Stunde null für das Spital Wetzikon: Verärgerte Gläubiger drohen mit dem Konkurs. Diesen Mittwoch steht die wegweisende Entscheidung an

Die endlose Leidensgeschichte um das Spital Wetzikon steuert auf das Ende zu. Was jetzt passiert, worauf es ankommt und wer darüber bestimmt.

27.10.2026, 05.04 Uhr

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Eine Zukunft oder keine Zukunft? Das ist die Frage, die sich in Wetzikon nun stellt.

Eine Zukunft oder keine Zukunft? Das ist die Frage, die sich in Wetzikon nun stellt.

Annick Ramp / NZZ

Wäre das Spital Wetzikon ein Patient aus Fleisch und Blut, wäre er längst an zerrütteten Nerven zugrunde gegangen. Seit zweieinhalb Jahren tauchen immer wieder neue Ärzte und Wunderheiler an seinem Krankenbett auf und verschreiben ihm eine neue Medizin – oder behaupten auch einmal, dass man ihn am besten gar nicht mehr behandle.

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Aus diesem Limbus wird das schwer angeschlagene Zürcher Spital nun endlich erlöst, auf die eine oder andere Weise. Am Mittwoch treffen jene Akteure ihren Grundsatzentscheid, die in dieser Leidensgeschichte das letzte Wort haben: Es ist ein grosser Teil der Gläubiger, denen das Spital bis zu 280 Millionen Franken schuldet. Ohne ihr Plazet geht in Wetzikon gar nichts.

Da kommt einiges an Frust zusammen, von unbezahlten Dienstleistern und Lieferanten bis zu grossen Banken und Pensionskassen, die dem Spital eine Menge Geld geliehen haben und es nie mehr zurückbekamen. Deshalb geht dieser finale Akt im Stadthofsaal von Uster über die Bühne, der Platz für mehrere hundert Personen bietet. Sie müssen entscheiden, ob sie dem vorgeschlagenen Nachlassvertrag – der Medizin zur Heilung des Spitals – zustimmen.

Die Vorgeschichte

Auf diesen Moment läuft alles zu, seit die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli (SVP) am 4. April 2024 öffentlich machte, dass der Kanton das Spital Wetzikon nicht aus einer akuten Notlage retten werde. Dieses sei nicht «unverzichtbar», und überdies brauche es im Zürcher Oberland nicht zwei Spitäler, Uster und Wetzikon.

Der Hintergrund: Das Spital, das zwölf Gemeinden gehört, hatte sich verschuldet, um einen modernen Neubau zu finanzieren. Es hatte 2014 am Markt eine Anleihe über 170 Millionen Franken platziert – aber als es diese zehn Jahre später hätte erneuern sollen, war es dazu nicht in der Lage. Die Bauarbeiten wurden quasi über Nacht eingestellt.

Seither stricken die Spitalverantwortlichen ohne Hilfe des Kantons an einem Rettungsplan. Sie tun dies unter dem Schutzschirm einer Nachlassstundung, die sie vor den Forderungen der Gläubiger schützt, solange eine realistische Hoffnung darauf besteht, dass die Rettung gelingen könnte. Aber diese Schonfrist läuft im Dezember ab.

Die zwei Rettungspläne

Im Raum standen nach viel Hin und Her zuletzt noch zwei verschiedene Rettungspläne – aber nur einen davon halten das Spital Wetzikon und die Gemeinden, denen es gehört, für akzeptabel. Den anderen haben sie verworfen.

Am Mittwoch geht es nun darum, ob auch die Gläubiger mitziehen, denn der vom Spital favorisierte Plan verlangt ihnen beträchtliche Opfer ab. Er sieht Folgendes vor:

Der Thurmed-Plan: Die Thurmed, die Spitalgruppe des Kantons Thurgau, würde von den Eigentümergemeinden die Aktienmehrheit übernehmen, also 51 Prozent. Im Gegenzug würde sie 35 Millionen Franken einschiessen und mit einem Darlehen über zusätzliche 35 Millionen Franken dafür sorgen, dass der Neubau vollendet werden kann. Die Gemeinden ihrerseits würden sich mit 50 Millionen Franken frischem Kapital an der Sanierung des Spitals beteiligen.

Damit der Plan aufgeht, müssten jene Gläubiger, die keine Sicherheiten oder Privilegien haben – und das ist der Grossteil –, auf bis zu 60 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Das wären über 100 Millionen Franken. Geld, das sich indirekt auch die Kunden der betroffenen Banken und die Versicherten der Pensionskassen ans Bein streichen müssten.

Sicher zurück bekämen sie zum jetzigen Zeitpunkt 29 Prozent ihrer Forderungen und weitere 10 Prozent in elf Jahren. In Aussicht gestellt werden zwar noch weitere Rückzahlungen, aber diese sind abhängig von positiven Entwicklungen, die nicht zwingend eintreten werden.

