Interview

«Tiere brauchen eine Stimme», sagt der erste und bisher einzige Tieranwalt der Welt

Im November stimmen wir über ein Feuerwerksverbot zugunsten der Tiere ab. Gleichzeitig erschüttern krasse Fälle von Tierquälerei immer wieder. Der Rechtsanwalt Antoine F. Goetschel setzt sich seit vierzig Jahren für Tiere ein. Wie geht es ihnen heute?

22.10.2026, 05.34 Uhr

8 Leseminuten


«Man kann sich vorstellen, dass Tiere in vierzig Jahren Rechte haben»: der Rechtsanwalt und Tierschutzexperte Antoine F. Goetschel.

«Man kann sich vorstellen, dass Tiere in vierzig Jahren Rechte haben»: der Rechtsanwalt und Tierschutzexperte Antoine F. Goetschel.

Patrick Cordes

2025 schockierte der Fall Ramiswil die Schweiz, im Aargau musste neulich ebenfalls das Veterinäramt einschreiten, und im November stimmen wir zum Wohl der Tiere über ein Feuerwerksverbot ab. Wie geht es den Tieren in der Schweiz heute? Einer, der es am besten wissen dürfte, ist Antoine F. Goetschel.

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Goetschel ist eine der bekanntesten Figuren im Schweizer Tierschutz. Der promovierte Anwalt, der seit Jahrzehnten weder Fisch noch Fleisch isst, hat mitgewirkt, dass die Würde der Kreatur 1992 in die Verfassung aufgenommen wurde. Unter anderem dank ihm gelten Tiere nicht mehr als Sachen. Soziale Tiere wie Wellensittiche dürfen seither nicht mehr allein gehalten werden, und Hunde haben Anspruch auf Kontakt und Auslauf.

Sein Engagement sieht man ihm nicht an. Er tritt oft in Sakko und Seidentuch auf, kultiviert und mit besten Manieren. Sein Urgrossonkel mütterlicherseits war der russische Komponist Sergei Rachmaninow.

Als «Mann für alle Felle» kümmerte Goetschel sich als Tieranwalt des Kantons Zürich um mehr als 700 Fälle: um Meerschweinchen und Hamster, die als Sexspielzeug dienten, um das zu Tode gequälte Pony eines Reiters oder eine entwichene Boa. Zwölf Bücher hat er zum Tier im Recht veröffentlicht. Kurz vor der Abstimmung über eine landesweite Einführung des Tieranwalts setzte sich Goetschel für einen Hecht ein. Die Vorlage scheiterte, und das Amt wurde 2010 abgeschafft.

Heute verdient Goetschel sein Geld mit der Beratung in Erbfällen. Daneben engagiert er sich im von ihm gegründeten Verein Global Animal Law für weltweiten Tierschutz.

Goetschel empfängt in einer Altbauwohnung in Winterthur, mit Stuck und Fischgrätparkett, in der er seit kurzem arbeitet und lebt. Aus der Stube blickt man auf das Denkmal von Jonas Furrer, dem ersten Bundespräsidenten der modernen Schweiz. Er teilt die Wohnung mit einem pensionierten Anwalt, der Leiterin eines Instituts für Kunsttherapie und deren Labradordame Lisa.

Frage: Letzte Woche hat das Aargauer Veterinäramt im Fricktal 40 Hunde und 13 Pferde in schlechtem Zustand beschlagnahmt. Gegen die Halterin war im Februar nach wiederholten Verstössen ein Tierhalteverbot ausgesprochen worden. Ein typischer Fall?

Antwort: Ich kenne die Akten nicht. Untypisch ist, dass die Behörde so tiefgreifend einschreiten musste. Renitente Tierhaltende, die sich nicht an Vorgaben halten wollen, sind statistisch selten. Bei ihnen muss man rechtlich sorgfältig handeln. Oft erhält das Veterinäramt viel zu spät Kenntnis von Missständen, etwa weil Meldungen am falschen Ort landen oder der Veterinär erst aus den Medien von einem Fall erfährt.

Frage: Die Schweiz gilt als Land mit einem fortschrittlichen Tierschutzgesetz. Gleichzeitig kritisieren Tierschutzorganisationen wie die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die Sie mit aufgebaut haben, seit Jahren massive Missstände bei der Durchsetzung.

