Im Dezember fliesst die 13. AHV-Rente zum ersten Mal: Wer wie viel Geld erhält
Nicht alle profitieren gleich stark von der «Dreizehnten». Der ausbezahlte Betrag hängt davon ab, wie gut man die Kriterien der AHV erfüllen kann. Und für Verheiratete gibt es eine Obergrenze.
06.11.2026, 05.30 Uhr
4 Leseminuten
2,6 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab nächstem Monat mehr Geld. Die Kosten belaufen sich auf über 4 Milliarden Franken.
Jochen Tack / Imago
«Historisches Ja zur 13. AHV-Rente» verkündete die «Tagesschau» des Schweizer Fernsehens am Abend des 3. März 2024. Noch nie zuvor hatte das Stimmvolk eine Initiative für den Ausbau des Sozialstaates angenommen. Und mit 58 Prozent fiel die Zustimmung deutlich aus.
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Der 3. Dezember 2026 stellt ebenfalls ein historisches Datum dar. Ab diesem Tag wird die 13. AHV-Rente nun erstmals ausbezahlt. Die AHV-Berechtigten erhalten in der Regel zwei Zahlungen: die ordentliche monatliche Altersrente sowie mit einer separaten Überweisung die neue 13. Rente. Deren Höhe entspricht dem zwölften Teil sämtlicher im laufenden Jahr ausbezahlten Renten. Wer somit Anfang Juli das Pensionsalter erreicht hat, bekommt die Hälfte der ordentlichen Rente.
Die 13. AHV-Rente beträgt im Schnitt 1580 Franken. Bei 2,6 Millionen Rentenempfängern verursacht dies Ausgaben von gut 4 Milliarden Franken. Hinter den 1580 Franken verbirgt sich allerdings eine grosse Streubreite.
Für Verheiratete gilt eine Obergrenze
Die maximale Vollrente beträgt 2520 Franken im Monat. Um diese zu erreichen, braucht es ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 90 720 Franken. Alle zwei Jahre wird die Rente je zur Hälfte an die Entwicklung der Preise sowie der Löhne angepasst. Deshalb steigt der Maximalbetrag im nächsten Jahr auf 2560 Franken.
Die minimale AHV-Rente ist halb so hoch, erreicht in diesem Jahr also 1260 Franken. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass man über die gesamte Versicherungsdauer von 44 Jahren (bei Rentenalter 65) seine Beiträge entrichtet hat. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer lebenslangen Kürzung der Altersrente um 1/44, was 2,3 Prozent entspricht.
Dass die mittlere AHV-Rente mit 1580 Franken so deutlich unter der Maximalrente liegt, hat vor allem zwei Gründe. Der eine ist der Zivilstand: Bei verheirateten Paaren wird die Rente plafoniert. Zusammen dürfen die beiden Partner nicht mehr als 150 Prozent der maximalen Einzelrente erhalten. Dies entspricht einer Summe von 3780 Franken pro Paar beziehungsweise 1890 Franken pro Person. Fast 90 Prozent der in der Schweiz lebenden Rentnerpaare sind von dieser Plafonierung betroffen.
Der Wohnsitz macht einen grossen Unterschied
Ohne Deckelung würden die Renten dieser Paare im Durchschnitt um 300 Franken pro Monat höher ausfallen. Eine vor zwei Jahren eingereichte Volksinitiative der Mitte-Partei will die Begrenzung abschaffen, was allerdings zu jährlichen Mehrausgaben von gegen 4 Milliarden Franken führen würde.
Für drei Viertel der Verheirateten liegt die 13. AHV-Rente zwischen 1500 und 2000 Franken. Nur gerade 4 Prozent erhalten mehr als 2000 Franken. Einen solchen Bonus kann man sich trotz Plafonierung verdienen, indem man den Bezug der Rente um maximal fünf Jahre aufschiebt.
Bei den Alleinstehenden bekommt jeder Zweite eine 13. AHV-Rente, die über 2000 Franken liegt. Umgekehrt aber ist bei den Singles auch der Anteil mit einer sehr niedrigen Rente deutlich höher. Fast 400 000 Personen erhalten eine Zahlung, die weniger als 500 Franken beträgt.
