Justizthriller am Bundesgericht: War die Liebesaffäre zwischen zwei Richtern gesetzeswidrig?

Am Donnerstag will das höchste Gericht an einer öffentlichen Verhandlung für Klarheit sorgen.

04.11.2026, 05.30 Uhr

4 Leseminuten


Das Bundesgericht durchlebt turbulente Zeiten.

Das Bundesgericht durchlebt turbulente Zeiten.

Simon Tanner / NZZ

Am Donnerstag findet in Lausanne eine öffentliche Verhandlung statt, die in die Annalen der Schweizer Justiz eingehen dürfte. Im Mittelpunkt stehen eine Bundesrichterin und ein Bundesrichter: Beatrice van de Graaf und Yves Donzallaz. Das höchste Gericht muss beurteilen, ob die beiden mit ihrer während Monaten sorgsam geheim gehaltenen Liebesbeziehung gegen die Unvereinbarkeitsregeln des Bundesgerichtsgesetzes verstossen haben; diese untersagen eine «dauernde Lebensgemeinschaft» unter Bundesrichtern. Falls das Gericht diese Frage bejaht, kann das Folgen haben für eine ganze Reihe von Entscheiden, an denen Donzallaz oder van de Graaf beteiligt waren.

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Das Verfahren im Griff

Beatrice van de Graaf.

Beatrice van de Graaf.

PD

Die Angelegenheit ist in mehrerer Hinsicht aussergewöhnlich. Die im Frühling dieses Jahres via «Weltwoche» aufgeflogene Liebesbeziehung und die ungeschickte Art, wie die oberste Leitung mit der Affäre umging, haben das höchste Gericht Schritt für Schritt in eine veritable institutionelle Krise gestürzt.

Am Donnerstag scheint es dem Bundesgericht auch darum zu gehen, zu zeigen, dass es trotz den Turbulenzen handlungsfähig ist und das Verfahren trotz anfänglichen Versäumnissen und Fehlern inzwischen in den Griff bekommen hat. Die Justiz regelt die Sache nicht hinter verschlossenen Türen auf dem Zirkularweg, wie es möglich wäre, sondern tritt an die Öffentlichkeit und sorgt für Transparenz – so das Signal nach aussen. Angesichts des Umstands, dass sich Bundesrichter in der Regel nicht gerne exponieren, ist das bemerkenswert.

Rechtlich sieht die Lage wie folgt aus: Nachdem die Liebesaffäre bekanntgeworden war, reichten mehrere Personen Revisionsgesuche ein gegen Entscheide, an denen van de Graaf oder Donzallaz beteiligt waren. Dies mit dem Argument, dass das Gericht nicht korrekt zusammengesetzt gewesen und das entsprechende Urteil deshalb nicht gültig sei. Jetzt will das Bundesgericht in einem Pilotfall Klarheit schaffen.

Zum Pilotfall erkoren wurde das Revisionsgesuch eines Mannes, der von der Luzerner Justiz wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt worden war. Die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts wies seine Beschwerde ab. Nun macht der Mann geltend, dass van de Graaf aufgrund ihrer Beziehung mit Donzallaz am Entscheid über seine Beschwerde nicht hätte mitwirken dürfen.

Kommt das Bundesgericht zu dem Schluss, dass der Revisionsgrund zutrifft, so hebt es den früheren Entscheid auf. Anschliessend wird es den Fall in anderer Besetzung – ohne van de Graaf oder Donzallaz – ein zweites Mal prüfen und darüber urteilen. Inhaltlich wird sich an den Entscheiden wohl nichts ändern; der Verurteilte aus Luzern dürfte bei einer Neubeurteilung seiner Beschwerde kaum besser fahren als beim ersten Umgang. Doch das ganze Prozedere ist für die Justiz zeitaufwendig und verursacht einen Haufen Kosten.

Nutzt Yves Donzallaz die Bühne?

Yves Donzallaz.

Yves Donzallaz.

Gaëtan Bally / Keystone

Die öffentliche Parteiverhandlung sorgt am Bundesgericht für Spannung, ja Nervosität. Es ist nicht auszuschliessen, dass der Anlass zu einem Spektakel werden wird. Nicht nur der verurteilte Mann oder sein Anwalt werden sich im Gerichtssaal äussern können. Auch Donzallaz und van de Graaf gelten als Beteiligte des Verfahrens und haben die Möglichkeit, vor ihren Amtskollegen aufzutreten und ihre Sicht darzulegen. Zuständig ist die Zweite Zivilrechtliche Abteilung.

Etliche Beobachter gehen davon aus, dass der streitbare Yves Donzallaz die Gelegenheit ergreifen und den Gerichtssaal als Bühne in eigener Sache nutzen wird. In den letzten Monaten hat der Walliser viel dazu beigetragen, die Zwistigkeiten zu verschlimmern. Er inszenierte sich in ihm geneigten Medien als Opfer einer Abrechnung seiner früheren Partei, der SVP, er reichte Ausstandsgesuche gegen eine Vielzahl seiner Amtskollegen ein und schreckte auch als Verfahrensbeteiligter nicht davor zurück, im Büro des vorsitzenden Richters aufzumarschieren und sich zu beschweren. 

Bisher musste sich das Bundesgericht noch nie mit dem amourösen Leben seiner Mitglieder befassen und klären, wann eine «dauernde Lebensgemeinschaft» vorliegt. Eine feste Praxis gibt es also nicht. Bis anhin schien es selbstverständlich, dass Richter keine längeren Liebesbeziehungen miteinander pflegen. Auch laut den internen Gepflogenheiten des Gerichts gelten enge Beziehungen als tabu. Van de Graaf und Donzallaz hingegen verbrachten die Wochenenden miteinander, sie gaben sich die Hausschlüssel und sollen sich gegenseitig der Familie und Freunden vorgestellt haben.

Es ist eine besondere Pointe, dass sich Yves Donzallaz selber noch vor ein paar Jahren für eine rigide Handhabung der Unvereinbarkeit ausgesprochen hatte. In seinem Kommentar zum Bundesgerichtsgesetz führte er aus, dass eine vorübergehende Liaison die Voraussetzungen einer dauernden Lebensgemeinschaft nicht erfülle, ein gemeinsames Leben von wenigen Monaten hingegen schon. Es müsse sich nicht um ein Konkubinat im herkömmlichen Sinn handeln, die Schwelle sei tiefer anzusetzen. In einem solchen Fall von Unvereinbarkeit müsse die Gerichtsspitze tätig werden und über die Einhaltung des Gesetzes wachen, schrieb Donzallaz in seinen theoretischen Ausführungen.

Am Bundesgericht dürfte die Erleichterung gross sein, wenn das unangenehme Dossier endlich vom Tisch ist. Der Ball liegt dann beim Parlament. Nächste Woche tagt die Gerichtskommission, sie muss die Gesamterneuerungswahlen an das Bundesgericht vorbereiten. Das Urteil aus Lausanne wird darüber mitentscheiden, ob die Gerichtskommission Donzallaz und van de Graaf zur Wiederwahl vorschlägt oder nicht. Beide treten für eine weitere Amtszeit an. Gewählt wird in der Dezembersession, der Entscheid liegt bei der Vereinigten Bundesversammlung.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Katharina Fontana

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