Für 2,3 Milliarden Franken will der Energieminister vier neue Reservekraftwerke bauen. Laut den Finanzprüfern des Bundes geht es auch günstiger.

04.11.2026, 23.00 Uhr

4 Leseminuten


Notkraftwerk: Testlauf temporäres Reservekraftwerk TM2500 von GE, Birr, 13. Januar 2023.

Notkraftwerk: Testlauf temporäres Reservekraftwerk TM2500 von GE, Birr, 13. Januar 2023.

Alex Spichale / CH Media

Sie sollen möglichst nie laufen – und kosten trotzdem Unsummen: Für die Bereitstellung von vier neuen Reservekraftwerken ab 2030 veranschlagt der Bund rund 2,3 Milliarden Franken. Mit ihnen will Energieminister Albert Rösti (SVP) die Schweiz gegen eine Strommangellage absichern.

Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen

NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.

Bitte passen Sie die Einstellungen an.

Im Parlament ist die Skepsis jedoch gross. Das linksgrüne Lager kritisiert die Pläne als übermässig teuer, ineffizient und klimaschädlich. Bürgerliche Politiker befürchten eine unnötige Verteuerung des Stroms, insbesondere für die Industrie. Vergangenen August vertagte die Energiekommission des Nationalrats deswegen die Beratungen über den Verpflichtungskredit für die Kraftwerke auf das Frühjahr 2027.

Ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) dürfte die Vorbehalte nun noch verstärken. Die Prüfer halten die geplante Kraftwerksleistung für überdimensioniert und bemängeln, dass der Bundesrat günstigere Alternativen zu wenig berücksichtige. Insgesamt beziffern sie das Sparpotenzial auf rund 220 Millionen Franken.

Es ist bereits das zweite grosse Vorhaben Röstis, das die Finanzkontrolle innert weniger Wochen scharf kritisiert. Im September bemängelte sie beim Ausbauprogramm «Verkehr  ’45» unzuverlässige Wirtschaftlichkeitsberechnungen und eine ungesicherte Finanzierung. Die Prüfer hatten sogar verlangt, das Projekt vorerst auszusetzen – der Bundesrat folgte ihnen nicht.

Bund könnte 220 Millionen Franken sparen

Bei den Reservekraftwerken stossen sich die Prüfer insbesondere am Umfang der geplanten Absicherung. Die Stromaufsicht Elcom empfiehlt für die Zeit ab 2030 eine Mindestreserve von 500 Megawatt (MW), was etwa der halben Leistung des Kernkraftwerks Gösgen entspricht. Die geplanten Kraftwerke sollen jedoch insgesamt 583 MW bereitstellen. Allein der Verzicht auf die zusätzlichen 83 MW könnte laut der EFK von 2030 bis 2035 anteilige Kosten von rund hundert Millionen Franken einsparen.

Hinzu kommen Notstromgruppen mit einer Gesamtleistung von rund 330 MW, die der Bund bisher nicht an den empfohlenen Reservebedarf anrechnete. Laut der EFK könnte ein Teil dieser Anlagen die Leistung neuer Reservekraftwerke kostengünstiger ersetzen. Über die Vertragslaufzeit von fünfzehn Jahren sehen sie dadurch ein weiteres Sparpotenzial von rund 120 Millionen Franken. Eine zusätzliche Möglichkeit sei laut der EFK die Verbrauchsreserve. Dabei verpflichten sich grosse Stromverbraucher gegen eine Entschädigung, ihren Verbrauch bei drohenden Engpässen zu senken. Wie viel Reserveleistung sich damit zu welchen Kosten bereitstellen lasse, müsse der Bund genauer untersuchen, mahnen die Finanzkontrolleure im Bericht.

Das Bundesamt für Energie (BfE) und die Elcom widersprechen dieser Kritik in zentralen Punkten. Sie verweisen darauf, dass einzelne Projekte scheitern oder sich verzögern könnten. Zudem steige der Reservebedarf ab dem Jahr 2035 weiter. Das BfE bestreitet zudem, dass Notstromgruppen die Reservekraftwerke gleichwertig ersetzen könnten: Ihre Einsatzmöglichkeiten seien rechtlich und betrieblich eingeschränkt.

