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Hubert Aiwanger ist tot. Der bayerische Vize-Ministerpräsident und Chef der Freien Wähler wurde leblos in einem Berliner Hotelzimmer aufgefunden (mehr hier). Gestern hätte er eigentlich bei der Eröffnung eines Büros der Freien Wähler in der Hauptstadt eine Rede halten sollen, doch die musste Aiwanger nach Informationen der dpa aus gesundheitlichen Gründen absagen. Später sei er nicht mehr erreichbar gewesen. Aiwanger wurde 55 Jahre alt, er hatte zwei Kinder und lebte mit seiner Partnerin zusammen, einer Landrätin der Freien Wähler.

Hubert Aiwanger (1972 – 2026)

Hubert Aiwanger (1972 – 2026)

Foto: Peter Kneffel / dpa

Man tut dem Niederbayern wohl nicht Unrecht, wenn man ihn einen begnadeten Populisten nennt. Bundesweit so richtig bekannt geworden ist er mit seinem deftigen Protest gegen das Heizungsgesetz der damaligen Ampelregierung. Kontrovers diskutiert wurde auch eine Affäre um ein antisemitisches Flugblatt, das er als Schüler verfasst haben soll – oder, so behauptete es Aiwanger, es stammte von seinem Bruder (mehr dazu hier).

Während seine Kritiker Hubert Aiwanger für einen gefährlichen Demokratieverächter hielten, schätzten ihn seine Anhänger als Mann des Volkes, der ohne Scheu oder falsche Höflichkeit den Sorgen und Problemen der kleinen Leute eine Stimme gab. Aber wie auch immer man zu dem Politiker Aiwanger stand: Sein früher Tod ist erschreckend.

Seit die Schauspielerin Collien Fernandes im vergangenen März im SPIEGEL öffentlich machte, dass ihr Ex-Mann, der Schauspieler Christian Ulmen, in ihrem Namen pornografische Bilder an zahlreiche Männer verschickt und sie selbst im Streit auch körperlich angegriffen haben soll, debattiert die Öffentlichkeit über digitale Gewalt. Und es tobt ein Rechtsstreit zwischen Ulmen und Fernandes: Sie hat ihn wegen angeblicher Übergriffe angezeigt, er wehrt sich juristisch gegen die Veröffentlichung der Vorwürfe (mehr dazu hier ).

SPIEGEL-Cover über die Vorwürfe von Fernandes gegen Ulmen

SPIEGEL-Cover über die Vorwürfe von Fernandes gegen Ulmen

Foto: Christian Ender / IMAGO

Im Mittelpunkt der öffentlichen Debatte stand bisher vor allem der mutmaßliche Identitätsdiebstahl, den Ulmen an seiner Partnerin begangen haben soll und den sie als »virtuelle Vergewaltigung« bezeichnet. Diese Taten bestreiten Ulmens Anwälte im Kern nicht. Was Ulmen allerdings bestreitet, sind die körperlichen Übergriffe, die Fernandes ihm vorwirft.

Konkret geht es etwa um einen heftigen Streit am 11. Januar 2023 in der Wohnung des damaligen Paars in Palma de Mallorca, der mit einem Polizeieinsatz endete. Bei einer medizinischen Untersuchung wurden anschließend ein Hämatom am rechten Unterarm, Schmerzen im rechten Arm und Prellungen an beiden Knien von Collien Fernandes festgestellt. Ulmen behauptet, er habe keine Gewalt ausgeübt, Fernandes dagegen hätte ihn »wiederholt körperlich angegriffen«. Etwaige Verletzungen von Fernandes seien allein auf »passive Abwehrhaltungen« von ihm zurückzuführen.

Meinen Kollegen Lukas Eberle und Max Hoppenstedt Heinrichs und meiner Kollegin Juliane Löffler liegen nun Dokumente der spanischen Behörden zu diesem Vorfall vor. Was sich daraus ergibt, nährt Zweifel an der Version von Ulmen und seinen Juristen.

Wenn ich hier im Berliner Straßenverkehr unterwegs bin, stelle ich mir öfter mal die Frage, ob hier überhaupt irgendjemand den Führerschein hat. Außer mir selbstverständlich. Aber praktisch alle anderen fahren wie die letzten Trottel! Wenn die einen Führerschein haben, dann kann die Prüfung nicht sehr schwer gewesen sein. Ich habe deshalb gewisse Zweifel an den Plänen der Bundesregierung, die den Führerscheinerwerb vereinfachen will (mehr dazu hier).

Fahrschülerin stellt Rückspiegel ein (Archivbild, Führerschein hoffentlich bereits bestanden)

Fahrschülerin stellt Rückspiegel ein (Archivbild, Führerschein hoffentlich bereits bestanden)

Foto: Uwe Ernst / FUNKE Foto Service / IMAGO

Heute stimmt der Bundestag über eine Änderung des Fahrlehrergesetzes ab, unter anderem soll künftig die Präsenzpflicht beim Theorieunterricht entfallen und der Fragenkatalog für die Theorieprüfung verkleinert werden. Außerdem soll es keine fest vorgeschriebene Zahl von Überland-, Autobahn und Nachtfahrten mehr geben. Und Fahrschüler, die bereits die theoretische Prüfung bestanden haben, sollen auf öffentlichen Straßen üben dürfen, wenn sie dabei zum Beispiel von ihren Eltern angeleitet werden. Der Bundesrat muss all dem allerdings auch noch zustimmen.

Nicht gesetzlich geregelt werden soll übrigens die ständige Anleitung und Überwachung durch mitfahrende Ehegatten vom Beifahrersitz aus auch für langjährige Führerscheininhaber. Hier muss der Gesetzgeber nicht eingreifen, sie findet sowieso statt.

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Verlierer des Tages…

US-Präsident Trump

US-Präsident Trump

Foto: Annabelle Gordon / EPA

…ist Donald Trump. Sie wissen, warum! Und er war es auch schon gestern. Aber ich wollte ihn endlich einmal hier in dieser Rubrik auftreten lassen. Herzlichen Dank an die US-Wählerinnen und -Wähler, dass sie das möglich gemacht haben.

Lesen Sie dazu hier den aktuellen SPIEGEL-Leitartikel

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Foto: Roderick Aichinger / DER SPIEGEL

Source: Der Spiegel · Stefan Kuzmany

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