Ein Lastwagenfahrer soll nur dank Mikrofon, Kamera und Ohrhörer die theoretische Fahrprüfung bestanden haben

Der 33-jährige Kosovare beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Doch am Tag der Prüfung war sein Handy mit dem eines Betrügers verbunden.

Tom Felber04.11.2026, 05.01 Uhr

3 Leseminuten


Die Betrüger sollen dem Prüfling die Lösungen ins Ohr geflüstert haben.

Die Betrüger sollen dem Prüfling die Lösungen ins Ohr geflüstert haben.

Getty

Im Juli 2023 flog im Kanton Zürich durch verdeckte Ermittler ein Betrug mit theoretischen Fahrprüfungen auf: Ein Netzwerk von Betrügern hatte reihenweise Prüflinge gegen Bezahlung von bis zu 5000 Franken pro Fall für deren theoretische Fahrprüfungen mit Mikrofon, Kamera und Ohrhörer ausgestattet und ihnen durch die Tests geholfen. Vier Männer, die das lukrative Geschäft betrieben haben sollen, wurden damals festgenommen: zwei Kosovaren im Alter von 23 und 33 Jahren, ein 30-jähriger Schweizer und ein 60-jähriger Serbe.

Optimieren Sie Ihre Browsereinstellungen

NZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.

Bitte passen Sie die Einstellungen an.

Nun, rund dreieinhalb Jahre später, sitzt ein Lastwagenfahrer, der diese Dienstleistung in Anspruch genommen haben soll, als Beschuldigter vor Bezirksgericht Zürich. Der 33-jährige kosovarische Familienvater beteuert jedoch seine Unschuld.

Er absolvierte am 13. Juni 2023 zum dritten Mal die theoretische Zusatzprüfung für die Fahrzeugkategorie C, also für schwere Lastwagen über 3,5 Tonnen, nachdem er zuvor zweimal gescheitert war. Er soll bei dieser Prüfung verkabelt gewesen sein. Ein Mann soll die Fragen über Video mitgelesen und ihm die Lösungen ins Ohr geflüstert haben, so der Vorwurf.

Strafbefehl angefochten

Der Beschuldigte erklärt den Journalisten, er sei erst rund drei Jahre nach der Prüfung im Frühling 2026 plötzlich mit den Vorwürfen konfrontiert worden. Im März 2026 erhielt er einen Strafbefehl, mit dem er wegen «Erschleichens von Ausweisen oder Bewilligungen für den Strassenverkehr» mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 130 Franken (7800 Franken) und einer Busse von 2000 Franken verurteilt wurde. Mit zusätzlich 1600 Verfahrenskosten hätte er 3600 Franken bezahlen müssen.

Doch der Mann akzeptierte den Strafbefehl nicht und focht ihn an. Er nahm beratende Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch, erscheint aber am Einzelrichterprozess vor Bezirksgericht Zürich allein. Er sei unschuldig. Er kenne «diese Typen» gar nicht und habe die Prüfung ohne Hilfsmittel bestanden, sagt er.

Der Einzelrichter hält ihm vor, dass just am Tag seiner theoretischen Prüfung sein Handy mit dem Handy eines der vier Täter aus dem Netzwerk verbunden gewesen sei. Eine Erklärung dafür liefert der Beschuldigte nicht. Er wisse nicht, woher diese Informationen kämen. Auf den Hinweis, dass die verkabelten Kunden bis zu 5000 Franken Honorar an die Täter gezahlt hätten, meint er: «5000 Franken, so viel Geld habe ich gar nicht zur Verfügung.» Es gebe keine Beweise, und der Anklagegrundsatz sei verletzt.

Telefonat vor dem Gerichtssaal mit dem Rechtsanwalt

Der Einzelrichter lässt am Ende der Befragung durchblicken, dass es wohl trotzdem zu einer Verurteilung kommen werde. «Ich muss Ihnen die Hoffnung nehmen, dass es zu einem Freispruch kommt», sagt er. Die Beweise seien wasserdicht. Der Beschuldigte gehe das Risiko einer höheren Strafe ein, und die Kosten würden auch höher.

Deshalb erhalte er die Gelegenheit, die Einsprache zurückzuziehen. Dann müsse er auch nur 450 Franken statt 1500 Franken zusätzliche Gerichtskosten bezahlen.

Die Beweise gegen den Beschuldigten seien einfach erdrückend, wiederholt der Richter. Es tue ihm leid.

Der Beschuldigte ist sichtlich irritiert. Es gibt eine Pause, und er ruft seinen Rechtsanwalt an. Als er wieder zurückkommt, sagt er, der Anwalt habe ihm auch geraten, zurückzuziehen. Er beharrt aber weiterhin darauf, dass er unschuldig sei. Er ziehe die Einsprache nur wegen der Kosten zurück. Er verstehe es nicht, «ich bin ja so oder so schuldig».

Der Einzelrichter schliesst das Verfahren damit ab, und der Strafbefehl mit der bedingten Geldstrafe und 2000 Busse wird rechtskräftig. Was mit dem Führerausweis des Lastwagenfahrers geschieht, liegt nun in der Kompetenz des Strassenverkehrsamtes.

Passend zum Artikel

Source: Neue Zürcher Zeitung · Tom Felber

At a glance

Topic
World
Country
🇨🇭 CH
Publisher language
DE
Added to Allnira