Antwort: Eine Tierschutzorganisation darf nie zufrieden sein. Als Tieranwalt im Kanton Zürich habe ich aber erlebt, wie engagiert das Gesetz durchgesetzt wurde. Der Tierschutz war von grossem öffentlichem Interesse: Es gab eine tüchtige Kantonstierärztin, das Veterinäramt wurde ausgebaut, und eine Tierschutzpolizei entstand. 1991 gab es erst ein Dutzend Verfahren wegen Tierquälerei, bei meinem Weggang 2010 waren es rund 250 pro Jahr. Es gab nicht mehr Tierquälerei, aber das Bewusstsein war gestiegen, und die Strafen wurden erhöht. Auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat seine Strukturen verbessert und die Amtstierärzte rechtlich viel breiter ausgebildet. Die Ämter nehmen den Tierschutz deutlich ernster, und auch in der Bevölkerung wuchs das Bewusstsein: Wer seine Katze verhungern lässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Das ist kein Bagatelldelikt mehr.

Frage: Trotzdem kommt es weiterhin zu schlimmen Tierschutzfällen wie in Ramiswil (SO) und Hefenhofen (TG), bei denen es sehr lange dauerte, bis die Behörden eingriffen.

Antwort: Im Kanton Thurgau hat die Regierung zuvor die Stellung des Kantonstierarztes bewusst geschwächt, mit der Haltung, man müsse die Bauern vor übermässig motivierten Tierschützern schützen. Das führte zur Abschwächung der Anklage. Doch es gab auch strukturelle Mängel. Was fehlte, war eine Stimme für die Tiere.

Ein misshandeltes Pferd vom Hof in Hefenhofen, Kanton Thurgau, im Stall vor der Versteigerung.

Ein misshandeltes Pferd vom Hof in Hefenhofen, Kanton Thurgau, im Stall vor der Versteigerung.

Karin Hofer / NZZ

Frage: Im November stimmen wir über die Feuerwerksinitiative ab. Privates Feuerwerk soll verboten werden, als Hauptargument wird der Schutz der Tiere genannt. Das zeigt doch, dass Tierschutz bereits im öffentlichen Interesse ist.

Antwort: Klar lindert ein Verbot privater Feuerwerke die Verängstigung von Tieren, weshalb die Initiative unterstützt gehört. Und längst liegt Tierschutz im öffentlichen Interesse und ist seit 1973 Verfassungsgut. Mir persönlich aber erscheinen andere Anliegen im Tierschutz prioritärer.

Frage: Sie fordern das, was der Kanton Zürich hatte: einen offiziellen Tieranwalt.

Antwort: Was nützt ein Gesetz, wenn sich das Opfer einer Straftat nicht selbst wehren kann? Überlässt man das den Staatsanwaltschaften, ist das schwierig, denn sie sind vielfach nicht motiviert oder haben zu wenig Kenntnisse. Und wer kann einen Freispruch weiterziehen? Niemand kann zugunsten des Tieres eintreten, ausser der Tieranwalt, der beispielsweise Akteneinsicht hat. Im Kanton Thurgau hat man nach Hefenhofen zwar einen Rechtsdienst aufgebaut, aber das ist angesichts der Komplexität des Tierschutzrechts zu wenig. In Ramiswil hatte man, aus der Ferne betrachtet, Lücken im System.

Frage: Welche?

Antwort: Als Bäuerin brauchte die Halterin vermutlich keine Bewilligung für die Hunde. Sie blieb deshalb lange unter dem Radar. Der Fall kam nicht aufs Pult der Verantwortlichen.

Frage: Also gibt es strukturelle Defizite?

Antwort: Man hat die schlimmen Fälle, die zum Teil zufällig auftauchen. Vergessen geht, dass der normale Vollzug funktioniert. Die Ämter sind aber mit der Durchsetzung der unglücklichen Hundegesetzgebung übermässig belastet.

Frage: Nach einem tödlichen Pitbull-Angriff auf ein Kind in Oberglatt (ZH) 2005 wurde eine Meldepflicht für Hundebisse eingeführt: Ärzte müssen Bissverletzungen den Behörden melden.

