Gastkommentar
Jean-Daniel Gerber
Die Schweiz ist ein Sonderfall – aber wie lange noch?
Die helvetische Geschichte ist auch ein Lehrstück darin, dass sich mit der Welt ein souveräner Umgang pflegen lässt, ohne beim Alleingang zu enden. Denn von diesem ist es nur ein kleiner Schritt ins Abseits.
27.10.2026, 05.25 Uhr
5 Leseminuten
Auch über die friedliche Schweiz werfen die geopolitischen Entwicklungen zusehends längere Schatten. Sechseläutenplatz in Zürich, Oktober 2026.
Michael Buholzer / Keystone
Mit dem zu Ende gehenden Zweiten Weltkrieg entstand ein neuer Leitgedanke für die internationale Zusammenarbeit: weg vom vorherrschenden Bilateralismus, hin zum Multilateralismus. Internationale Organisationen sollten den Wiederaufbau, die wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Frieden fördern. Dazu zählten die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT, heute Welthandelsorganisation WTO).
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Die europäischen Demokratien fanden ihren Platz in diesen neuen Institutionen – Deutschland teilweise mit Verzögerung. Die Schweiz blieb hingegen weitgehend draussen. Ihre Regierung war noch stark vom Reduit-Gedanken geprägt, der die schweizerische Landesverteidigung während des Zweiten Weltkriegs bestimmt hatte.
Es fehlte schlicht der Glaube an ein Zusammenrücken Europas. Dem Bundesrat und der Nationalbank erschienen die Ideen der Liberalisierung des Handels, der Dienstleistungen und der Konvertibilität der Währungen zudem zu hypothetisch, wenn nicht gar utopisch.
Die Kosten des Abseitsstehens
Die Schweiz trat lediglich der Europäischen Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit bei, da dort das Einstimmigkeitsprinzip galt. Die Nichtbeteiligung an allen anderen neuen Organisationen war jedoch kurzsichtig. Dass sich nationale Souveränität vor allem in der Mitarbeit bei der Definition neuer Regeln für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit manifestiert und nicht im Abseitsstehen, wurde nicht erkannt.
Während sich die Abwesenheit der Schweiz von politischen Gremien noch halbwegs erklären lässt, grenzte es an Selbstzerfleischung, dass ein so vom Aussenhandel abhängiges Land auch dem GATT die kalte Schulter zeigte.
Doch der landwirtschaftliche Protektionismus der Schweiz schien ein fast unüberwindbares Hindernis für einen Beitritt zu sein. Es war politisch undenkbar, den internen Agrarmarkt der ausländischen Konkurrenz auszusetzen.
Die Schweizer Regierung schaffte jedoch das Unmögliche. Als einzigem Industrieland wurde der Schweiz eine umfassende Ausnahmeregelung von den geltenden Agrarregeln zugestanden. Im Gegenzug musste sie allerdings Zollkonzessionen bei Industrieprodukten eingehen. So konnte die Schweiz 1958, zwölf Jahre nach der Gründung des GATT, provisorisch beitreten und wurde 1966 Vollmitglied.
Ein grosser Verhandlungserfolg? Ja, aber mit langfristigen Nebenwirkungen: Die Ausnahmeregelung trug dazu bei, dass die Schweiz ihr restriktives Importregime über Jahrzehnte aufrechterhalten konnte, was die Strukturanpassung verlangsamte. Zudem bezahlt sie heute noch einen «politischen Preis». Wenn die Schweiz für ihre Exportwirtschaft neue Marktzugänge erschliessen will, stösst sie im Inland auf die Forderung, die damit verbundenen Nachteile für die Landwirtschaft auszugleichen. Dies zeigt sich exemplarisch in der gegenwärtigen Diskussion zum Mercosur-Abkommen.
Die Rolle der Neutralität
Wie heute spielte in den Nachkriegsjahren die Neutralität eine wichtige Rolle. Die dauernde Neutralität verpflichtet die Schweiz dazu, sich nicht an Kriegen zwischen anderen Staaten zu beteiligen und keine militärischen Bündnisse einzugehen, die sie in einen solchen Konflikt hineinziehen könnten. Hingegen war die Neutralitätspolitik mit wirtschaftlicher Zusammenarbeit, humanitärem Engagement und dem Beitritt zu technischen Organisationen vereinbar.
Folglich trat die Schweiz im Laufe der Jahrzehnte zahlreichen Organisationen bei, die nicht politisch waren. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Neutralitätspolitik weiter gelockert. Mit dem Beitritt zur Uno im Jahr 2002 bestätigte die Schweiz, dass ihre Neutralität mit kollektiver Sicherheit vereinbar ist.
Wenige Jahre später folgte die Aussage, dass auch Sanktionen der EU übernommen werden könnten, sofern sie der Durchsetzung fundamentaler Normen des Völkerrechts dienten, also konkrete Massnahmen gegen einen Aggressor. Der Schweizer Souverän bestätigte diesen Kurs jüngst mit der Ablehnung der Neutralitätsinitiative im September 2026.
