Der Aufschrei war groß. Im Prozess gegen Christina Block hatte das Landgericht (LG) Hamburg von der »Zeit«-Redaktion gefordert, Tonaufnahmen herauszugeben. Andernfalls werde man durchsuchen.

Die »Zeit«-Journalistin, die für einen Podcast Gespräche mit der Familie von Blocks Ex-Mann Stephan Hensel geführt und aufgezeichnet hatte, gab die Aufnahmen daraufhin heraus.  Insgesamt handelt es sich um 160 Stunden Audiomaterial. Zugleich legten Anwälte des »Zeit«-Verlags und der Journalistin Beschwerde gegen die Durchsuchungsbeschlüsse des LG ein.

Nun hat das LG diese Beschlüsse in Teilen zurückgenommen. Zugleich beharrt es darauf, das bestimmte Aufnahmen weiterhin ausgewertet werden müssten. Das geht aus einer 23-seitigen LG-Entscheidung hervor, die am Dienstag veröffentlicht wurde. Deshalb muss sich nun das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg mit der Sache befassen und eine endgültige Entscheidung treffen.

Christina Block steht als Angeklagte vor Gericht. Sie soll nach einem Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt haben, ihre beiden jüngsten Kinder ihrem Ex-Mann in Dänemark zu entreißen und nach Deutschland zu entführen. Block bestreitet das.

Rechtswidrige Sicherstellung

Ende September waren Auszüge aus den Gesprächen im Podcast »Zeit Verbrechen: House of Block« veröffentlicht worden. Vor allem die Äußerung der zum Jahreswechsel 2023/24 entführten, damals 13-jährigen Tochter von Christina Block hatte Unmut bei ihrer Verteidigung hervorgerufen. Vor Gericht hatte das Mädchen nicht als Zeugin aussagen wollen.  In dem Podcast aber schildert es seine Entführung detailliert.

Die »Zeit«-Journalistin hatte die Gespräche mit der Familie zum Teil bereits kurz nach der Entführung geführt. Bei der Durchsuchung ging es um die vollständigen Aufnahmen, nicht nur um die später veröffentlichten Auszüge.

Das LG stellte nun klar, dass man weiterhin Gespräche mit der entführten Tochter auswerten wolle, außerdem Aussagen von Ex-Mann Hensel und dessen neuer Frau. Es gehe um etwa zehn Stunden Mitschnitt von Gesprächen, die am 15. und 16. Januar 2024 geführt wurden. Auf andere Dateien, die etwa Gespräche mit der Schwester des entführten Kindes beinhalten, wolle man aber verzichten. Die Sicherstellung dieser anderen Gesprächsaufzeichnungen betrachte man nun selbst als rechtswidrig.

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Das Gericht erklärte: Die Familie hätte in dem Podcast selbst betont, wie wichtig es ihr sei, ihre Geschichte in die Öffentlichkeit zu tragen. Die Journalistin habe die entführte Tochter mehrere Stunden befragt, noch bevor die Polizei das Kind umfänglich habe vernehmen können. Womöglich sei das Kind dadurch unbewusst beeinflusst worden.

Um die Aussagen, die das Kind dann bei der Polizei gemacht habe, zu überprüfen, müsse das Gericht genau wissen, welche Fragen die Journalistin gestellt habe. Wichtige Teile der Anklage stützten sich nur auf die Aussagen bei der Polizei. Sie stünden aber im Widerspruch zu Aussagen anderer Beteiligter.

Hinzu komme: Die Kinderpsychiaterin im Verfahren baue ihr Gutachten auf Angaben der »kindlichen Opferzeugen« auf, argumentieren die Richter. Zudem könnten die Aufnahmen auch bei der Verteidigung der Angeklagten eine Rolle spielen.

OLG-Entscheidung muss abgewartet werden

Solange das OLG nicht endgültig über die Beschwerde der »Zeit« entschieden hat, bleiben sämtliche Aufnahmen indes weiter noch unter Verschluss. Das hatte eine andere Kammer des LG vor kurzem entschieden. Dieser Beschluss gelte weiterhin, teilte das LG mit.

Am Mittwoch wird der Prozess gegen die sieben Angeklagten fortgesetzt.

Die »Zeit«-Journalistin Anne Kunze erzählt hier , wie die Polizei vor ihrer Tür stand und sie zwang, 160 Stunden Audioaufnahmen herauszugeben. Und wie sie sich dagegen wehrt.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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