Stösse mit einem Besen in den Bauch oder Würgen: Überforderte Eltern nehmen schwere psychische Störungen der Tochter in Kauf

14 Jahre lang haben sie ihre Tochter immer wieder misshandelt: In einem Prozess, der vor fast drei Jahren begann, hat das Bezirksgericht Horgen ein Elternpaar zu bedingten Strafen verurteilt.

Tom Felber

29.10.2026, 14.03 Uhr

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Illustration Ida Götz / NZZ

An der Urteilseröffnung gibt es vom Richter eine Medienschelte: Der von Journalisten verwendete Begriff «Quäleltern» treffe für diesen Fall nicht zu. Das beschuldigte Schweizer Elternpaar habe nicht in böser Absicht gehandelt, sondern sei mit der Erziehung ihrer Tochter überfordert gewesen. Es habe mit seinen Methoden das Kind nicht bewusst gequält, sondern schwere psychische Schäden der Tochter «in Kauf genommen».

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Das Bezirksgericht Horgen spricht die 46-jährige Mutter und den 48-jährigen Vater der schweren Körperverletzung schuldig. Die Mutter erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten, der Vater 24 Monate; bei einer Probezeit von je zwei Jahren. Die Staatsanwältin hatte je 4 Jahre beantragt. Die wesentliche Frage war: Haben die Eltern schwere psychische Schäden bei der Tochter verursacht?

Lange Prozessgeschichte

Eine erste Hauptverhandlung hatte am 15. Januar 2024 stattgefunden. Das Gericht sah sich damals aber ausserstande, ein Urteil zu fällen. Zu den Ursachen allfälliger psychischer Schäden bei der Tochter wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Vor zwei Wochen wurde der Prozess nach mehr als zweieinhalb Jahren wieder aufgenommen.

An der Urteilseröffnung spricht der Gerichtsvorsitzende von einem Tatzeitraum von 14 Jahren. Die Misshandlungen begannen im Sommer 2007, als das Mädchen fünf Jahre alt war. Der heftigste Vorfall, der zur Strafanzeige, zur Verhaftung der Eltern und zum Auszug der Tochter aus der Wohnung führte, datiert vom April 2021, als das Opfer schon erwachsen war. Nach einem Streit über Haushaltarbeiten mit der Mutter soll der Vater die Tochter heftig geschlagen und gewürgt haben.

Die Eheleute wurden verhaftet und sassen je rund einen Monat in Untersuchungshaft. Sie haben noch drei weitere Kinder.

Eine Schwester des Opfers hatte im Gerichtssaal als Zeugin ausgesagt und Partei für die Eltern ergriffen. Es wundere sie sehr, dass sie nie etwas mitbekommen habe, obwohl sie mit der Schwester ein Zimmer geteilt habe, hatte sie gesagt. Die Schwester habe schon immer gerne Geschichten erzählt, um ihre Ziele zu erreichen.

Laut der Anklage, die vor allem auf den Aussagen des Opfers beruht, erfolgten die Übergriffe, wenn die Tochter schrie, nicht gehorchte oder sich weigerte, Aufträge auszuführen. Unter anderem sind Stösse mit einem Besen in den Bauch, Würgen am Hals oder das Treten gegen den Körper aufgeführt. Die Tochter soll auch für ganze Tage nach draussen gesperrt worden sein, im Winter ohne Schuhe und Jacke.

Fehlende Selbstreflexion

«Wir glauben der Tochter», hält der vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung fest. Sie sei im Gegensatz zu ihren Geschwistern, die nicht von psychischer und physischer Gewalt betroffen gewesen seien, aufmüpfig und rebellisch gewesen. Das habe die Eltern überfordert. Sie hätten Unterstützung aber stets abgelehnt, auch nachdem schon 2013 eine erste Gefährdungsmeldung erfolgt sei. Der Richter spricht von fehlender Selbstreflexion, impulsiven Reaktionen, und die Eltern hätten die Schuld immer bei anderen gesucht.

Treibende Kraft sei die Mutter gewesen. Der Vater habe sie aber tatkräftig unterstützt, anstelle ihr Verhalten infrage zu stellen.

Die Eltern hätten ihre Fürsorge- und Sorgfaltspflicht verletzt. Dass die Tochter an den psychischen Folgen leidet, sei durch das Gutachten erstellt. Die Eltern hätten ihr Kind nicht geschützt, sondern sich gemeinsam gegen es gestellt. Das Wissen darum, dass die Erziehung Folgen auf die psychische Entwicklung von Kindern habe, sei gesellschaftlich verankert. Das Gericht gehe von einer gewissen Gleichgültigkeit der Eltern gegenüber dieser Folgen aus.

Urteil DG230007 vom 22. 10. 2026, noch nicht rechtskräftig.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Auswärtige Autoren NZZ

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