Verbotene Liebe: Eindeutiges Urteil zur verheimlichten Beziehung der Bundesrichter Donzallaz und van de Graaf
Das Bundesgericht demonstriert Einigkeit und spricht sich für strikte Unvereinbarkeitsregeln aus. Die Beziehung zwischen Donzallaz und van de Graaf beurteilt es als unzulässig. Das Pilot-Revisionsgesuch wird gutgeheissen.
05.11.2026, 19.03 Uhr
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Das Bundesgericht in Lausanne fällt ein einstimmiges Urteil (KEYSTONE/Jean-Christophe Bott)
Jean-Christophe Bott / Keystone
Der Beginn war ruppig, der Ton harsch, die Spannung fast mit Händen zu greifen. Als das Bundesgericht am Donnerstag um zehn Uhr in die öffentliche Verhandlung über die Liebesbeziehung zwischen den Bundesrichtern Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf einstieg, konnte man nicht sicher sein, ob die Beratung nicht aus dem Ruder laufen würde. Doch der vorsitzende Richter Grégory Bovey (FDP) liess keinen Zweifel daran aufkommen, dass er den Gerichtssaal den beiden Hauptfiguren, die nebeneinander in der vordersten Bankreihe sassen, nicht als Showbühne zur Verfügung stellen wollte.
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Yves Donzallaz
Keystone
Die giftige Stimmung zeigte, wie stark die internen Streitigkeiten und Winkelzüge der letzten Monate die Richter beanspruchen, gerade auch jene der Zweiten Zivilrechtlichen Abteilung, die am Donnerstag das erste Revisionsgesuch als Pilotfall zu behandeln hatten. Nachdem die Liebschaft zwischen van de Graaf und Donzallaz im Frühling via «Weltwoche» aufgeflogen war, wurden in Lausanne mehrere Revisionsgesuche eingereicht gegen Urteile, an denen van de Graaf oder Donzallaz beteiligt waren. Dies, weil eine dauernde Lebensgemeinschaft zwischen Richtern gegen die Unvereinbarkeitsregeln des Bundesgerichtsgesetzes verstösst.
Grosse Einigkeit im Bundesgericht
Donzallaz und van de Graaf, die im Gerichtssaal von einem Anwalt vertreten wurde, setzten auf das Motto: Angriff ist die beste Verteidigung. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass man ihre Verfahrensrechte und ihren Anspruch auf ein unabhängiges Gericht verletze und es sich um einen unfairen Prozess handle. Das Bundesgericht habe am Tag zuvor einen Meinungsaustausch durchgeführt. Der Entscheid sei bereits gefällt worden, bevor sich die Tür zum Gerichtssaal am Donnerstag geöffnet habe. Die Verhandlung sei deshalb «weitgehend sinnentleert». Donzallaz und der Anwalt von van de Graaf verlangten unter anderem, dass die Verhandlung ausgesetzt werde und das Gericht in den Ausstand trete.
Beatrice van de Graaf Bundesrichterin
PD
Tatsächlich hatten alle Abteilungen des Bundesgerichts am Mittwoch einen Meinungsaustausch abgehalten zur Frage, was unter dem Begriff der «dauernden Lebensgemeinschaft» zu verstehen ist. Diese Rechtsfrage hat sich bisher noch nicht gestellt.
Der Referent Stephan Hartmann, Richter der Grünen, wies die von Donzallaz erhobenen Vorwürfe, dass es sich um eine «Kabinettsjustiz» handle, zurück. Das gesetzlich vorgesehene Koordinationsverfahren mit Meinungsaustausch habe sich ausschliesslich mit der generell-abstrakten Rechtsfrage befasst, wann eine dauernde Lebensgemeinschaft vorliege. Man habe sich aber nicht mit dem konkreten Streitfall befasst.
Der Meinungsaustausch hat gezeigt, dass die ganz grosse Mehrheit der 40 Bundesrichterinnen und Bundesrichter die Unvereinbarkeitsregeln rigid versteht. So kamen sie einstimmig zum Schluss, dass die Anforderungen an eine dauernde Lebensgemeinschaft weniger hoch anzusetzen seien als an ein Konkubinat. Und mit 26 zu 5 Stimmen beschlossen sie, dass eine dauernde Lebensgemeinschaft schon dann zu bejahen sei, wenn ein solcher Anschein bestehe.
Bundesrichter sollten nur Arbeitskollegen sein, sagte Hartmann. Ihre Professionalität solle nicht durch enge Beziehungen sozial oder emotional getrübt sein. In dauernder Lebensgemeinschaft lebten Personen, wenn der Anschein erweckt werde, dass sie eine auf Dauer angelegte Beziehung unterhalten hätten. Wie lange die Beziehung gedauert habe oder wie stabil sie sei, spiele keine Rolle. Es genüge, dass das Verhältnis partnerschaftlich erscheine.
