Erklärt

Das Stimmvolk hat sich bereits im März dafür ausgesprochen, die Heiratsstrafe abzuschaffen. Am 29. November kann es nun über ein weiteres Modell zur Besteuerung von Ehepaaren abstimmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

06.11.2026, 05.30 Uhr

4 Leseminuten


Das Wichtigste in Kürze

  • Mit der Annahme der Vorlage zur Individualbesteuerung im vergangenen März hat die Stimmbevölkerung die Heiratsstrafe abgeschafft. Ehepaare werden ab 2032 ihr Einkommen und ihr Vermögen separat besteuern. Die Progression wird gebrochen, die Steuerrechnung fällt tiefer aus. Für Familien mit nur einem Hauptverdiener wird die direkte Bundessteuer jedoch höher ausfallen.
  • Die Fairness-Initiative will genau diese Gruppe entlasten. Sie fordert deshalb, dass Ehepaare weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung einreichen sollen, aber dass ihr kumuliertes Einkommen nicht zu einer höheren Steuer im Vergleich zu unverheirateten Personen führen soll.
  • Die Gegner der Initiative bemängeln, dass dieses Modell zu einem hohen administrativen Aufwand für Privatpersonen und Steuerämter führen könnte – und zu Milliardeneinbussen.

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Die Vorlage im Detail

Inhaltsverzeichnis

Darüber stimmen wir ab

Am kommenden 29. November entscheiden die Schweizer Stimmberechtigten über die Vorlage «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» Kurz: die Fairness-Initiative.

Jahrzehntelang diskutierten Politikerinnen und Politiker jeglicher Couleur über ein Problem: Eheleute sowie Personen in eingetragener Partnerschaft deklarieren ihre Einkommen gemeinsam, Konkubinatspaare getrennt. Das führt zu einer unfairen Situation. Wegen der Steuerprogression müssen verheiratete Doppelverdiener und Rentnerpaare höhere Steuern zahlen. Die Unverheirateten kommen günstiger davon.

Diese sogenannte Heiratsstrafe ist bereits am vergangenen 8. März gefallen. Mit dem Ja zur Individualbesteuerung hat das Stimmvolk entschieden, dass Verheiratete ab 2032 getrennte Steuererklärungen einreichen. Das entlastet Ehepaare bei den kommunalen und kantonalen Steuern. Auch bei der Bundessteuer werden Doppelverdiener mit ähnlichen Arbeitspensen günstiger fahren. Familien mit einem Alleinverdiener werden mit der angenommenen Individualbesteuerung jedoch eine höhere Bundessteuer entrichten müssen. Laut Zahlen des Bundesamtes für Statistik machen diese Familien heute nur noch 12,2 Prozent aus.

Die Mitte-Partei sieht gerade für diese Gruppe eine zusätzliche Lösung vor, um die Heiratsstrafe im Bereich der Bundessteuer zu beseitigen. Ehepaare sollen weiterhin gemeinsam besteuert, aber gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Diesen Grundsatz will das Initiativkomitee in der Verfassung festschreiben lassen.

Ein Ja zu dieser neuen Vorlage würde dem Parlament auch einen Zeitplan vorschreiben: Sollte sich die Stimmbevölkerung für dieses Modell entscheiden, müsste es bis 2030 umgesetzt werden. Steht es bis dahin noch nicht im Gesetz, würde die sogenannte alternative Steuerberechnung angewandt. Dabei wird die direkte Bundessteuer zweimal berechnet, sowohl nach der gemeinsamen Besteuerung als auch nach der Besteuerung von Unverheirateten. Bezahlen müsste das Ehepaar dann den tieferen Betrag.

Darum ist die Abstimmung von Bedeutung

Die Schweizer Politik beschäftigt sich seit Generationen mit der Heiratsstrafe. In immer mehr Familien sind beide Ehepartner berufstätig. Dass sie höhere Steuern bezahlen müssen als unverheiratete Paare, wird als stossend angesehen.

