Fünf Jahre Mindeststrafe Was bringt das neue Gesetz gegen K.o.-Tropfen?
Stand: 06.11.2026 • 06:17 Uhr
Immer wieder werden vor allem Frauen mit K.o.-Tropfen betäubt und erleben sexualisierte Gewalt. Der Bundestag will heute härtere Strafen beschließen. Aus Sicht der Opposition verfehlt das Gesetz aber den Kern des Problems.
Von Felix Jakobs, ARD-Hauptstadtstudio
Sie sind farb-, geruch- und geschmacklos und eben das macht sie so gefährlich. Sogenannte K.o-Tropfen werden immer wieder bei sexuellen Übergriffen oder Raub eingesetzt. Oft werden sie unbemerkt in das Getränk eines Opfers geträufelt.
Die Betroffenen verlieren durch die Tropfen die Kontrolle über ihren Körper und die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzten. Sie erleiden Bewusstseinsstörungen bis hin zur Bewusstlosigkeit und werden nicht selten traumatisiert zurückgelassen.
In Zukunft fünf Jahre Mindeststrafe
Der Bundestag will heute ein neues Gesetz verabschieden, das härtere Strafen für ein solches Vergehen vorsieht. K.o.-Tropfen werden in Zukunft rechtlich auf einer Stufe mit Waffen und Messern stehen. Dadurch steigt die Mindeststrafe von drei auf fünf Jahre Gefängnis, wenn Täter solche Mittel einsetzen.
Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf ein früheres Urteil des Bundesgerichtshofs, laut dem K.o.-Tropfen nicht als "gefährliche Werkzeuge" gelten.
Der BGH widersprach damit einem vorherigen Urteil des Landgerichts Dresden, das in dieser Frage anderer Meinung war. Durch die neue Gesetzgebung soll es in Zukunft keinen Zweifel mehr daran geben, dass der Einsatz von K.o.-Mitteln eine Haftstrafe von mindestens fünf Jahren rechtfertigt.
Hubig: "Starkes Stoppschild"
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will mit dem Gesetz eine stärkere Abschreckung potenzieller Täter erreichen. Die SPD-Politikerin spricht von einem "starken Stoppschild".
Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs im September wurde dieser grundsätzlich von allen Fraktionen begrüßt. Dennoch gab es Kritik. Grüne und Linke bemängeln unter anderem die dürftige Datenlage bei dem Thema. Denn Fälle von sexualisierter Gewalt mit K.o.-Mitteln werden in der offiziellen Polizeistatistik nicht gesondert erfasst.
Opposition fordert mehr geschultes Personal und Testmöglichkeiten
"Ein höherer Strafrahmen auf dem Papier verhindert für sich allein keine einzige Straftat", heißt es vom AfD-Abgeordneten Knuth Meyer-Soltau.
Ähnliche Kritik gab es von Seiten der Linken und Grünen. In Deutschland fehle es demnach vor allem an geschultem Personal und ausreichend Möglichkeiten sich oder sein Getränk schnell und ohne bürokratische Hürden auf K.o.-Tropfen testen zu lassen. Das ist vor allem ein Problem, weil es bei vielen Mitteln auf jede Sekunde ankommt. Verurteilungen scheitern häufig daran, dass die Stoffe nur sehr kurze Zeit in Blut und Urin nachweisbar sind.
"Nichts würde mir mein altes Leben wieder zurückgeben"
Auch die Betroffene Kira Daviter, Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Menschen, die Opfer von K.-o.-Tropfen wurden, teilt diese Kritik. Vor zwei Jahren wurde ihr in einer Bar unbemerkt das starke Schmerzmittel Oxycodon über ein Getränk verabreicht. Danach wurde sie vergewaltigt. Am nächsten Morgen erinnert sie sich an fast gar nichts mehr.
Kira Daviter hätte sich in ihrem Fall ein besseres Zusammenspiel von Krankenhaus und Behörden gewünscht: "Ich bin am Tag nach der Tat um zwölf Uhr ins Krankenhaus gekommen. Bis die Kriminalpolizei da war, war es halb fünf. Um 18 Uhr wurde mir erst Urin abgenommen. Ich konnte von Glück reden, dass da noch etwas nachweisbar war."
Höhere Strafen findet sie zwar grundsätzlich gut, es sei aber dringend notwendig, auch an anderen Stellschrauben zu drehen. Zum Beispiel bei der besseren Schulung von Personal im richtigen Umgang mit Opfern von K.o.-Tropfen.
Kira Daviters Täter wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Eine verhältnismäßig hohe Strafe und bisher eher ein Einzelfall. Als Genugtuung empfindet sie das allerdings nicht: "Es gibt kein Genug für das, was mir genommen wurde. Nichts würde mir mein altes Leben wieder zurückgeben. Nichts. Egal, welche Strafe dieser Mensch bekommt."
Source: Tagesschau · Felix Jakobs, ARD-Hauptstadtstudio
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