Die EFK kritisiert zudem, dass der Bund zu wenig prüfe, wie mehr erneuerbarer Strom und ein sparsamerer Verbrauch den Bedarf an Reservekraftwerken senken könnten. Weder bei der Ermittlung der Stromreserve noch im Rahmen der Energiestrategie seien entsprechende Möglichkeiten ausreichend ausgelotet worden. Würden die erneuerbaren Energien wie gesetzlich vorgesehen ausgebaut, wären laut der EFK in den untersuchten Szenarien für die Jahre 2030 und 2035 gar keine Reservekraftwerke nötig. Die Prüfer fordern deshalb, dass der Bund für Rahmenbedingungen sorge, die einen konsequenten Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion gewährleisten.

Mehr Solarstrom, weniger Reservekraftwerke

Der Bund könnte laut einer Vergleichsrechnung der EFK sogar Geld sparen, wenn er die Mittel für Reservekraftwerke stattdessen in die Solarförderung stecken würde. Bezogen auf die durchschnittlich verfügbare Leistung im kritischen Monat März liegen die Förderkosten für Solaranlagen rund sieben Prozent unter den Kosten der Reservekraftwerke. Im Gegensatz zu den Reservekraftwerken, die nur für Notfälle vorgesehen sind, produzierten Solaranlagen jedoch das ganze Jahr über Strom. Ein konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energien könnte somit laut der EFK den Bedarf an teuren Reservekraftwerken verringern – oder diese ganz überflüssig machen.

Das BfE ist auch mit dieser Darstellung nicht einverstanden: Diese lasse unberücksichtigt, dass der Ausbau der Photovoltaik weitergehende Kosten zur Folge habe, etwa beim Netzausbau oder bei der Bereitstellung von Batterien. Mehr Förderung führe auch nicht automatisch zu entsprechend mehr Solaranlagen.

Auch bei der Beschaffung der Kraftwerke stellt die EFK Mängel fest. Die 2023 lancierte Ausschreibung musste im ersten Anlauf abgebrochen werden, weil die Anbieter zu hohe Preise verlangten. Die EFK führt dies auch auf selbstverschuldete Mängel des BfE zurück. Weil ihnen bei Vertragsverstössen hohe Strafen drohten, verlangten die Anbieter zur Absicherung entsprechend höhere Preise. Bei der anschliessenden Direktvergabe wurden die Strafzahlungen dann begrenzt und eine Vorfinanzierung ermöglicht. Die bereinigten Angebote lagen dadurch insgesamt fast eine Milliarde Franken tiefer. Allerdings muss der Bund nun mehr Risiken übernehmen – mit möglichen Kostenfolgen.

Laut den Prüfern fehlt eine konsolidierte Übersicht über die verbleibenden Vertragsrisiken und deren Auswirkungen. So könnten Bewilligungsprobleme oder Kündigungsmöglichkeiten Millionenkosten verursachen und die Reserveleistung reduzieren. Eine juristische Zweitmeinung sei zudem so spät eingeholt worden, dass Änderungen kaum mehr ohne Gefährdung des Zeitplans möglich gewesen seien.

Auch die geplante Übergabe der Kraftwerksverträge an Swissgrid ist umstritten. Die EFK empfiehlt, damit bis zur Inbetriebnahme zu warten, um Verzögerungen zu vermeiden. Das BfE will die Verträge hingegen möglichst bald übertragen. Damit ist selbst die Zuständigkeit für die Betreuung der Projekte während der Bauphase noch nicht abschliessend geklärt. Ob alle Reservekraftwerke wie von Bundesrat Albert Rösti geplant realisiert werden können, ist keineswegs sicher.

Passend zum Artikel

Source: Neue Zürcher Zeitung · David Vonplon

At a glance

Topic
World
Country
🇨🇭 CH
Publisher language
DE
Added to Allnira