Mit dieser Abstimmung wird nochmals genauer definiert, in welcher Form die Heiratsstrafe fallen soll. Ob die Vorlage nach der Annahme der Individualbesteuerung aber noch Sinn ergibt, wird von mehreren Lagern angezweifelt. Gewichtig ist die Vorlage der Mitte-Partei trotzdem. Eine Annahme hätte grössere Konsequenzen auf das Steuersystem und auf die Bundeseinnahmen.

Das sind die Argumente der Befürworter

Mit der bereits angenommenen Individualbesteuerung werden verheiratete Partner mit nur einem Einkommen bei der direkten Bundessteuer stärker belastet. Das findet das Initiativkomitee unfair. Es will mit der Vorlage unterschiedlichen Familienmodellen Rechnung tragen. «Paare dürfen selbst entscheiden, wie sie Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen», schreibt es auf seiner Website, «das Steuersystem soll diese Entscheidung respektieren und kein Lebensmodell benachteiligen.»

So sollen etwa Familien unterstützt werden, in denen ein Elternteil sein Arbeitspensum für die Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen stark reduziert. «Wer sich kümmert, soll nicht draufzahlen.»

Das Initiativkomitee will zudem, dass das einstige Familienmodell von Rentnerpaaren auch nach der Pensionierung als Einheit und nicht getrennt berücksichtigt wird. Wer also ein klassisches Konstrukt mit einem Hauptverdiener lebte – was bei derzeitigen Rentnern die grosse Mehrheit ausmacht –, soll nicht höhere Bundessteuern berappen. Betagte sollen ausserdem keinen zusätzlichen administrativen Aufwand mit zwei Steuererklärungen auf sich nehmen müssen.

Auch jüngeren Generationen will die Mitte-Partei das Ausfüllen getrennter Steuererklärungen ersparen: «Die Fairness-Initiative baut damit auf dem bestehenden Steuersystem auf, statt einen umfassenden Systemwechsel vorzuschreiben.»

Das sind die Argumente der Gegner

Gerade den geringeren administrativen Aufwand stellen die Gegner dieser neuen Initiative stark infrage. Weil die Individualbesteuerung bereits angenommen ist, werde sie vermutlich punkto kommunaler und kantonaler Steuern bestehen bleiben. Verheiratete werden also ab 2032 voraussichtlich sowieso getrennte Steuererklärungen ausfüllen müssen.

Und was geschieht, wenn die Fairness-Initiative auch angenommen würde? Die Gegner befürchten, dass dann Familien auch eine dritte und gemeinsame Steuererklärung ausfüllen müssten – weil die direkte Bundessteuer dann auf das gemeinsame Einkommen berechnet würde.

Vom Gegenlager wird die Vorlage als «Steuer-Wirrwarr» oder «Wundertüte» bezeichnet, weil bei einer Annahme vieles unklar sei. So ist etwa offen, wie ein allfälliges Splitting-Modell aussehen würde. Bei einem Vollsplitting würde das Gesamteinkommen der Ehegatten durch zwei geteilt, um den Steuersatz zu bestimmen. 200 000 Franken Einkommen würden demnach zu dem Satz besteuert, der für 100 000 Franken gilt. Bei einem Teilsplitting ist der Divisor kleiner. Unklar sind auch die Kosten für den Bund. Sie werden auf 0,7 bis 3,1 Milliarden Franken jährlich geschätzt.

Laut den Gegnern schadet die Initiative der Gleichstellung von Ehepartnern. Sie sei ein Rückschritt. Die Vorlage der Mitte-Partei privilegiere das Familienmodell mit einem Hauptverdiener.

Parolenspiegel

Der Bundesrat lehnt die Fairness-Initiative ab. Auch die Mitglieder des Nationalrats und des Ständerats sind mehrheitlich dagegen – allerdings nur knapp. Im Nationalrat sprachen sich 102 Mitglieder dagegen und 97 dafür aus. Die Ständerätinnen und Ständeräte lehnten die Vorlage mit 24 zu 20 Stimmen ab. In beiden Kammern gab es keine Enthaltungen.

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Source: Neue Zürcher Zeitung · Michele Coviello

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