Ein Mann, der durch Missbrauch in seiner Familie gezeugt wurde, hat in den Niederlanden Anspruch auf Entschädigung. Das oberste Gericht des Landes entschied, dass auch er ein Opfer der Tat ist.

03.11.2026, 10.54 Uhr

Staatsrat in Den Haag Staatsrat in Den Haag

Staatsrat in Den Haag

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Kinder, die aus inzestuösen Beziehungen hervorgegangen sind, können in den Niederlanden unter bestimmten Bedingungen Entschädigungszahlungen fordern. Sie müssen dafür nachweisen können, dass sie schweren psychischen Schaden erlitten haben, teilte die niederländische Regierung mit.

Die Entscheidung folgt auf ein Urteil des niederländischen Staatsrates, dem obersten Verwaltungsgericht des Landes. Dieser hatte zugunsten eines Mannes entschieden, dessen Mutter als Minderjährige von seinem Großvater missbraucht worden war.

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Der Staatsrat entschied, dass das Recht eines Kindes auf psychische Gesundheit durch einen Fall von gewalttätigem sexuellem Missbrauch im Rahmen von Inzest »unmittelbar verletzt« werde, und zwar bereits vor der Geburt. »Die Tatsache, dass sich der daraus resultierende psychische Schaden möglicherweise erst nach der Geburt des Kindes äußert, bedeutet nicht, dass kein ausreichender Zusammenhang zwischen der Straftat und dem Schaden besteht«, hieß es weiter.

Mehrere niederländische Medien berichtete, der niederländische Fonds für Opfer von Gewaltverbrechen müsse nun binnen zwölf Wochen erneut über die Gewährung der Leistungen entscheiden.

bbr/AFP

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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