Die Beziehung, die Donzallaz und van de Graaf miteinander pflegten, fällt laut Hartmann klar in diese Kategorie. Die beiden verbrachten zusammen Ferien, Freizeit und Wochenenden, sie verfügten über den Hausschlüssel des andern, stellten einander der eigenen Familie vor, besuchten Anlässe von Familienmitgliedern des andern. Ihre gemeinsame Zeit verbrachten sie vor allem im Haus von Donzallaz. Ihre Verbindung dauerte im Minimum elf Monate, von Mai 2025 bis April 2026. Sie hatten ihre Verbindung gegenüber dem Bundesgericht nicht offengelegt.
Die fünf Richterinnen und Richter der Zweiten Zivilrechtlichen Abteilung kamen deshalb einstimmig zum Schluss, dass damit die Unvereinbarkeitsregeln verletzt wurden und das Revisionsgesuch gutzuheissen sei. Konkret ging es um das Gesuch eines Mannes, der von der Luzerner Justiz wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt worden war. Die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts hatte seine Beschwerde abgewiesen, unter Mitwirkung von Beatrice van de Graaf. Das Urteil wird nun aufgehoben und in anderer Besetzung neu beurteilt. Dasselbe gilt auch für die anderen Revisionsgesuche, die hängig sind.
Donzallaz setzt zum Rundumschlag an
Die öffentliche Beratung dauerte bis in den Abend hinein. Sie ging in Anstand über die Bühne. Allerdings nutzte Yves Donzallaz die Gelegenheit, ein langes Plädoyer in eigener Sache zu halten. Es habe schon immer amouröse Beziehungen unter Bundesrichtern gegeben, doch nur bei ihm werde das skandalisiert, sagte er. Es gehe um Einschüchterung und darum, ihn aus dem Amt zu drängen.
Donzallaz verbreitete das Narrativ, wonach er ein Opfer einer politischen Abrechnung der SVP sei – seiner früheren Partei, mit der er sich zerstritten hat. Er sei durch die «Weltwoche» medial vorverurteilt worden. Das Bundesgericht lasse sich von der Wochenzeitung hertreiben und sei angesichts der bevorstehenden Wahlen in Aktionismus und Panik verfallen.
Nicht nur er, sondern auch die anderen Mitglieder der Zweiten öffentlichrechtlichen Abteilungen seien Angriffen ausgesetzt. Dies, weil seine Abteilung den Vorrang des Völkerrechts vor dem Landesrecht vertrete.
Donzallaz liess keinerlei Unrechtsbewusstsein erkennen. Er inszenierte sich in seinem Votum als einsamer Kämpfer gegen eine politisierte Justiz – dies, weil er als Parteiloser im Unterschied zu den anderen Richtern keine Beiträge an eine Partei bezahlt. Dabei teilte er nach allen Seiten aus. Den künftigen Bundesgerichtspräsidenten Thomas Müller verglich er gar mit Brutus, weil dieser beim Sturz des jetzigen Präsidenten François Chaix mitgeholfen habe. Die geplante Absetzung von Chaix ist die direkte Folge der Liebesaffäre, mit deren Aufarbeitung der aktuelle Präsident überfordert war.
Nach diesen Rundumschlägen ist nicht vorstellbar, wie Donzallaz weiterhin am Bundesgericht tätig sein soll und wie eine Zusammenarbeit mit den anderen Richtern funktionieren könnte. Vieles deutet darauf hin, dass Donzallaz den Blick bereits nach vorne richtet und sich für seinen Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg vorbereitet.
Gerichtskommission hat vorgespurt
Nach dem denkwürdigen Verhandlungstag in Lausanne liegt der Ball nun beim Parlament. Die Vereinigte Bundesversammlung wird in der Wintersession die Bundesrichter für die neue Amtszeit wählen. Es wäre keine Überraschung, wenn Donzallaz und van de Graaf von einer Mehrheit des Parlaments als nicht mehr tragbar angesehen und ab Januar 2027 nicht mehr dem höchsten Gericht angehören würden.
Die Gerichtskommission des Parlaments hat in dieser Sache bereits vorgespurt. Wie sie diese Woche mitteilte, hat sie mit 12 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Verfahren zur Nichtwiederwahl von Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz eröffnet, dies wegen des Verdachts auf Amtspflichtverletzung. Kommende Woche wird sich die Kommission zur nächsten Sitzung treffen und dabei über den Antrag auf Nichtwiederwahl materiell entscheiden. Donzallaz und van de Graaf wird vor dem Entscheid das rechtliche Gehör gewährt.
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Source: Neue Zürcher Zeitung · Katharina Fontana
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