OGH
VW-Abgasskandal: Für betroffene Käufer 30 Jahre Verjährung
Erstbesitzer können einen Vermögensverlust geltend machen, auch wenn sie das Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft haben
2015 hat VW zugegeben, mittels Spezialsoftware bei der Abgasmessung getrickst zu haben
Wien/Wolfsburg - Vom Dieselskandal betroffene VW-Käufer in Österreich haben noch lange Zeit, einen Wertverlust ihres Fahrzeuges einzuklagen. Der Oberste Gerichtshof hat in einer nun bekannt gewordenen Entscheidung (6 Ob 86/26d) klargestellt, dass bei den betroffenen Fahrzeugen der Schadensersatzanspruch erst nach 30 Jahren verjährt. Die Frist läuft frühestens seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Juli 2022. Konkret geht es um Fahrzeuge mit dem Motor EA189.
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Source: Der Standard
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