«Ein Betrug wie aus dem Lehrbuch»: langjährige Gefängnisstrafe für Ex-SBB-Kadermann

Als führender Mitarbeiter des SBB-Werks Olten veruntreute der Beschuldigte mit fiktiven Rechnungen mehrere Millionen Franken – für ein Leben in Saus und Braus.

Gerhard Lob, Bellinzona29.10.2026, 17.50 Uhr

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Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona.

Pablo Gianinazzi / Keystone

Ein ehemaliger Abteilungsleiter im SBB-Werk in Olten ist am Donnerstag vom Bundesstrafgericht in Bellinzona wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betruges und ungetreuer Amtsführung sowie Geldwäscherei erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 7 Monaten verurteilt worden.

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Die Strafkammer unter Vorsitz von Maric Demont blieb mit diesem Strafmass unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, welche 6 Jahre und 5 Monate beantragt hatte. Zudem ergingen Freiheitsstrafen zwischen 19 und 26 Monaten gegen drei mitbeschuldigte Personen. Alle müssen solidarisch Schadenersatz in Millionenhöhe leisten. Die Schwester des Hauptbeschuldigten wurde freigesprochen. Das Gericht schenkte ihr Glauben, dass sie von den Betrügereien nichts wusste und keine kriminelle Energie entfaltet hatte.

Bei dem Fall handelt es sich um einen der grössten Betrugsfälle in der jüngeren SBB-Geschichte. Die Kungeleien des heute 54-Jährigen, der sich vor Gericht geständig und reuig zeigte, begannen 2007. Der Beschuldigte erstellte fiktive Rechnungen für Waren, für welche die SBB keine Gegenleistung erhielten.

Doppelfunktion im Betrieb

Die Zahlungen wurden an Firmen ausgelöst, die er direkt oder über Mitbeschuldigte kontrollierte. Zu diesem Zweck spannte er insbesondere einen langjährigen Freund ein. Ende 2010 gründete er über die Schwester zwei weitere Gesellschaften, die in das Konstrukt eingebunden wurden. Die Deliktsumme erreichte fast 9 Millionen Franken, wobei vor Gericht nur die Taten nach dem 1. November 2011 zählten. Die früheren Taten sind verjährt.

Der effektive Schaden beläuft sich aber immer noch auf 4,4 Millionen Franken, von denen der Hauptbeschuldigte 3,8 Millionen Franken für sich behielt. «Es ist ein Betrug wie aus dem Lehrbuch», sagte der Gerichtspräsident in der mündlichen Urteilsbegründung. Der Verurteilte sei arglistig vorgegangen und «hat skrupellos seinen eigenen Arbeitsgeber ausgenommen».

Begonnen hatte er mit diesen Betrügereien nach eigenen Schilderungen, um die Schulden seiner ersten Ehefrau zu begleichen. Das Spiel flog lange nicht auf, weil er im SBB-System zwei Funktionen gleichzeitig innehatte und sich selbst kontrollieren konnte. Der Schwindel kam erst ans Tageslicht, als ein involvierter Freund den Fall bei der SBB meldete und dann die Bundesanwaltschaft ermittelte. Just diesem langjährigen Freund hatte er die Ehefrau ausgespannt und lebt bis heute in deren Haus.

Grundstücke, Häuser, Luxusautos

Dass es indes nicht nur darum ging, Schulden zu begleichen, sondern vor allem darum, ein Luxusleben zu führen, zeigt die lange Liste von Gütern, welche sich der SBB-Manager mit dem zu Unrecht erschlichenen Geld gegönnt hat: ein Grundstück im Kanton Solothurn (450 000 Franken), ein Haus in Florida (435 000 Franken) und mehrere Fahrzeuge, darunter einen Lamborghini Gallardo LP570-4 Blancpain für 400 000 Franken, den es weltweit nur zwölfmal gibt, zudem eine teure Waffensammlung.

Der Staatsanwalt des Bundes sagte in seinem Plädoyer: «Er liebte die schöne Seite des Lebens. Er liebte es, gesehen zu werden.» Seine Ausstrahlung und Spendierfreudigkeit hätten ihm Türen geöffnet und ihn zu einem Menschen gemacht, dem man schwer etwas abschlagen konnte.

Der Ex-SBB-Manager hatte sich am Dienstag vor Betreten des Gerichts vollständig verschleiert, um nicht erkannt und gefilmt zu werden. Auch nach der Urteilseröffnung verliess er das Gericht in dieser Montur. Vor Gericht sagte er: «Es tut mir sehr leid, was ich getan habe.» Er habe einen grossen Fehler begangen: «Ich habe Leute in Mitleidenschaft gezogen.»

Die Bundesanwaltschaft (BA) zeigte sich nach der Urteilseröffnung zufrieden, dass das Gericht den Anträgen der BA weitestgehend gefolgt ist. Die BA ist auch zufrieden, dass es trotz der Dimension dieses Verfahrens gelungen ist, in nur zwei Jahren zu einem erstinstanzlichen Urteil zu kommen. Die Verteidigung will sich erst äussern, wenn sie das schriftliche Urteil genau angeschaut hat.

Abgesehen von den strafrechtlichen Aspekten wirft der Fall aber auch Fragen zu den internen Kontrollen bei den SBB auf. Darauf wies auch die Bundesanwaltschaft im Rahmen der Hauptverhandlung hin. Es sei nicht von der Hand zu weisen, dass die Abläufe und Systeme der SBB hinsichtlich Kontrollfunktion Mängel aufwiesen.

Source: Neue Zürcher Zeitung · Gerhard Lob, Bellinzona

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