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VW-Abgasskandal: Für betroffene Käufer 30 Jahre Verjährung
<img style="float: right" src="https://i.ds.at/jAbIEA/rs:fill:150:0/plain/lido-images/2026/10/26/754ceca5-195c-4ad9-ad4b-753b6ac961aa.jpg">Erstbesitzer können einen Vermögensverlust geltend machen, auch wenn sie das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft haben