Nein zur FDP-Initiative: Der Zürcher Regierungsrat lehnt eine gesetzliche Beschränkung des Stellenwachstums ab

Die Zahl der kantonalen Angestellten wächst viel stärker als die Zahl der Einwohner. Der Regierungsrat sagt, dafür gebe es gute Gründe.

06.11.2026, 05.01 Uhr

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Die Gefängnisse, hier jenes im Polizei- und Justizzentrum, sind einer der Bereiche, in denen die Zahl der kantonalen Stellen stärker gewachsen ist als die Gesamtbevölkerung.

Die Gefängnisse, hier jenes im Polizei- und Justizzentrum, sind einer der Bereiche, in denen die Zahl der kantonalen Stellen stärker gewachsen ist als die Gesamtbevölkerung.

Michael Buholzer / Keystone

Der Kanton Zürich stellt Leute in grossem Umfang ein. Alleine von 2019 bis 2024 ist die Zahl der Vollzeitstellen von rund 47 000 auf rund 53 000 angestiegen. 2025 kamen abermals über tausend neue Stellen dazu.

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Damit ist die Zahl der Stellen viel stärker gewachsen als die Bevölkerung. Während von 2019 bis 2025 fast 15 Prozent mehr kantonale Vollzeitjobs besetzt wurden, wuchs die Einwohnerzahl im gleichen Zeitraum nur um 6 Prozent.

Eine im Februar eingereichte freisinnige Volksinitiative («Für eine Personalbremse bei der kantonalen Verwaltung») möchte diese beiden Wachstumspfade in Einklang bringen. Künftig soll die Zahl der Vollzeitstellen beim Kanton höchstens gleich stark wachsen wie die Bevölkerung. Die Initianten rechnen vor, dass mit ihrer Regelung seit 2019 rund 2500 Stellen weniger geschaffen worden wären, als es tatsächlich der Fall war.

Ungeeigneter Massstab

Zur Initiative hat sich nun der Regierungsrat geäussert. Also jene Behörde, welche den Stellenplan beim Kanton massgeblich beeinflussen könnte. Das bürgerlich dominierte Gremium lehnt die Personalbremse-Initiative ab.

Es begründet dies damit, dass das Bevölkerungswachstum als Massstab für den Ausbau des kantonalen Stellenplans ungeeignet sei. «Der tatsächliche Bedarf an staatlichen Leistungen entwickelt sich nicht linear zur Einwohnerzahl», schreibt der Regierungsrat.

Die Regierung nennt als Beispiel die Entwicklung der Fallzahlen bei der Staatsanwaltschaft. Diese rechnet bei einem Bevölkerungswachstum um 1 Prozent mit einer Zunahme der Fälle um 2,5 bis 3 Prozent. Auch die Schüler- und Studentenzahlen seien nicht parallel zur Bevölkerung gewachsen, das Gleiche gelte für den Stellenbedarf beim Betrieb von Gefängnissen. Weiter seien Stellen auch aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben geschaffen worden.

Der Regierungsrat weist auch darauf hin, dass die Zahl der Stellen in anderen Bereichen unterproportional gewachsen sei. Als Beispiele nennt er etwa Handelsregisterarbeiten, die Verarbeitung von Steuererklärungen oder die Bearbeitung von eingehenden Rechnungen in der Buchhaltung.

Die Initiative lässt es ausdrücklich zu, dass gewisse Bereiche stärker wachsen dürfen, falls dies notwendig ist. Dies aber nur unter zwei Bedingungen: Erstens seien diese Stellen nicht nur vom Regierungsrat, sondern auch vom Parlament zu bewilligen, und zweitens seien sie zu befristen.

Auch dies hält die Kantonsregierung für keine gute Idee. Die Regelung führe zu mehr Bürokratie, ausserdem sehe das Personalrecht vor, dass befristete Stellen höchstens für ein Jahr vergeben werden könnten. Wenn ein ausgewiesener langfristiger Personalbedarf gegeben sei, sei es personalrechtlich problematisch, nur eine befristete Stelle zu schaffen.

Schon heute gebe es zudem Instrumente, um das Personalwachstum zu steuern und zu kontrollieren, etwa die Budgetkontrolle und die Finanzaufsicht. Auch das Kantonsparlament könne über das Budget grossen Einfluss nehmen.

Der Regierungsrat findet auch nicht, dass eine abgeschwächte oder angepasste Variante der Initiative ausgearbeitet werden solle. Es soll also keinen Gegenvorschlag geben.

FDP spricht von «Skandal»

Der Präsident der kantonalen FDP, Filippo Leutenegger, kritisiert dies in einer Medienmitteilung scharf. «Dass der Regierungsrat nicht einmal einen Gegenvorschlag vorlegt, ist ein Armutszeugnis und zeigt, wie dringend es die Personalbremse braucht.» Claudio Zihlmann, der Fraktionschef der FDP im Kantonsrat, spricht von einem «Skandal».

Die Initiative muss bis spätestens August 2028 an die Urne kommen. Sollte das Parlament entgegen der Empfehlung des Regierungsrats einen Gegenvorschlag beschliessen, kommen sechs Monate dazu.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Zeno Geisseler

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