Ihr Fall sorgte bundesweit für Empörung: Eine Lehrerin des Berufskollegs Wesel war 16 Jahre lang krankgeschrieben und erhielt weiter Gehalt. Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Duisburg Anklage gegen die 62-Jährige.

»Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen besteht gegen die Angeschuldigte hinreichender Tatverdacht des Betruges in elf besonders schweren Fällen sowie der Urkundenfälschung in zwei Fällen«, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Insgesamt soll die Angeschuldigte im Tatzeitraum Bezüge in Höhe von über 248.000 Euro zu Unrecht erhalten haben.

Der Lehrerin wird vorgeworfen, von März 2021 bis März 2025 zehn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Berufskolleg Wesel eingereicht zu haben, um ihren Arbeitgeber zu täuschen. Sie habe den Anschein erwecken wollen, aufgrund einer Erkrankung dienstunfähig zu sein. Sie soll jedoch gewusst haben, dass sie entgegen den von ihr vorgelegten Bescheinigungen gesundheitlich in der Lage sei, zu arbeiten. Die Anklage wirft ihr vor, dies getan zu haben, »um trotz ihres schuldhaften Fernbleibens vom Dienst weiterhin ihre vollen monatlichen Dienstbezüge zu erhalten«.

Im September 2025 soll sie wieder Durchschriften von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt haben, heißt es in der Mitteilung. Auch in diesem Zeitraum soll sie dienstfähig gewesen sein. Der Zeitraum vor 2021 gelte als »rechtsverjährt«, heißt es in der Mitteilung. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelte die Unschuldsvermutung.

Existiert die Ärztin gar nicht?

In der Vergangenheit hat es Hinweise gegeben, wonach die Frau als Heilpraktikerin gearbeitet haben soll, während sie krankgeschrieben war. Dazu äußert sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung nicht und schreibt stattdessen: »Konkrete Anhaltspunkte für die tatsächliche Ausübung einer anderen beruflichen Tätigkeit durch die Angeschuldigte während des Tatzeitraums konnten im Rahmen der Ermittlungen nicht erlangt werden.«

Die Frau wird außerdem verdächtigt, »als aktive Tauchsportlerin zwei von einer nicht existenten Ärztin ausgestellte Tauchtauglichkeitsbescheinigungen selbst erstellt zu haben, um ihre Tauchtauglichkeit nachzuweisen«.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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