Der andere Plan, den das Spital abgelehnt hat, hätte grundlegend anders funktioniert.

Der Infracore-Plan: Eine private Gesellschaft, die Infracore AG, würde für 55 Millionen Franken sämtliche Immobilien des Spitals kaufen, einschliesslich des unfertigen Neubaus. Infracore ist eine auf solche Liegenschaften spezialisierte Gesellschaft, die kürzlich auch die Gebäude des See-Spitals in Horgen gekauft hat.

Das Spital Wetzikon würde seine verkauften Gebäude als Teil dieses Deals von Infracore zurückmieten. Die Aktionärsgemeinden würden kein Kapital einschiessen. Trotzdem erhielten die Gläubiger einen grösseren Teil ihrer Forderungen zurück als im Thurmed-Szenario, nämlich mindestens 55 Prozent – so zumindest sieht es der Plan vor.

Ob das wirklich so aufgegangen wäre, ist umstritten. Zweifel haben nicht zuletzt die Sachwalter, die vom Bezirksgericht eingesetzt wurden, um während der Suche nach einer Lösung die Interessen der Gläubiger zu wahren. Sie finden es nachvollziehbar, dass das Spital das Infracore-Angebot ausschlug.

Dieses argumentierte unter anderem, den Gläubigern werde zu viel versprochen. Es werde nicht genug Geld für eine Ausschüttung in der angekündigten Höhe vorhanden sein. Einerseits, weil jährlich Millionen an Mietzinsen abfliessen würden. Andererseits, weil der finanzielle Zuschuss der Eigentümergemeinden bei diesem Plan wegfiele.

Skeptisch äusserte sich auch ein unabhängiger Beobachter: der Finanzmanagementdozent Andreas Schweizer von der Hochschule ZHAW, einst bei der Zürcher Kantonalbank in der Spitalfinanzierung tätig. Es sei «fahrlässig», den Gläubigern zu versprechen, neben der Sofortausschüttung der vorhandenen Barmittel würde zusätzlich der komplette Verkaufserlös für die Immobilien zu ihnen fliessen – sonst würde dem Spital die betriebsnotwendige Liquidität fehlen.

Mit anderen Worten: Es käme wohl sofort zum Konkurs. Ein solcher Nachlassvertrag dürfte laut Schweizer vom zuständigen Gericht kaum gutgeheissen werden. Er beurteilt auch einen deshalb nachträglich in Aussicht gestellten Liquiditätspuffer als zu gering.

Infracore selbst äussert sich auf Anfrage nicht zu diesen Einschätzungen. Die Firma hat auch die Ablehnung ihres Angebots nie öffentlich kommentiert.

Das Konkursszenario

Die Gläubiger, die sich am Mittwoch im Stadthofsaal in Uster versammeln, können nicht zwischen verschiedenen Rettungsplänen entscheiden. Ihnen stehen laut den Sachwaltern nur zwei Optionen zur Auswahl: der Thurmed-Plan – oder der Konkurs des Spitals. Wenn sie nicht zustimmen, werde dessen Betrieb «zwangsläufig und kurzfristig eingestellt».

Sollte es zum Konkurs kommen, erhielten die nicht abgesicherten Gläubiger nach Darstellung der Sachwalter nur etwa einen Fünftel ihres Geldes zurück – oder im besten Fall knapp einen Drittel. Aber so oder so nur etwa halb so viel wie bei einem Weiterbetrieb des Spitals.

Begründet wird dies damit, dass die Liegenschaften im gegenwärtigen Zustand verwertet werden müssten: als «Spitalbrache», die unter der geltenden Rechtslage nicht anders genutzt werden kann. Deshalb könne nur mit einem Verkaufserlös von 12 Millionen Franken gerechnet werden. Zugleich würden bei einem Konkurs Kosten in zweistelliger Millionenhöhe anfallen, unter anderem für die Entschädigung von Spitalangestellten und Verfahrenskosten.

Auch diese Darstellung ist aber umstritten: Es gibt im Lager der Gläubiger laute Stimmen, die dies als Schwarzmalerei abtun. Sie argumentieren, dass ein Konkurs nicht zwangsläufig eine Schliessung des Spitals bedeuten müsste. Ein anderer Betreiber könnte dieses übernehmen und weiterführen – und dann wären auch die Immobilien mehr wert. Wie viel, habe das verworfene Kaufangebot von Infracore gezeigt: 55 statt bloss 12 Millionen Franken.

Darum seien die Gläubiger deutlich besser bedient, wenn sie den Konkurs in Kauf nähmen und die Immobilien zu ihren Gunsten verwertet würden.

