Ski-WM in Crans-Montana WM-Präsident vor Gericht: Harte Vorwürfe gegen Swiss Ski
Claude-Alain Schmidhalter plante als Vize-Präsident des Schweizerischen Skiverbands mit der Ski-WM in Crans-Montana ein grosses Skifest. Doch nun sitzt er in Brig in einem Strafprozess auf der Anklagebank.
06.11.2026, 08:17
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Für Claude-Alain Schmidhalter hätte die Ski-WM in Crans-Montana im Februar zum Karrierehöhepunkt werden sollen. Als Vize-Präsident von Swiss Ski war er zum OK-Präsidenten der WM gewählt worden. Er arbeitete seit Jahren auf den Anlass hin.
Schmidhalter wollte mit dem Skifest auch einen Kreis in seiner Biografie schliessen. An der letzten Ski-WM in Crans-Montana stand er als Student am Pistenrand – aber nicht nur. Er sagt: «Ich war sogar Vorfahrer beim Herren-Slalom.»
Aus weiteren offiziellen WM-Auftritten, diesmal als Sportfunktionär, wird nun wohl nichts. Schmidhalter muss sich am Bezirksgericht in Brig derzeit einem Strafprozess stellen, weil er einen Mitbesitzer seines Ingenieurunternehmens betrogen haben soll. Es geht um eine zu tiefe Bewertung der Firma und das Verschieben mehrerer Hunderttausend Franken in eine Firma, die Schmidhalter kontrollierte. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 23.5 Monaten, die Verteidigung einen Freispruch.
Heftige Kritik
Im Gerichtssaal kritisierte Schmidhalter Swiss-Ski heftig. Er kenne jetzt seine wahren Freunde, sagte er in seinem zwölfminütigen Schlusswort. Es seien nicht jene, die ihm «voreilig in den Rücken schiessen und im Sport nichts zu suchen haben», sondern solche, die ihn stark unterstützten. Bei Swiss-Ski habe man «die Gunst der Stunde genutzt, um ein unbequemes Vorstandsmitglied elegant auszusortieren.» Mit anderen Worten: Swiss-Ski habe Schmidhalter von seinen Posten als Vize-Präsident und dem OK-Präsidium bei der WM gedrängt.
Doch Swiss-Ski dementiert dies auf Anfrage. Der Rücktritt erfolgte freiwillig. Von Betrugsvorwürfen und dem Strafprozess habe man bis Anfang Oktober nichts gewusst. Philipp Bärtsch, Sprecher von Swiss-Ski, schreibt weiter: «Swiss-Ski verfügt in seinen Statuten und Reglementen über klare Grundsätze zu Integrität, Transparenz und verantwortungsvoller Verbandsführung. Für Präsidiumsmitglieder bestehen konkrete Informationspflichten. Das Organisationsreglement sieht vor, dass das Präsidium über wichtige ausserordentliche Geschäftsvorfälle unverzüglich informiert werden muss.»
Auch Swiss Olympic betroffen
Eine Informationspflicht hätte demnach wohl bestanden. Im Gerichtssaal wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Schmidhalter bereits 2019 eröffnet hatte. 2020 musste er sich einer polizeilichen Befragung stellen. 2021 reichte Schmidhalters Geschäftspartner bei der Staatsanwalt zusätzliches Beweismaterial ein. Die Staatsanwaltschaft durchleuchtete daraufhin die Buchhaltung der Firma. 2025 kam es zu einer Einvernahme. Im Januar 2026 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Schmidhalter und eine weitere Person.
Auch bei Swiss Olympic, in dessen Exekutivrat Schmidhalter bis 2024 sass, hätte man wohl Informationen erwartet. Sprecher Alexander Wäfler schreibt: «Swiss Olympic hat im Frühjahr 2025 einen Integritätscheck für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eingeführt. Dieser beinhaltet unter anderem eine Selbstdeklaration, die auch verpflichtet, über laufende Strafverfahren zu informieren.»
Das Gericht wird heute Nachmittag sein Urteil bekannt geben. Wie auch immer sein Entscheid ausfällt, ein Comeback von Schmidhalter als Sportfunktionär scheint unwahrscheinlich.
Heute Morgen, 6.11.2026, 6 Uhr;weds
Source: SRF · Philippe Reichen
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