Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Enteignungen, wie sie in Berlin geplant sind, per Gesetz erschweren. Die Linke hält das für rechtswidrig.
25.10.2026, 16.32 Uhr
Alexander Dobrindt: Plan gegen Berliner Pläne zur Wohnungs-Vergesellschaftung
Foto:Frank Hoermann / Sven Simon / SvenSimon / picture alliance
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will Vergesellschaftungen, wie sie die Linke in Berlin plant, enorm erschweren. »Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz deutlich machen, dass willkürlicher linker Vergesellschaftungs-Fetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist«, sagte der CSU-Politiker der »Bild«-Zeitung . Sein Ministerium bestätigte Details zu dem geplanten Gesetz.
Demnach soll eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur möglich sein, wenn eine zwingende Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wurde. Eine Landesregierung müsste dann beweisen, dass sie alle anderen Mittel, also Investitionen in und Förderung von Wohnungsbau, vollumfänglich ausgeschöpft hat und ihr nichts anderes übrig bleibt. Wird enteignet, müsste die Entschädigung den Plänen zufolge »unmittelbar in Geld« und zu einem Verkehrswert erfolgen, der durch ein Gutachten ermittelt wurde.
Die Linke ragierte bereits auf Dobrindts Aussage: »Das, was Dobrindt einen ›Vergesellschaftungs-Fetisch‹ nennt, ist Teil des Grundgesetzes und kann nicht durch ein Vergesellschaftungs-Verbotsgesetz außer Kraft gesetzt werden«, sagte die Sprecherin für Mieten- und Wohnungspolitik, Caren Lay in der »Welt« . Das geplante Investitionsschutzgesetz sei »ein juristisches Himmelfahrtskommando, das keinerlei Sperrwirkung für die Vergesellschaftung in Berlin entfalten wird.«
Berliner Parteien planen mit 16 Milliarden Euro Entschädigung
Linke, Grüne und SPD in Berlin planen, große private Wohnungsbestände zu vergesellschaften . Dabei haben die Parteien Privatunternehmen im Visier, deren Bestand sich in Berlin auf mindestens 10.000 Wohnungen beläuft. Das geht aus ihrem Sondierungspapier hervor. Die Entschädigungskosten sollen demnach bei 16 Milliarden Euro gedeckelt werden, diese Summe dürfte unter dem Verkehrswert der Wohnungen liegen.
Linken-Chef Luigi Pantisano warf Dobrindt und der gesamten schwarz-roten Bundesregierung vor, ihnen seien die Aktionäre großer Konzerne wie Vonovia wichtiger als die Mieterinnen und Mieter in Berlin. »Ein solches Gesetz wird vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben«, betonte er mit Blick auf Dobrindts Ankündigung. Jetzt müsse sich die Bundes-SPD entscheiden, auf welcher Seite sie stehe: »Auf der Seite der Mietmafia oder der Mieterinnen und Mieter.«
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Die CDU/CSU-Fraktion hingegen stellte sich hinter den Innenminister. »Die Vorschläge von Innenminister Dobrindt sind vernünftig und fair und als Bedingungen einer Enteignung in einer sozialen Marktwirtschaft unerlässlich«, sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) der »Welt«. »Auf dieser Grundlage können wir als Bundestagsfraktionen von Union und SPD sehr schnell ein gutes Gesetz verabschieden. Nur so können wir das Vertrauen in den Investitionsstandort Deutschland angesichts chaotischer Regierungspläne in Berlin sichern.«
Einschätzung eines Staatrechtlers
Der Staatsrechtler Ulrich Battis sieht ebenfalls rechtliche Risiken bei Dobrindts Plänen. Vor allem die vorgesehene Festlegung der Entschädigungshöhe auf den Verkehrswert hält er für problematisch. »Bei der Höhe der Entschädigung gibt es verfassungsrechtlichen Spielraum. Diesen Spielraum durch eine solche Vorgabe einzuschränken, halte ich für riskant«, sagte Battis der Funke Mediengruppe.
Die übrigen Vorgaben des geplanten Gesetzes hält Battis demnach für gut umsetzbar. Entscheidend sei jedoch die Frage, »ob Vergesellschaftungen überhaupt möglich sind«. Eine gesetzliche Regelung des Bundes würde nach Einschätzung des Staatsrechtlers die Möglichkeiten der Länder begrenzen.
irb/AFP/dpa
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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