Wertpapiere

Warum nur Erziehungsberechtigte in das Zukunftsdepot einzahlen dürfen

Das Zukunftsdepot soll ein Wertpapiersparen für Kinder ermöglichen. Erziehungsberechtigte sind dafür letztverantwortlich, erklärt ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl

APA/HANS KLAUS TECHT

ÖVP-Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl hält am Entwurf für das Zukunftsdepot fest. Bis zum 9. November läuft noch die Begutachtungsfrist.

Ab Juli 2027 soll das Zukunftsdepot bei heimischen Banken verfügbar sein. Mit diesem Depot sollen Eltern für ihre Kinder eine Vorsorge starten können. Angespart wird in Wertpapieren, etwa via Fonds oder ETFs. Der Staat fördert diese Depots ab 2027 mit 500 Euro pro Neugeborenem. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen für die Eröffnung dieses Depots ein Beratungsgespräch mit einem Bank-Berater führen und können danach eine geeignete Veranlagung auswählen.

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Source: Der Standard

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