Die Krankenkassen kürzen die Löhne von pflegenden Angehörigen. Jetzt ziehen Pflegebedürftige vor Gericht
Die Krankenversicherungen finden immer kreativere Wege, um die Vergütungen für Pflegeleistungen von Angehörigen zu reduzieren. Kommen sie damit durch?
02.11.2026, 05.30 Uhr
6 Leseminuten
Eine Mutter unterwegs mit ihren Töchtern. Das Mädchen im Rollstuhl hat eine zerebrale Behinderung.
Ga¨ëtan Bally / Keystone
Ein Mann ist nach einer Hirnblutung rechtsseitig gelähmt und hat eine schwere Sprachstörung. Vor zwei Jahren erlitt er zudem zwei Herzstillstände und musste reanimiert werden. Die Ärzte implantierten ihm darauf einen Defibrillator. Ausserdem leidet er an Diabetes Typ 2, Bluthochdruck und ist stark übergewichtig.
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Zu Hause leben kann er nur noch dank seiner Ehefrau. Sie hilft ihm beim Aufstehen, bei der Körperhygiene, beim Gang auf die Toilette, beim Zubettgehen. Für diese Grundpflege bezieht sie einen Lohn über die private Spitex-Organisation Pflegewegweiser, bei der sie als pflegende Angehörige angestellt ist.
Doch im Jahr 2025 kürzt die Krankenkasse Avenir, eine Tochtergesellschaft der Groupe Mutuel, die vergüteten Stunden an die Ehefrau: von 42 auf 18 Stunden pro Monat.
Das Ehepaar geht gerichtlich dagegen vor. Damit ist es nicht alleine. Immer mehr Pflegebedürftige und Angehörige wehren sich gegen Kürzungen der Krankenkassen.
Ruhetage und Toilettengänge
Der Fall des Ehepaars steht exemplarisch für die Kürzungspraxis der Krankenversicherungen bei der Angehörigenpflege. Aus dem Urteil des Obergerichts Appenzell Ausserrhoden vom Juni 2026 geht hervor, wie Avenir argumentiert:
Da die Ehefrau bei einer privaten Spitex-Firma angestellt sei, müsse sie einen Ruhetag pro Woche einlegen, so sehe es das Arbeitsgesetz vor. Daher vergüte man nur Pflegeleistungen für sechs Tage. Weitere Kürzungen begründete die Krankenkasse mit der ehelichen Beistandspflicht. Sie müsse ihren Mann also 30 Minuten pro Tag unentgeltlich pflegen. Ausserdem würden gewisse Leistungen doppelt abgerechnet. Die Hilfe bei zwei Toilettengängen pro Tag werde vergütet, nicht aber bei drei. Grund: Die Leistung für den dritten Toilettengang sei bereits mit der Körperpflege abgegolten.
Das Obergericht Appenzell Ausserrhoden widerspricht vehement: Die Krankenkasse sei kein «Arbeitsinspektorat» und daher nicht befugt, die Arbeitszeiten zu kontrollieren. Die Pflege gehe ausserdem weit über die eheliche Beistandspflicht hinaus. Und es sei schlicht «nicht statthaft», dass die Versicherung nur die Hilfe bei zwei Toilettengängen pro Tag vergüten wolle und nicht bei drei. Bereits drei seien bei einem Patienten mit Diabetes und Bluthochdruck knapp bemessen.
Die Rechtsanwältin Jana Sadik hat den pflegebedürftigen Mann vor Gericht vertreten. Sie erkennt in der Argumentation der Krankenkassen ein wiederkehrendes Muster: «Oft werden pauschale Kürzungen ohne Fallbezug und ohne Berücksichtigung der jeweiligen Diagnosen der Versicherten vorgenommen.» Pflegeleistungen würden unter Berufung auf die familiäre Beistandspflicht einfach pauschal um 30 Minuten pro Tag gekürzt.
