Die AfD in Niedersachsen ist mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu ihrer vorläufigen Hochstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover. Der 11. Senat des OVG »teile die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass Tatsachen vorlägen, die eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebung belegten«, teilte das Gericht mit.

Unter anderem sei der niedersächsische AfD-Landesverband bestrebt, »den Schutz der Menschenwürde außer Geltung zu setzen« und verfolge ein »völkisch-abstammungsmäßiges beziehungsweise ethnisches oder ethnisch-kulturelles Volksverständnis.«

Auch gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip richte sich der Landesverband, so das OVG. Damit beabsichtige er, »das Vertrauen der Bevölkerung in die Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland grundlegend zu erschüttern und zugleich die Funktionsfähigkeit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Allgemeinen sowie des Parlamentarismus im Besonderen in Gänze in Frage zu stellen.«

Weiterhin unterhalte der AfD-Landesverband Niedersachsen zahlreiche Verbindungen auch zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Kräften, insbesondere aus dem Umfeld der »Neuen Rechten«. Dies spricht aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts ebenfalls dafür, dass der Landesverband Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.

Die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung entspricht der Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung in anderen Bundesländern.

Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die Hochstufung am 17. Februar 2026 bekannt gemacht. Den hiergegen gerichteten Eilantrag des AfD-Landesverbands lehnte das Verwaltungsgericht Hannover am 1. Juni 2026 ab. Die dagegen eingelegte Beschwerde des AfD Landesverbands Niedersachsen hat das OVG nun zurückgewiesen. Dies ist unanfechtbar. Das Hauptsacheverfahren ist noch bei dem Verwaltungsgericht Hannover anhängig.

Die geleakten AfD-Dokumente zeigen, wie sich die Partei radikalisiert. Es werden sogar Mitglieder rechtsextremer Organisationen finanziert, mit denen die AfD offiziell nichts zu tun haben will. Der SPIEGEL hat die Daten ausgewertet. Wie die AfD hinter den Kulissen völkische Aktivisten finanziert, lesen Sie hier.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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