Liechtensteins Regierung will das Rentenalter auf 66 Jahre erhöhen
Mit einer umfassenden Reform soll die AHV im Fürstentum für die kommenden Jahre gesichert werden. Die Wirtschaftsverbände unterstützen die Stossrichtung grundsätzlich, streiten aber über die Finanzierung.
Günther Meier, Vaduz03.11.2026, 05.30 Uhr
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Die AHV-Reserven in Liechtenstein reichen derzeit für rund zehn Jahresausgaben. Doch langfristig droht eine Finanzierungslücke.
Peter Klaunzer / Keystone
Wer in Liechtenstein in den nächsten zehn Jahren das Rentenalter erreicht, muss sich vorerst keine Sorgen um seine AHV machen. Die Reserven decken derzeit rund zehn Jahresausgaben. Doch nach 2040 könnte es eng werden. Berechnungen zeigen, dass die Reserven wegen der Bevölkerungsentwicklung auf etwa vier Jahresausgaben sinken könnten. Das wäre weniger als das gesetzlich vorgeschriebene Minimum von fünf Jahresausgaben.
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Die Regierung hat nun ein Massnahmenpaket ausgearbeitet, um die AHV langfristig zu sichern. Sie schlägt dem Parlament eine vierteilige Paketlösung vor. Diese umfasst eine Erhöhung des Beitragssatzes, die Anhebung des Rentenalters, die Anpassung des jährlichen Staatsbeitrags sowie eine einmalige Einlage des Staates im Umfang von 100 Millionen Franken in den AHV-Fonds.
Laut einer externen Studie reichen einzelne Massnahmen nicht aus, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Bei den Parteien und Wirtschaftsverbänden stösst das Paket grundsätzlich auf Zustimmung. Über die einzelnen Massnahmen gehen die Meinungen jedoch auseinander.
Warum nicht gleich 300 Millionen?
Einhellige Zustimmung findet der einmalige Staatsbeitrag an die AHV. Der Staat kann sich die 100 Millionen Franken leisten: 2025 schloss seine Erfolgsrechnung mit einem Gewinn von 331 Millionen Franken ab. Der Arbeitnehmerverband begrüsst die Einlage. Sie stärke die Reserven der AHV und erhöhe die künftigen Erträge aus den Fondsanlagen.
Der Arbeitnehmerverband könnte sich aber eine noch höhere Einlage vorstellen. Warum stockt der Staat den AHV-Fonds nicht gleich um 200 oder 300 Millionen auf? Angesichts der guten Finanzlage müsse zunächst geprüft werden, wie viel Geld der Staat zusätzlich beisteuern könne. Erst danach dürften den Arbeitnehmern ein höheres Rentenalter und höhere AHV-Beiträge zugemutet werden.
Der Arbeitnehmerverband wirft der Regierung zudem vor, die AHV vor allem als Kostenfaktor zu betrachten. Dabei verhindere sie Altersarmut, stärke die Kaufkraft älterer Menschen und trage zur wirtschaftlichen Stabilität bei. Ausgaben für die AHV seien deshalb auch Investitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
«Zu zurückhaltend»
Auch die Industrie- und Handelskammer will prüfen lassen, ob der Staat einmalig mehr Geld in die AHV einzahlen könnte. Daneben leistet der Staat einen jährlichen Beitrag, der in der Vergangenheit mehrfach erhöht wurde und in den nächsten Jahren auf 35 Millionen Franken steigen soll. Doch mehreren Akteuren geht die geplante Erhöhung des jährlichen Staatsbeitrags nicht weit genug. Die AHV-Verwaltung bezeichnet sie als «ausgesprochen moderat», die Wirtschaftskammer als «zu zurückhaltend».
Die Wirtschaftsverbände wollen höhere Staatsbeiträge auch deshalb, weil sich damit eine Erhöhung der AHV-Beiträge vermeiden oder begrenzen liesse. Die Regierung schlägt vor, den Beitragssatz für Arbeitnehmer auf 4,25 Prozent und für Arbeitgeber auf 4,45 Prozent anzuheben. Die Industrie- und Handelskammer befürchtet, dass die höheren Arbeitskosten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen schwächen könnten. Die Wirtschaftskammer geht weiter: Sie lehnt höhere Beitragssätze grundsätzlich ab, weil diese die Lohnnebenkosten steigerten und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechterten.
Offen für Rentenalter 67
Angesichts der Bevölkerungsentwicklung und des Arbeitskräftemangels unterstützen die Wirtschaftsverbände die geplante Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre weitgehend. Die Industrie- und Handelskammer will sich zudem die Möglichkeit offenhalten, das Rentenalter später schrittweise auf 67 Jahre anzuheben.
Die Wirtschaftskammer, die das Gewerbe vertritt, fordert sogar ausdrücklich das Rentenalter 67. Damit will sie dem Mangel an Arbeits- und Fachkräften entgegenwirken. Wer länger arbeite, könne sein Wissen länger in die Betriebe einbringen und den Druck bei der Personalsuche verringern.
Die Wirtschaftskammer will auf höhere Beiträge verzichten und die Finanzierungslücke stattdessen mit einem höheren Rentenalter schliessen. Steuerliche Anreize sollen die Menschen dazu bewegen, länger zu arbeiten. Als Beispiel nennt sie die Befreiung der Löhne von der Quellensteuer.
Anders sieht es der Arbeitnehmerverband. Entscheidend sei nicht nur das gesetzliche Rentenalter, sondern auch die Zahl der Erwerbsjahre, die für den ordentlichen Rentenbezug nötig seien. Auch bei der Frühpensionierung sieht der Verband Probleme. Für viele Arbeitnehmer sei sie keine echte Alternative, weil sie sich die finanziellen Einbussen nicht leisten könnten. Hier sieht der Verband «erheblichen Handlungsbedarf». Das gelte auch für die Wiedereingliederung älterer Arbeitnehmer, die ihre Stelle verlören.
Anders als die Wirtschaftskammer warnt der Bankenverband davor, das ordentliche Rentenalter höher anzusetzen als in der Schweiz und in Österreich. Er fordert, die AHV-Reform als Ganzes zu betrachten. Im Vordergrund müssten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die Attraktivität Liechtensteins als Wirtschafts- und Arbeitsstandort stehen.
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Source: Neue Zürcher Zeitung · Günther Meier, Vaduz
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