Sadik arbeitet in der Glarner Kanzlei Pflegerechtsanwalt, die von Hardy Landolt gegründet wurde. Er selbst sitzt im Rollstuhl. Im Jahr 2019 setzte er vor dem Bundesgericht durch, dass die Arbeit von pflegenden Angehörigen entschädigt werden muss. Dabei handelt es sich um Leistungen der Grundpflege wie die Hilfe beim Anziehen oder beim Duschen. Voraussetzung ist, dass die Angehörigen bei einer Spitex-Organisation angestellt sind.
Landolt ist Anwalt und Aktivist zugleich. Er hat selbst eine private Spitex-Firma gegründet, bei der er pflegende Angehörige anstellt. Seine Kanzlei ist die Anlaufstelle schlechthin, wenn es um Streitigkeiten rund um die Angehörigenpflege geht. In Datenbanken von Gerichten finden sich aber auch ähnliche Fälle, die von anderen Anwälten vertreten werden.
Die private Spitex-Firma Pflegewegweiser agiert am Schweizer Markt offensiv und ist mittlerweile marktführend. Fragen die Kunden nach, an wen sie sich wenden sollen, um gegen Kürzungen der Krankenkassen vorzugehen, empfiehlt auch Pflegewegweiser Landolts Kanzlei.
Mittlerweile tobt zwischen Pflegebedürftigen und Krankenkassen ein juristischer Kleinkrieg. Der NZZ liegen neunzehn Gerichtsentscheide aus mehreren Kantonen vor, in denen sich pflegebedürftige Personen gerichtlich gewehrt haben. Sie liessen sich von der Rechtsanwältin Jana Sadik vertreten. Ihre pflegenden Angehörigen sind alle bei Pflegewegweiser angestellt. Die gegnerische Partei ist bis auf eine Ausnahme die Krankenversicherung Groupe Mutuel und ihre Tochtergesellschaften.
In vier Fällen haben die Gerichte den Versicherten recht gegeben. In weiteren fünfzehn Fällen haben sie die Entscheide der Krankenversicherung aufgehoben und zur Neubeurteilung zurückgewiesen.
Eltern von Kindern mit Behinderung betroffen
Die Kürzungen richten sich auch gegen Eltern, die ihr schwer beeinträchtigtes Kind pflegen. So geschehen bei einem Mädchen, das in allen Bereichen des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen ist. Aufgrund ihrer Behinderung verhält sie sich zum Beispiel beim Anziehen oft unkooperativ, was die Pflege noch aufwendiger macht.
Auch hier argumentierte die Groupe Mutuel mit der Pflicht, seine Verwandten bis zu einem gewissen Grad unentgeltlich zu unterstützen. Zudem besuche das Mädchen unter der Woche von 8 bis 17 Uhr eine Förderstätte, weshalb der Pflegebedarf von knapp zwei Stunden pro Tag nicht gerechtfertigt erscheine. Auch an der Pflegeposition «Schneiden von Nägeln» stösst sich die Groupe Mutuel. Es handle sich dabei um eine Bagatelle. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft wies den Entscheid der Krankenkasse zurück und forderte sie dazu auf, den Pflegebedarf durch eine unabhängige Pflegefachperson abklären zu lassen.
Andreas Hellmann ist Chief Medical Officer bei Pflegewegweiser. Er sagt: «In unseren Daten streicht die Groupe Mutuel pro Kürzung die meisten Stunden. Vor Gericht hat bisher keine dieser Kürzungen standgehalten.» Ob gekürzt oder ganz abgelehnt werde, hänge stärker von der Krankenkasse ab als von der Art der Pflegeleistung, dem Alter der gepflegten Person oder dem Wohnkanton.
Michael Bütikofer ist Bereichsleiter Rechtsberatung bei der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung. Bereits seit längerer Zeit bekommen er und sein Team regelmässig Anfragen betreffend pflegende Angehörige. Er sagt: «Die Versicherungen werden bei der Kürzung der Leistungen von pflegenden Angehörigen immer kreativer.» Längst nicht alle würden sich wehren. Wer gegen die Krankenkasse vorgehe, der warte Monate oder sogar Jahre, bis ein Gerichtsentscheid vorliege. In dieser Zeit bekämen die Angehörigen nur Geld für die reduzierten Leistungen von der Krankenkasse.
