig spezielle Aufnäher, die den Rang des Trägers dokumentieren - aber auch als Auszeichnung für bestimmte Straftaten vergeben worden seien.
Die Bandidos wurden von den Behörden immer wieder in Zusammenhang mit schweren Delikten wie Schießereien gebracht. 2021 hat das Bundesinnenministerium die Gruppe deshalb verboten.
Bandidos-Präsident kämpfte um seine Kutten
Kurz vor diesem Verbot war auch die Wohnung des Osnabrücker Rocker-Präsidenten durchsucht worden. Dabei haben die Behörden Beweismittel sichergestellt - unter anderem die Kutten.
Das wollte der Mann nicht akzeptieren und zog vor Gericht. Da die Bandidos zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchung noch nicht verboten gewesen seien, hätten die Behörden die Kutten nicht sicherstellen dürfen, argumentierte der Kläger - und verlangte sein Eigentum zurück.
Doch noch bevor das Oberverwaltungsgericht sich inhaltlich mit der Frage beschäftigen konnte, haben die Behörden Fakten geschaffen. Das Land habe dem Gericht mitgeteilt, man habe «in Erfahrung gebracht, dass die Bundesrepublik Deutschland die Kutten vernichtet habe», sagte die Gerichtssprecherin.
Weil es somit keine Kutten mehr gebe, die der Staat ihm zurückgeben könne, habe der Rocker nun erklärt, seine Klage zurückzuziehen. Dafür habe sich das Land NRW bereiterklärt, die Kosten für den Rechtsstreit zu tragen.
© dpa-infocom, dpa:261104-930-944526/1
Source: Die Zeit · dpa
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