Reformierte Kirche will Opfern sexuellen Missbrauchs Genugtuung bezahlen

Eine neue Kommission kann Betroffenen bis zu 20 000 Franken zusprechen. Bezahlt wird aber nur, wenn die Taten bereits verjährt sind.

Hanna Dedial03.11.2026, 20.04 Uhr

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Auch im Umfeld der evangelisch-reformierten Kirche kam es zu sexuellem Missbrauch (Symbolbild).

Auch im Umfeld der evangelisch-reformierten Kirche kam es zu sexuellem Missbrauch (Symbolbild).

Urs Bucher / CH Media

«Man kann das geschehene Leid nicht wiedergutmachen. Aber mit den Leistungen können wir anerkennen, dass dieses Leid geschehen ist», sagte Rita Famos, die Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (EKS), gegenüber SRF.

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Mit diesen Leistungen meint Rita Famos Zahlungen von bis zu 20 000 Franken. Dies ist der Maximalbetrag, den Personen, die im Umfeld der EKS Opfer von sexuellem oder spirituellem Missbrauch geworden sind, erhalten sollen. Die Synode, also das Parlament der Kirche, beschloss diese Regelung am Montag einstimmig.

Die Regelung ist Teil eines grösseren Prozesses, in dem sich die EKS befindet: Wie die katholische Kirche muss auch die EKS ihre Missbrauchsgeschichte aufarbeiten.

Im September gab die EKS eine Studie in Auftrag, mit der sie den sexuellen Missbrauch in ihren eigenen Reihen aufarbeiten will. Die Studie solle eine «unabhängige wissenschaftliche Aufarbeitung von sexuellem und spirituellem Missbrauch im Kontext der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz ermöglichen», schrieb die Kirche in einer Medienmitteilung. In der Studie sollen die Erfahrungen der betroffenen Personen sowie ihres Umfelds erfasst werden. Zudem sollen institutionelle und strukturelle Faktoren untersucht werden, die mit dem Missbrauch zusammenhängen könnten.

Die EKS hat ein Forschungskonsortium der Fachhochschule Nordwestschweiz, der Hochschule für Soziale Arbeit und der Haute école de travail social Lausanne (HETSL) mit der Studie beauftragt. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2028 erwartet. Die Ergebnisse sollen als Grundlage für «Prävention, Intervention, Anerkennung und Aufarbeitung» dienen, wie die EKS weiter schreibt.

Die EKS wartet jedoch keine Studienergebnisse ab, um das Leid der Betroffenen anzuerkennen: Die neue Kommission, die über die Anerkennungszahlungen entscheiden wird, soll ihre Arbeit bereits im zweiten Halbjahr 2027 aufnehmen. Die Kommission wird entscheiden, wer Anrecht auf eine Zahlung hat und wie hoch die jeweilige Zahlung ausfallen soll. Massgeblich sind unter anderem «Schwere und Dauer der Gewalt» und wie stark sich der Missbrauch auf das Leben der Betroffenen ausgewirkt hat.

Die Kommissionsmitglieder dürfen dabei weder bei der EKS noch bei einer ihrer Mitgliedskirchen angestellt sein, sie sollen sich aber mit dem kirchlichen Umfeld auskennen. Die Kommission soll aus maximal sieben Personen bestehen und multidisziplinär zusammengesetzt sein. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten für ihr Engagement eine im Antrag nicht weiter definierte Entschädigung.

In ihrem Beschluss schreibt die EKS, dass der Ansatz mit den Anerkennungszahlungen im Einklang stehe mit den Verfahren protestantischer Kirchen in den Nachbarländern sowie der römisch-katholischen Kirche. Die römisch-katholische Kirche der Schweiz zahlt Opfern sexuellen Missbrauchs seit 2016 Genugtuungen aus. Ziel der neuen nationalen Regelung soll gemäss der EKS auch sein, dass Missbrauchsbetroffene nicht erneut Situationen ausgesetzt werden, die sie als retraumatisierend erleben könnten.

Wenige Wochen nachdem die EKS die Studie zur Aufarbeitung ihrer Missbrauchsgeschichte in Auftrag gegeben hatte, wurde sie mit einem schwerwiegenden Vorfall konfrontiert. Wie der «Beobachter» berichtete, soll ein Winterthurer Stadtpfarrer über Jahre hinweg zehn Frauen sexuell belästigt haben. Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Zürich verschickte nach Bekanntwerden des Artikels eine Medienmitteilung. Deren Titel lautete: «Kirchenrat bittet Betroffene sexueller Übergriffe um Entschuldigung und übernimmt Verantwortung für frühere Versäumnisse».

Die Taten des Winterthurer Pfarrers sind nach Schweizer Recht verjährt. Nach der neuen Regelung der EKS dürfen die Opfer aber auf eine Genugtuung hoffen.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Hanna Dedial

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