- Das Bezirksgericht Zürich hat heute zwei Anführer der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem müssen beide unbedingte Geldstrafen bezahlen.
- Die vier weiteren Beschuldigten erhalten bedingte Geldstrafen.
- Die Angeklagten mussten sich wegen mehrerer Aktionen verantworten, die sie zwischen 2022 und 2024 in Zürich, Basel, Winterthur und St. Gallen durchgeführt haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft warf den Beschuldigten unter anderem Diskriminierung, Aufstachelung zum Hass, Störung der Glaubensfreiheit, Hausfriedensbruch und Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Für die beiden Anführer, 24 und 25 Jahre alt, hatte die Staatsanwaltschaft je eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten gefordert. Sechs Monate davon sollten sie unbedingt verbüssen. Für die vier weiteren Beschuldigten beantragte sie bedingte Geldstrafen.
Das Gericht verhängte gegen die beiden Anführer je zwölf Monate bedingte Freiheitsstrafe. Sie müssen damit nicht ins Gefängnis, bekommen aber eine Probezeit von vier Jahren. Zusätzlich sprach es gegen beide unbedingte Geldstrafen aus, die sie bezahlen müssen. Die vier weiteren Beschuldigten erhalten bedingte Geldstrafen. Diese müssen sie nur bezahlen, wenn das Gericht die bedingte Strafe widerruft, etwa weil sie während der Probezeit erneut straffällig werden.
Die Angeklagten hatten einen Grossteil der Vorwürfe bestritten und sich auf die Meinungsfreiheit berufen.
Pride-Gottesdienst und Drag-Lesung gestört
Zu den bekanntesten Vorfällen zählt eine Aktion im Juni 2022. Damals störten Mitglieder der «Jungen Tat» einen Gottesdienst im Rahmen der Pride-Parade in der katholischen Kirche St. Peter und Paul in Zürich. Sie trugen ein grosses Kreuz mit der Aufschrift «No Pride Month» in die Kirche.
Im Oktober desselben Jahres störten Mitglieder der Gruppierung eine Vorlesestunde mit Drag-Artists im Zürcher Tanzhaus. Sie versuchten, die Veranstaltung mit einem Transparent zu unterbrechen. Anschliessend setzten sie ihre Aktion vor dem Gebäude fort.
Weitere Vorfälle ereigneten sich unter anderem am Zürcher Hauptbahnhof, auf einer Baustelle am Helvetiaplatz sowie auf den Dächern der Bahnhöfe Basel und Winterthur. Dabei sollen Mitglieder der Gruppe Transparente aufgehängt und Rauchpetarden gezündet haben.
Im August 2023 sollen Mitglieder der Gruppierung zudem in St. Gallen eine Fahne mit der Aufschrift «Refugees Welcome» von einer Hausfassade entfernt haben.
Beide Anführer bereits früher verurteilt
Die beiden Anführer waren bereits früher wegen Rassendiskriminierung verurteilt worden. Sechs junge Männer hatten dafür bedingte Geldstrafen erhalten.
Source: SRF · 30.10.2026, 09:46
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