Von den jüngsten scharfen US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) gibt es weitreichende Ausnahmen, die wohl auf Druck der US-Industrie zurückgehen. Das hat die niederländische Zeitung de Volkskrant herausgefunden und verweist dabei auf ein öffentlich einsehbares Dokument des US-Finanzministeriums. Darin heißt es etwa, dass abgesehen von einigen Ausnahmen Dienste von den Maßnahmen ausgenommen sind, die den Austausch von Informationen über das Internet ermöglichen. Die Ausnahme gelte zudem für Transaktionen, die mit dem Erwerb, der Implementierung, dem Betrieb und der Wartung von Unternehmenssoftware verbunden sind. Ausdrücklich zählen dazu auch Cloud-Dienste und Software-as-a-Service, Cybersicherheitslösungen sowie Datensicherung und -wiederherstellung. Die Sanktionen gelten demnach nur für 13 Personen, die von den Ausnahmen ausgeschlossen sind.
Scharfe Worte, viele Ausnahmen
Als die Sanktionen am 9. Oktober verhängt wurden, hat das US-Außenministerium erklärt, dass Transaktionen mit dem Gericht untersagt, seine Ressourcen abgeschnitten und seine Handlungsfähigkeit eingeschränkt würden. Jegliche Vermögenswerte des Internationalen Strafgerichtshofs in den USA sind gesperrt und müssen dem US-Finanzministerium gemeldet werden. Laufende Geschäfte dürfen nur noch bis zum 7. April 2027 abgewickelt werden. US-Bürgern sollten sämtliche Transaktionen mit dem Weltstrafgericht verboten werden. Wie die Öffentlichkeit aber erst jetzt erfährt, wurden die umfangreichen Ausnahmen fast zeitgleich formuliert.
Die Ankündigung der US-Regierung kam damals nur wenige Stunden, nachdem der Friedensnobelpreis an die südafrikanische Juristin Navanethem Pillay zuerkannt worden war. Pillay war von 2003 bis 2008 Richterin an dem sanktionierten Gericht im niederländischen Den Haag. Die Auszeichnung komme in einer Zeit, in der internationales Völkerrecht immer stärker unter Druck gerate, sagte Pillay in einer ersten Erklärung nach ihrer Auszeichnung. „Diese sich verschlechternde Entwicklung zeigt sich besonders deutlich an den Angriffen auf den Internationalen Strafgerichtshof“, erklärte die Juristin. Ein Sprecher von UN-Generalsekretär António Guterres nannte die Ankündigung einen „schweren Rückschlag“, Vertragsstaaten wie Deutschland und Frankreich sicherten dem Gericht ihre Unterstützung zu.
Bereits zuvor hatten die USA einzelne Personen am Gericht sanktioniert und damit das Thema der digitalen Souveränität in Europa auf die Tagesordnung gebracht. Im Herbst 2025 hatte der französische Richter Nicolas Guillou öffentlich gemacht, dass sich die Folgen für ihn wie eine digitale Zeitreise zurück in die 1990er Jahre anfühlen. Im Alltag bedeutet das, dass er vom digitalen Leben und vielem, was heute als Standard gilt, ausgeschlossen ist. All seine Konten bei US-Unternehmen wie Amazon, Airbnb oder PayPal wurden von den Anbietern sofort geschlossen. Eine Hotelbuchung in Frankreich über Expedia wurde wenige Stunden später storniert. Auch die Teilnahme am E-Commerce sei ihm praktisch nicht mehr möglich.
Das Gericht hat 125 Vertragsstaaten und verfolgt seit 2002 Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Die USA sind wie auch China, Israel und Russland kein Mitglied. US-Außenminister Marco Rubio hat das Vorgehen Anfang Oktober unter anderem damit begründet, dass die USA nie dem Gerichtshof beigetreten seien: „Wir brauchen ihn nicht. Und wir wollen ihn nicht.“ Ein konkreter Anlass für die Sanktionen war laut dpa, dass das Gericht wegen des Verdachts auf Kriegsverbrechen im Gazastreifen einen Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erlassen hatte.
(mho)
Source: Heise · Martin Holland
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