Antwort: Und die Veterinärämter müssen jede Meldung bearbeiten, Abklärungen treffen und Verfügungen erlassen. Das bindet Personal, das für den eigentlichen Tierschutz fehlt, etwa für Kontrollen und das frühe Erkennen von Missständen oder Tierseuchen.

Frage: Wer ein Tier quält, kann mit drei Jahren Freiheitsstrafe oder 20 000 Franken Busse belangt werden. Freiheitsstrafen sind sehr selten und auch die Bussen meist niedrig: Der Grossteil lag bislang jedes Jahr unter 500 Franken. Sieht so ein konsequenter Vollzug aus?

Antwort: Es gibt sicher noch Verbesserungsbedarf, vor allem weil die Strafen im Vergleich zum Tierleid oft tief ausfallen. Trotzdem halten Strafentscheide Tierhaltende meist von weiteren Verstössen ab. Ausserdem wird die Arbeit der Veterinärämter oft übersehen: Sie erlassen tierfreundliche Verfügungen, sprechen Tierhalteverbote aus und greifen behördlich ein. Wie konsequent sie das tun, ist aber nicht transparent, sei es wegen fehlender Kapazitäten oder wegen eines falsch verstandenen Amtsgeheimnisses.

Frage: Die Zahl der Strafverfahren gegen Tierhalter ist deutlich gestiegen: 2011 waren es 1226, 2021 dann 1931. Neuere Zahlen fehlen, weil das BLV die gemeldeten Fälle aus Ressourcengründen nicht mehr auswertet.

Antwort: Das ist unverständlich. Die Schweiz ist ein reiches Land und schützt als einziges die Würde der Kreatur in der Bundesverfassung. Dafür wird sie beneidet. Wer sich einen hohen Tierschutz leisten kann und will, darf nicht wegen fehlender Ressourcen zulassen, dass unklar bleibt, wie das Gesetz angewendet wird.

Frage: Wie geht es den Tieren in der Schweiz heute im Vergleich zu vor vierzig Jahren?

Antwort: Grundsätzlich gibt es mehr Tiere, was zu Problemen führt. Katzen haben sich extrem vermehrt: Gab es in einer Genossenschaft früher vielleicht fünf, sind es heute mehrere hundert. Dadurch wächst die kritische Haltung. Wer ist schuld, wenn eine Katze ein Auto zerkratzt? Bis jetzt niemand.

Frage: Auch Hunde gibt es mehr.

Antwort: Ja, und sie sind stärker unter Druck als früher. Früher hat man bellende Hunde und Hundebisse in Kauf genommen, heute nicht mehr. Im Kanton Schwyz gilt beispielsweise eine unbeschränkte Leinenpflicht. Wie soll sich ein Hund da ausleben können? Das macht mir Sorgen. In der Landwirtschaft ist der Tierschutzstandard im Vergleich zum Ausland verhältnismässig hoch.

Frage: Vor wenigen Wochen ist ein neuer Kommentar zum Tierschutzrecht erschienen, so dick, dass man beide Hände braucht, um ihn hochzuheben. Warum braucht das so viel Platz, und was kann das Werk verändern?

Antwort: Den Kommentar braucht es für die Sensibilisierung von Juristen und Staatsanwaltschaften. Dafür ist er wichtig und zweckmässig. Ich wünschte mir, dass das Buch trotz seinem sehr grossen Umfang und Detailreichtum auch von Tierärzten und Vollzugsbehörden gebührend gewürdigt wird.

Frage: Zwischen den Kantonen gibt es enorme Unterschiede bei der Verfolgung von Tierschutzdelikten. Warum gibt es im Wallis praktisch keine Tierschutzstraffälle und im Kanton Zürich jährlich fast 250?

Antwort: Unser Verein Global Animal Law hat 2019 den Vollzug bei Verfügungen wie Tierhalteverboten und Beschlagnahmungen in zehn Kantonen untersucht. Dabei zeigte sich, dass Tierschutz massgeblich vom politischen Willen abhängt. Zum Beispiel bei Entscheiden dazu, ob der Tierschutz vom Landwirtschaftsamt getrennt wird, weil die Interessenlage eine andere ist, wie viele Mitarbeitende man hat, ob man die interne Ausbildung ausbaut und ob das Veterinäramt Parteistellung im Strafverfahren hat. In Zürich spürte man damals durch das grosse Volksmehr 1991 den politischen Willen, in anderen Kantonen weniger.