Und die Folgen?
Hat die Schweiz mit ihrem Beitritt zu diesen zahlreichen Organisationen tatsächlich Hoheitsgewalt eingebüsst, ihre Neutralität gefährdet und ihre finanzpolitische Autonomie und wirtschaftliche Unabhängigkeit aufgegeben?
Die damaligen Kassandrarufe – Verlust von Souveränität, Befleckung der Neutralität, innenpolitische Verwerfungen wegen der Einmischung in fremde Angelegenheiten – haben sich nicht bewahrheitet. Selbst die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat verlief ohne grosse Schwierigkeiten. Es ist der Schweiz nicht nur gelungen, all diesen Organisationen ohne Verlust der Eigenständigkeit beizutreten. Sie schaffte es auch, ihre Interessen international erfolgreich zu vertreten und das Image des Trittbrettfahrens zu vermeiden.
Widerstand von de Gaulle
Die grosse europäische Integrationsbewegung begann mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft am 1. Januar 1958. Die Schweiz suchte zunächst nach einer Alternative und setzte sich für die Schaffung einer grossen Freihandelszone ein, welche die sechs EWG-Gründungsstaaten und die übrigen westeuropäischen Länder zusammenführen sollte.
Der Plan scheiterte jedoch, namentlich am Widerstand von Präsident Charles de Gaulle. Deshalb setzte sich die Schweiz entschieden für die Gründung der weniger ambitionierten Europäischen Freihandelsassoziation (Efta) ein.
Es ist müssig, sich heute zu fragen, ob die schweizerische Regierung Ende der 1950er und Anfang der 1960er Jahre den Mut hätte aufbringen sollen, die Weichen zugunsten der im Aufbau befindlichen EWG zu stellen. Letztlich bewies der Bundesrat Realismus. Ein Beitritt zur EWG wäre innenpolitisch kaum durchsetzbar gewesen.
Die folgenden Jahrzehnte zeigten, dass sich die Zurückhaltung der Schweiz gegenüber der europäischen Integration zunehmend verfestigte. Während ihre früheren Efta-Partner aus politischen und wirtschaftlichen Überlegungen die Nähe zur EU entweder durch Vollmitgliedschaft oder über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) suchten, beschritt die Schweiz ihren eigenen Weg: nein zum EWR, ja zu den Bilateralen I und II – und jetzt vielleicht zu den Bilateralen III.
Alleingang bedeutet Souveränitätsverlust
Beunruhigend ist, dass sich aus der früheren vorsichtigen Distanz zur EU bei wichtigen politischen Akteuren inzwischen ein Feindbild entwickelt hat. Diese stellen die EU als Bedrohung für die Demokratie der Schweiz dar. Zwar wird die Bedeutung guter Beziehungen zur EU anerkannt. Die Schweiz als souveränes Land müsse jedoch auf dem Recht beharren, einige Regeln ihrer Beteiligung am EU-Binnenmarkt selbst zu definieren.
Dahinter steckt ein Trugschluss: Alleingang wird mit Souveränität gleichgesetzt. Doch diese Gleichung geht nicht auf. In einer globalisierten Welt kann ein Staat seine Interessen nicht dadurch besser durchsetzen, dass er sich von gemeinsamen Regeln fernhält. Im Gegenteil: Wer an der Entstehung dieser Regeln mitwirkt, erweitert seinen Handlungsspielraum. Wer sie lediglich übernehmen muss, verliert Einfluss. Gerade das Zusammengehen ist der Kern und die Kraft des europäischen Arrangements.
Die Schweiz tut sich damit schwer. Bis anhin übernimmt sie im Eigeninteresse weitgehend autonom die Regeln des Binnenmarkts und meint, dass sie dadurch souveräner bleibe. Die Erfahrung zeigt jedoch ein anderes Bild: Seit die Schweiz über die Jahrzehnte Mitglied zahlreicher internationaler Organisationen geworden ist und die Bilateralen I und II abgeschlossen hat, kann sie bei der Gestaltung des internationalen Regelwerks mitwirken und wird ihrer Verantwortung in der Staatengemeinschaft stärker gerecht.
Die Bilateralen III geben ihr nun auch institutionalisierte Möglichkeiten zur Mitwirkung bei der Weiterentwicklung jener Binnenmarktregeln, die für ihre Exportindustrie entscheidend sind. Die Alternative ist nicht mehr Souveränität, sondern ein Verlust von Einfluss: mehr Unsicherheit, weniger Mitsprache und ein weiteres lang andauerndes europapolitisches Durchwursteln.
Jean-Daniel Gerber ist ehemaliger Staatssekretär (Seco).
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Source: Neue Zürcher Zeitung · Auswärtige Autoren NZZ
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