Der entscheidende Streitpunkt beim Konkursszenario ist, ob der kantonale Leistungsauftrag dem Spital mit neuen Betreibern im Hintergrund überhaupt erhalten bliebe. Denn ohne einen solchen Auftrag versiegten die staatlichen Gelder, das Spital wäre nicht überlebensfähig.

Die kantonale Gesundheitsdirektion hat darauf hingewiesen, dass der laufende Leistungsauftrag rechtlich an die heutige Betreibergesellschaft geknüpft sei. Es ist alles andere als sicher, ob eine neue Gesellschaft auch wieder einen erhalten würde – so argumentieren die heutigen Spitalverantwortlichen. Die kritischen Gläubiger halten dagegen, dass man auch nach einem Konkurs unter dem Mantel der bisherigen Betreibergesellschaft weitermachen könne.

Die sich bekämpfenden Lager

Seit Wochen wird mit zunehmender Verbissenheit um die Zukunft des Spitals gerungen. Mit offenen Briefen, Faktenblättern, Interviews und Telefonanrufen versuchen zwei Lager mit konträren Agenden die Gläubiger für sich zu gewinnen.

Damit der Rettungsplan für das Spital Wetzikon durchkommt, genügt keine einfache Stimmenmehrheit. Ja sagen müssen vor allem solche Gläubiger, denen das Spital besonders viel Geld schuldet – zusammen müssen sie mindestens zwei Drittel aller Forderungen auf sich vereinen.

Bearbeitet werden sie auf der einen Seite vom Spital Wetzikon und von den Eigentümergemeinden, die sich in den Schoss der Thurgauer Spitalgruppe retten wollen. Bearbeitet werden sie andererseits von einer besonders lauten Gruppe aktivistischer Investoren um den Zürcher Gregor Greber und den Italoamerikaner Gianluca Ferrari. Die beiden machen sich dezidiert für einen Konkurs stark.

Ihre Gruppe ist beim Spital erst im Frühling 2024 eingestiegen, als sich dieses schon im Elend befand. Innert Monaten kauften sie 6,5 Prozent der Wetziker Spitalanleihen zusammen, die über Nacht zu Ramschtiteln abgewertet worden waren. Sie zahlten für diese deshalb nur noch etwa einen Drittel des ursprünglichen Preises.

Das heisst: Bei jeder Lösung, bei welcher die Gläubiger mehr als einen Drittel ihrer offenen Forderungen zurückbekommen, machen sie Gewinn. Bei der Thurmed-Lösung wäre dies offenkundig nicht sofort der Fall, weil ein Teil der Schulden erst nach elf Jahren zurückbezahlt wird. Das könnte erklären, weshalb sie auf einen Verkauf pochen, der eine sofortige Auszahlung zur Folge hätte.

Dennoch scheint diese Argumentation auch bei einem substanziellen Teil der anderen Gläubiger zu verfangen, die nicht erst im Nachhinein mit der Aussicht auf einen Gewinn eingestiegen sind, sondern so oder so Geld verlieren. Darunter befinden sich Schwergewichte wie die Postfinance, der Krankenversicherer Helsana, die Versicherung Helvetia sowie die Pensionskassen der Post, des Bundes und des Pharmaunternehmens Roche. Dies hat das Portal «Inside Paradeplatz» berichtet.

Sie alle haben laut der Meldung in einem Brief gemeinsam mitgeteilt, dass sie dem Thurmed-Plan nicht zustimmen würden. Und sie haben dieser Warnung Nachdruck verliehen durch den Hinweis, dass sie gemeinsam rund 118 Millionen Franken an Forderungen vertreten – also deutlich mehr als den einen Drittel, der nötig wäre, um einen Rettungsplan an der Gläubigerversammlung scheitern zu lassen.

Wie es jetzt weitergeht

Auch wenn sich an der Gläubigerversammlung vom Mittwoch vieles klären dürfte – definitiv entschieden ist dann noch nichts. Denn die Gläubiger können noch bis am 7. November brieflich mitteilen, ob sie dem Nachlassvertrag, also dem Thurmed-Plan, zustimmen. Danach haben die Sachwalter bis am 4. Dezember Zeit, um ihren Bericht beim zuständigen Gericht einzureichen, ehe dieses einen Entscheid trifft. Und auch dieser könnte rechtlich noch angefochten werden.

Wenn es aber so weit ist, könnte alles plötzlich sehr schnell gehen. Die kantonale Gesundheitsdirektion hat sich deshalb hinter den Kulissen längst auch auf einen möglichen Konkurs des Spitals Wetzikon vorbereitet. Dabei geht es ans Lebendige: dafür zu sorgen, dass auch in diesem Fall alle Wetziker Patienten unterkommen – in einem der umliegenden Spitäler.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Marius Huber

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