Ohne gültiges Ticket in Zürichs öffentlichem Verkehr unterwegs: 280 Schwarzfahrer mussten ins Gefängnis

Wer eine Busse nicht bezahlen will oder kann, landet hinter Gittern. Es gibt aber noch einen dritten Weg.

31.10.2026, 05.00 Uhr

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Wer kein Billett hat, kommt bei einer Kontrolle an die Kasse.

Wer kein Billett hat, kommt bei einer Kontrolle an die Kasse.

Gaëtan Bally / Keystone

Ohne Billett im öffentlichen Verkehr unterwegs zu sein, ist kein Kavaliersdelikt. Wer mehrmals erwischt wird, muss mit einer Verzeigung rechnen und eine Busse bezahlen. Wer diese Busse nicht zahlen kann oder will, muss ins Gefängnis gehen. Als Faustregel gilt, dass pro Tag Freiheitsentzug 100 Franken Busse oder Geldstrafe angerechnet werden.

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Dieser Mechanismus sollte zwei Dinge sicherstellen. Erstens sollten sich Verurteilte einer Bestrafung nicht entziehen können, indem sie nicht bezahlen. Zweitens sollte die Androhung einer Gefängnisstrafe Verurteilte dazu bringen, das kleinere Übel zu wählen und den geschuldeten Betrag doch noch zu überweisen.

Das funktioniert aber nur bedingt. Jährlich werden schweizweit mehr als 30 000 Bussen und Geldstrafen nicht bezahlt. Unbezahlte Bussen (nicht nur von Schwarzfahrern) und Geldstrafen sind heutzutage der häufigste Grund für eine Einweisung ins Gefängnis. Mehr als die Hälfte aller Eintritte erfolgt deswegen. Dies zeigen Zahlen des Bundesamts für Statistik.

Politisch ist dieser Automatismus zunehmend umstritten. Dies, weil so auch Personen wegen geringfügiger Delikte im Gefängnis landen – eben zum Beispiel, weil sie mehrmals ohne Billett im Zug oder Tram unterwegs waren, was eigentlich nur eine Übertretung ist. Ausserdem wird der Gefängnisapparat mit diesen Bagatellfällen stark belastet.

Die Hälfte zahlt kurz vor dem Gefängnis doch noch

Der Zürcher Regierungsrat hat nun aufgrund einer Anfrage im Parlament konkrete Zahlen zur Situation im Kanton vorgelegt. So wurden letztes Jahr insgesamt etwa 14 400 Fälle verzeichnet, bei denen Bussen und Geldstrafen nicht bezahlt worden waren. Davon entfielen etwa 2400 Bussen auf Schwarzfahrer, also ungefähr ein Fünftel.

Nur ein kleiner Teil dieser Personen landete aber im Gefängnis. In rund der Hälfte der Fälle bezahlten die Verurteilten ihre Busse oder Geldstrafe doch noch, oft wohl in letzter Minute und nicht selten dank der Hilfe von Freunden oder Verwandten oder einem speziell dafür gegründeten Verein. Bei einem Drittel der Fälle war die Forderung verjährt. Somit verbleiben etwa 12 Prozent, welche eine Freiheitsstrafe absitzen mussten, in der Regel im offenen Vollzug. Bei den Schwarzfahrern entspricht dies etwa 280 Fällen.

Wie lange diese Personen im Gefängnis bleiben mussten, konnte der Regierungsrat nicht sagen, weil die entsprechenden Daten fehlen.

Einsatz im Pflegeheim

Die Regierung weist darauf hin, dass es neben dem Bezahlen der Busse und einem Gefängnisaufenthalt einen dritten Weg gibt: gemeinnützige Arbeit. Mit ihr können Bussen, Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten getilgt werden.

Dazu gibt es im Kanton Zürich eigens eine kantonale Anlaufstelle, den Bussen-Info-Point. Dieser wird von den Bewährungs- und Vollzugsdiensten der Justizdirektion betrieben. Gebüsste können dort ohne Voranmeldung mit ihrem Strafbefehl und einem Ausweis vorbeigehen, um rasch eine Lösung zu finden.

Kleinere Bussen werden in der Regel in einem Werkraum einer Stiftung abgearbeitet. Dort können die Personen zum Beispiel Drucksachen verpacken oder alte Velos für den Export nach Afrika herrichten. Für längere Einsätze bis hin zu mehreren Monaten werden die Personen an Partnerbetriebe vermittelt, etwa an Sozialeinrichtungen, Spitäler oder Alterszentren.

Das Angebot ist aus der Sicht des Kantons attraktiv, weil so Gefängnisplätze freigehalten werden. Ausserdem spart er Geld: Ein Tag im Gefängnis kostet die Allgemeinheit rund 240 Franken. Vier Stunden gemeinnützige Arbeit entsprechen einem Tag Freiheitsstrafe, kosten aber nur 136 Franken.

Das Angebot ist bewusst niederschwellig gehalten. Trotzdem könne es gerade bei Menschen «in sehr instabilen Lebenssituationen» vorkommen, dass ein Einsatz nicht zu Ende geführt oder gar nicht erst angetreten werden könne, schreibt die Regierung. Von den Personen werde eine minimale Mitwirkung erwartet, was aber nicht immer gegeben sei. Dann wartet am Ende vielleicht doch noch das Gefängnis.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Zeno Geisseler

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