Manche Angehörige reduzieren ihr Arbeitspensum, um ihr Kind, ihren Ehemann oder die Mutter zu pflegen, und sind daher auf das Geld angewiesen. Pflegewegweiser hat den durchschnittlichen Lohnausfall berechnet, den eine Kürzung für pflegende Angehörige bedeutet: Es sind rund 930 Franken pro Monat.
Krankenkassen werden geflutet
Auf der anderen Seite stehen die Krankenkassen, die sich mit einer Flut von neuartigen Rechnungen konfrontiert sehen, seit pflegende Angehörige für ihre Dienste Geld verlangen können. Noch Anfang Jahr schätzten die Krankenversicherungen, dass die Angehörigenpflege rund 150 Millionen Franken im Jahr koste. Heute rechnen sie bereits mit Kosten von 350 bis 400 Millionen Franken für das Jahr 2026. Das treibt die Prämien in die Höhe.
Als Wachhunde des Gesundheitswesens müssen die Krankenkassen die Leistungen prüfen, die über die Grundversicherung abgerechnet werden. Auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Groupe Mutuel schreibt: Die Themen Ruhetag, familiäre Beistandspflicht und doppelte Abrechnungen «waren mangels Vorgaben des Gesetzgebers klärungsbedürftig, darum mussten diese durch den Rechtsweg erfolgen». Mittlerweile habe die Rechtsprechung verschiedene Fragen zur vergüteten Angehörigenpflege konkretisiert. Diese Erkenntnisse habe Groupe Mutuel in die heutige Praxis übernommen. Es gebe unterdessen keine pauschalen Kürzungen mehr allein aufgrund eines arbeitsrechtlichen Ruhetags oder unter dem Titel der Schadensminderung (familiäre Beistandspflicht). Bei den Fällen, welche die Gerichte zurückgewiesen hätten, werde man die verlangten zusätzlichen Abklärungen vornehmen.
Die Groupe Mutuel stellt fest, dass Organisationen, die sich auf die Anstellung von pflegenden Angehörigen spezialisiert hätten, den Pflegebedarf sehr hoch einschätzten und versuchten, Betreuungsleistungen als Pflegeleistungen zu deklarieren. «Hier besteht folglich ein Missbrauchspotenzial, das von den Gerichten durchaus erkannt wird», schreibt die Krankenkasse.
Die Schwere einer Erkrankung oder Behinderung stelle man nicht infrage, so die Groupe Mutuel. Sie entbinde einen Krankenversicherer aber nicht von seiner gesetzlichen Pflicht, zu prüfen, welche konkreten Pflegeleistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abgerechnet werden könnten.
Auch gegen andere Krankenkassen gehen Pflegebedürftige vor. Es scheint sich dabei um ein branchenweites Phänomen zu handeln. So schreibt der Krankenkassenverband Prioswiss: «Unsere Mitglieder stellen teilweise fest, dass Kürzungen im Bereich der Angehörigenpflege zunehmend zu Einsprachen oder rechtlichen Auseinandersetzungen führen.» Die meisten Mitglieder beobachteten, dass gerichtliche Entscheide im Zusammenhang mit der Angehörigenpflege in vielen Fällen zuungunsten der Krankenversicherer und damit letztlich auch der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler ausfielen. Das sei problematisch, vor allem dann, wenn bereits die Invalidenversicherung entsprechende Zahlungen ausrichte.
Als Hauptproblem sieht Prioswiss die fehlenden Gesetzesgrundlagen für die Angehörigenpflege. Das sieht man auch daran, dass sich viele Gerichtsentscheide auf andere bereits abgeschlossene Verfahren stützen.
Die explodierenden Kosten bei der Angehörigenpflege haben darum auch die Politik auf den Plan gerufen. In der Herbstsession sprach sich der Nationalrat dafür aus, genau zu definieren, welche Pflegeleistungen von Angehörigen künftig noch vergütet werden sollen. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider widmet sich dieser Sache nun. Das betonte sie sowohl bei der Debatte im Parlament wie auch an der Pressekonferenz zu den steigenden Krankenkassenprämien.
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Source: Neue Zürcher Zeitung · Isabelle Wachter
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