Hier kommt der zweite wichtige Faktor ins Spiel, der die Rentenhöhe beeinflusst: der Wohnsitz. Denn viele ausländische Rentenbezüger weisen Beitragslücken auf. Zwar fliesst fast ein Drittel aller AHV-Renten ins Ausland. Doch der ausbezahlte Betrag erreicht im Schnitt gerade einmal 700 Franken pro Monat. Dagegen erhalten Rentenempfänger, die in der Schweiz leben, mit durchschnittlich 1970 Franken mehr als das Doppelte.
Pendent ist derzeit ein parlamentarischer Vorstoss der SVP, der die Auszahlung der 13. AHV-Rente auf Personen mit inländischem Wohnsitz beschränken will. Die Partei argumentiert mit den geringeren Lebenshaltungskosten im Ausland. Der Bundesrat lehnt die Massnahme ab, da alle Rentner gleich behandelt werden müssten.
Der Spareffekt wäre ohnehin begrenzt, weil lediglich 14 Prozent der Ausgaben für die 13. AHV-Rente an Empfänger im Ausland gehen. Von den insgesamt 800 000 Personen, die davon betroffen wären, bekommt über die Hälfte eine Rente von weniger als 500 Franken im Monat. Unter den in der Schweiz wohnhaften AHV-Bezügern dagegen ist es nur gerade 1 Prozent, das eine solche Minirente erhält.
Relativ gering ist demgegenüber der Unterschied zwischen den Geschlechtern: Frauen erhalten mit 1630 Franken eine leicht höhere AHV-Rente als Männer mit 1520 Franken. Dass Frauen hier insgesamt besser wegkommen, liegt unter anderem am Verwitwetenzuschlag. Dieser erhöht die Altersrente um bis zu 20 Prozent, allerdings nur bis zum Maximalbetrag einer Einzelrente.
Die 13. Rente beschränkt sich auf die Altersleistungen der AHV. Somit werden weiterhin nur zwölf Invaliden- sowie Hinterlassenenrenten ausbezahlt. Das kann in manchen Fällen zu einer Benachteiligung von Personen führen, die eine Witwen- oder Witwerrente erhalten. Sobald diese nämlich das AHV-Alter erreichen, berechnet die Ausgleichskasse, ob die Hinterlassenenrente oder Altersrente höher ausfällt. Vergütet wird dann der jeweils höhere Betrag.
Ein Teil fliesst als Steuern zurück an den Staat
Bei Personen, die bisher mit der Witwenrente besser fuhren, kann sich wegen der 13. Altersrente nun aber ein Wechsel lohnen. Diese Konstellation betrifft etwa 10 000 Personen in der Schweiz. Sie werden von der Ausgleichskasse informiert und haben die Möglichkeit, künftig zur Altersrente zu wechseln.
Nicht tangiert von der 13. AHV-Rente sind hingegen die Ergänzungsleistungen (EL). Bei deren Berechnung wird das zusätzliche Renteneinkommen nicht berücksichtigt, womit die Leistungen der EL-Empfänger nicht gekürzt werden. Auf die Steuerbelastung jedoch hat die «Dreizehnte» eine Auswirkung. Laut Berechnungen des Bundes fliesst ein Fünftel der ausbezahlten Gelder via Einkommenssteuern wieder an den Staat zurück. Das entspricht rund 750 Millionen Franken im Jahr.
Noch unklar ist derweil die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Am 29. November entscheidet das Stimmvolk über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 8,1 auf 8,5 Prozent. Der reduzierte Satz für Lebensmittel, Medikamente und Alltagsgüter soll bei 2,6 Prozent bleiben. Umfragen prognostizieren einen knappen Ausgang. Selbst wenn eine Mehrheit die Vorlage ablehnt, ist die «Dreizehnte» nicht gefährdet. Die Empfänger müssen zudem keinen Antrag stellen – die Auszahlung erfolgt automatisch.
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Source: Neue Zürcher Zeitung · Albert Steck
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