Frage: Und doch passiert etwas: Mehrere Kantone haben spezialisierte Stellen aufgebaut, etwa Genf, Luzern, die Waadt und bald auch Schwyz. Was ändert das konkret?

Antwort: Ich finde es toll. Es ändert aber nichts daran, dass den Tieren ohne Tieranwalt die rechtliche Opferstellung in Verfahren, also eine Stimme fehlt.

Frage: Was würde eine Wiedereinführung des Tieranwalts denn ändern?

Antwort: In meiner Zeit als Tieranwalt wurden die Strafbefehle nach und nach sehr viel sorgfältiger verfasst, weil man merkte: Das kann weitergezogen werden. Das ist wie im Studium, wenn es heisst, lesen Sie «Ulysses» in zwei Wochen. Wenn es dazu eine Prüfung gibt, tun Sie es wahrscheinlich viel gewissenhafter, als wenn es keine gibt. Der Tieranwalt war auch eine vertrauenswürdige und ideologiefreie Stimme in der Öffentlichkeit, die nicht nur im Einzelfall für die Tiere sprach. Heute sind alle im Skandalmodus, es fehlt eine aufbauende Stimme.

Frage: Seit 2003 gelten Tiere nicht mehr als Sache, 2008 wurde ihre Würde gesetzlich verankert, vor Gericht können Tiere aber keine eigenen Rechte geltend machen. Peter V. Kunz vom Schweizer Tierschutz plädiert dafür, gewissen Tieren Rechte zuzugestehen. Was meinen Sie dazu?

Antwort: (Denkt lange nach.) Das ist eine Diskussion, die seit dreissig Jahren unter Ethikerinnen und Rechtswissenschaftern geführt wird. Ich habe Verständnis dafür. Man kann sich vorstellen, dass Tiere in vierzig Jahren vielleicht Rechte haben. Konsequent zu Ende gedacht, hiesse das jedoch, Tiere nicht mehr zu nutzen – also keine Zoos, keine Versuche und vor allem keinen Fleischkonsum mehr. Dafür findet man keine Mehrheit. Die nächsten Schritte sollten andere sein: Tieranwälte, belastbare Datenbanken im Straf- und Verwaltungsrecht zugunsten der Veterinär- und der Strafbehörden sowie Lehrstühle für Tierschutzrecht und Veterinärrecht. Momentan spüre ich aber wenig Gestaltungsfreude bei Behörden und Tierschutzverbänden über die weitere Richtung im Tierschutz.

Frage: 2010 wurde die Stelle des Tieranwalts abgeschafft. Sie sagten damals, Sie hätten diese Niederlage wohl nicht erlitten, wenn es statt um den Hecht um einen Hund gegangen wäre. Was haben wir für ein Verhältnis zu Tieren?

Antwort: Der Hecht war für die Gegner eine Steilvorlage, um zu zeigen: Dieser Tieranwalt ist von allen guten Geistern verlassen, seht her, dorthin führt übersteigerter Tierschutz. Unser Verhältnis zum Tier ist komplex und paradox. Viele Menschen sind Künstler im Ausblenden, was Fleischkonsum und Tierversuche anbelangt. Tiere, die herzig sind und dem Kindchenschema entsprechen, sind uns näher. Der Fisch entspricht diesem Schema nicht, und daraus baut man eine eigene Argumentationslinie auf: Der spürt ja nichts. Dabei hat er genauso ein zentrales Nervensystem wie der Mensch. Er schreit einfach nicht.

Frage: Sie haben sich Ihr ganzes Berufsleben lang für den Schutz der Tiere eingesetzt und dafür auch Morddrohungen erhalten. Hat es sich gelohnt?

Antwort: Es macht mir grosse Freude, wenn ich einen kleinen Beitrag zur Linderung von Leiden und zum Wohl von Mensch und Tier leisten darf. Ich habe es aber nicht gemacht, weil es sich lohnt, sondern weil es gemacht gehört.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Lisa Aeschlimann

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