Zeitdruck gehört zur Prüfung: Gericht verweigert Nachteilsausgleich bei Numerus-Clausus-Test

Nachteilsausgleiche für Studierende nehmen zu und bringen die Hochschulen an die Belastungsgrenze. Nun hat ein Gericht den Zeitbonus für eine Studentin abgelehnt. Der Entscheid ändert aber nichts am grundsätzlichen Problem.

08.11.2026, 05.30 Uhr

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Die Zahl der Studierenden mit Nachteilsausgleich nimmt zu: Studierende im Hörsaal

Die Zahl der Studierenden mit Nachteilsausgleich nimmt zu: Studierende im Hörsaal

DPA

Für Marion Vassaux ging es um viel. Sie hatte den Traum, Tierärztin zu werden, und wollte an der Universität Bern Veterinärmedizin studieren. Doch dazu hätte sie eine hohe Hürde nehmen müssen: den Zulassungstest für medizinische Studienplätze, ein anspruchsvolles Verfahren, das mehrere Stunden dauert und bei dem ein Grossteil der schweizweit Tausende Kandidaten scheitert. Für Vassaux war die Prüfung wegen ihrer Lese- und Schreibschwäche eine enorme Herausforderung, deshalb beantragte sie einen Nachteilsausgleich in Form von mehr Zeit – und blitzte ab. Die Prüfung bestand sie in der Folge nicht. Das war 2021.

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Ihr Fall beschäftigt die Justiz nunmehr seit Jahren. Mithilfe der Behindertenrechtsorganisation Inclusion Handicap zog Vassaux den Fall bis vor Bundesgericht. Dieses wies den Fall ans Berner Verwaltungsgericht zurück: Es müsse ein Gutachten dazu einholen, ob ein Nachteilsausgleich bei diesem Test möglich sei, und den Fall neu aufrollen.

«Ungerechtfertigter Vorteil»

Nun liegt das neue Urteil des Berner Gerichts vor – und es ist ein Rückschlag für Vassaux und Inclusion Handicap. Die Richter kommen gestützt auf das Gutachten zu dem Schluss, dass ein Nachteilsausgleich in Form eines Zeitzuschlags bei den Zulassungstests fürs Medizinstudium nicht möglich sei. Der Zeitdruck sei ein integraler Bestandteil der Prüfung, «um das Zulassungsverfahren zu objektivieren und die kognitiven Fähigkeiten der Kandidaten unter realistischen Bedingungen zu bewerten», schreibt das Gericht. Würde man also einzelnen Kandidatinnen mehr Zeit gewähren, erlangten diese einen «ungerechtfertigten Vorteil gegenüber den anderen Teilnehmern».

Das Urteil bezieht sich ausschliesslich auf diese Numerus-Clausus-Tests, zieht aber vorläufig eine rote Linie in einer Debatte, die das Bildungssystem zunehmend beschäftigt: Wo ist die Grenze zwischen Nachteilsausgleich und Vorteilsgewährung? Inwiefern werden damit auch Nachteile ausgeglichen, die später bei der Berufsausübung hinderlich sind? Die Diskussion darüber hat Fahrt aufgenommen, weil die Gesuche und Massnahmen für Prüfungen auf allen Bildungsstufen stark zunehmen. Schweizweite Erhebungen dazu fehlen zwar, doch zeigen die Zahlen überall nach oben. Zum Beispiel im Kanton Zürich: Bei den Aufnahmeprüfungen fürs Gymnasium erhielten letztes Jahr 8,6 Prozent der Teilnehmenden einen Nachteilsausgleich, bei den Lehrabschlussprüfungen waren es 6,5 Prozent – eine Verdoppelung innert weniger Jahre.

Ein ähnliches Bild zeigt sich auch auf der Hochschulstufe. Die ETH Zürich verzeichnete eine Zunahme der Gesuche innert zweier Jahre um rund 50 Prozent. An der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) stieg die Zahl binnen zwei Jahren von 327 auf 532. Die Universität Zürich erfasst die Nachteilsausgleiche nicht zentral, doch registriert die Fachstelle Studium und Behinderung einen steilen Anstieg der Erstgespräche in den letzten fünf Jahren (von 135 auf 480).

Ein gewisses Ohnmachtsgefühl

Die Entwicklung fordert die Hochschulen. Kürzlich fand in Basel eine Tagung der Rektorenkonferenz Swissuniversities zu «Herausforderungen und Best Practices» im Umgang mit den Nachteilsausgleichen statt. Dort betitelten die Vertreterinnen einer Hochschule ihre Präsentation mit folgenden Worten: «Die starke Zunahme an Nachteilsausgleichen bringt das System an seine Belastungsgrenzen.» Eine andere Teilnehmerin sprach von einem gewissen «Ohnmachtsgefühl» angesichts des administrativen Aufwands.

Ob Zeitzuschlag, separate Räume oder längere Pausen: Längst geht es dabei nicht mehr primär um Rollstühle oder Sehbehinderungen. Die Zahlen zeigen eine Verschiebung hin zu unsichtbaren Einschränkungen. Beispiel ZHAW: 48 Prozent der Nachteilsausgleiche betrafen dort letztes Jahr ADHS, 15 Prozent Lese- und Rechtschreibstörungen und 10 Prozent psychische Behinderungen. Seh-, Hör- und Mobilitätsbehinderungen machen hingegen nur je etwa 2 Prozent aus. Die Zahlen anderer Hochschulen zeigen ein ähnliches Bild.

Nun aber treffen diese Vorkehrungen, um den Ansturm besser bewältigen zu können. An der Swissuniversities-Tagung war die Rede von einer «Standardisierung der Prozesse». Die Universität Zürich etwa will die bisher dezentralen Entscheidungen der Fakultäten zentralisieren: «Neu soll eine zentrale Verfügungsstelle die Gesuche bearbeiten und die rechtsverbindlichen Entscheide erlassen», schreibt die Medienstelle auf Anfrage. Gleichzeitig wird die Antragstellung vereinfacht, und es wird ein gemeinsamer Katalog der Ausgleichsmassnahmen erstellt.

Dass die Hochschulen administrativ aufrüsten, zeigt, wie sehr das System gefordert ist. Daran wird der Fall Marion Vassaux nichts Grundlegendes ändern. Das Urteil des Verwaltungsgerichts besagt zwar, dass bei den gegenwärtigen Zulassungstests fürs Medizinstudium weiterhin keine Zeitzuschläge gewährt werden müssten. Allerdings müssten in diesem Fall, so befand das übergeordnete Bundesgericht bereits, die Behörden das Design des gesamten Zulassungsverfahrens hinterfragen und behindertengerechter gestalten. «Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum sich das Verwaltungsgericht um diese Frage gedrückt hat», sagt nun Caroline Hess-Klein, Leiterin der Abteilung Gleichstellung bei Inclusion Handicap.

Ob die Organisation und Marion Vassaux noch einmal vor Bundesgericht ziehen, ist offen. Die Universität Bern will das Urteil vor Rechtskraft nicht kommentieren. Vassaux selbst hat sich derweil neu orientiert: Sie absolviert eine Ausbildung als Landschaftsgärtnerin.

Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»

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Source: Neue Zürcher Zeitung · René Donzé

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