Korruptionsbekämpfung
Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern liefert Österreich Ukrainer, die in ihrer Heimat wegen mutmaßlicher Korruption und Wirtschaftsverbrechen gesucht werden, nicht an die Ukraine aus – aus Sicherheitsgründen, wie das Ö1-Morgenjournal berichtet. Während auf ein Musterurteil gewartet wird, belasten die Verfahren nicht nur für die ohnehin überforderte Justiz: Auch politisch wirft das ein schlechtes Licht auf Österreich.
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Österreich wird damit immer mehr zu einem Zufluchtsort für reiche und einflussreiche Ukrainer, die sich Verfahren in ihrer Heimat entziehen. Andere EU-Staaten liefern gesuchte mutmaßliche Straftäter an die Ukraine aus: Mehr als 150 Auslieferungen aus 15 EU-Mitgliedsstaaten wie Tschechien, Polen, die baltischen Staaten und Deutschland gab es seit Kriegsbeginn.
Aus Österreich gab es nur eine einzige, und nur, weil der Beschuldigte zugestimmt hatte. Dabei hat die Ukraine laut Justizministerium in 54 Fällen um eine Auslieferung aus Österreich ersucht, so Ö1.
Österreich als „sicherer Hafen“
Nun warnt auch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), dass mutmaßlich korrupten Ukrainern Österreich als „sicherer Hafen“ empfohlen wird. WKStA-Sprecher Martin Ortner sagte gegenüber dem Ö1-Morgenjournal, man höre aus anderen Ländern, dass dort Anwälte von betroffenen ukrainischen Beschuldigten ihren Mandaten rieten, sich in Wien anzusiedeln, um sich so dem Zugriff der ukrainischen Behörden zu entziehen.
Tatsächlich gab es in den vergangenen Monaten eine Häufung an prominenten, einst hochrangigen Ukrainern, die sich in Österreich einfanden. Heuer hat sich unter anderen der entlassene stellvertretende Bürochef von Präsident Wolodymyr Selenskyj nach Österreich abgesetzt. Außerdem leben in Österreich zwei Ex-Gerichtspräsidenten und ein Ex-Nationalbankgouverneur sowie fragwürdige Geschäftsmänner und Oligarchen aus der Ukraine.
Abgesetzter Generalstaatsanwalt sorgt für Schlagzeilen
Zuletzt sorgte der im September wegen Korruptionsvorwürfen abgesetzte und nach Wien geflohene Generalstaatsanwalt Ruslan Krawtschenko für Schlagzeilen. Er beschuldigte Ende Oktober ukrainische Bürokraten, in Österreich eine „illegale und gewalttätige Handlung“ gegen ihn geplant zu haben.
Tatsächlich wurden zwei mutmaßliche Angehörige des ukrainischen Militärgeheimdiensts HUR in Wien festgenommen, kurzfristig zudem der bekannte ukrainische Investigativjournalist Mychajlo Tkatsch und sein Kameramann. Tkatsch recherchiert schon länger über das „Wiener Bataillon“, wie er es nennt, also die Gruppe an prominenten Ukrainern in Wien. Auch das Nachrichtenportal Kyiv Independent berichtete Ende Oktober über die lange Liste an Ukrainern, die sich nach Österreich abgesetzt haben.
Selenskyj-Appell schon 2025
Selbst Präsident Selenskyj hatte schon im Juni 2025 bei einem Wien-Besuch Österreich um mehr Unterstützung gebeten: Ehemalige Beamte, Ex-Politiker und Oligarchen würden sich in Österreich vor der ukrainischen Strafverfolgung verstecken, sagte er damals.
Korruption ist eines der größten Probleme der Ukraine, vor allem auf ihrem ohnehin weiten Weg in die EU. In den vergangenen Jahren verstärkte das Land die Korruptionsbekämpfung, immer wieder kommen Fälle in höchsten Kreisen ans Tageslicht.
Appelle zur Korruptionsbekämpfung kamen auch mehrmals aus Österreich, etwa vom damaligen Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) vor drei Jahren in Kiew und von seiner aktuellen Nachfolgerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS). Doch diese Bemühungen enden oft ausgerechnet in Österreich, weil die österreichischen Gerichte mutmaßliche Straftäter bisher nicht in die Ukraine ausliefern.
Warten auf wegweisendes Urteil
Der Grund für die fehlenden Auslieferungen ist, dass die heimischen Gerichte die Sicherheit in ukrainischen Gefängnissen als zu gering ansehen. Und derzeit laufe ein Prozess, das als eine Art Musterurteil erwartet wird, so Ö1. Andere Richter würden zuwarten, wie die Entscheidung ausfalle. In dem Verfahren geht es laut Ö1-Morgenjournal um manipulierte Ausschreibungen und Untreue im Ausmaß von 370.000 Euro. Volkert Sackmann, der Anwalt des beschuldigten Ukrainers, argumentiert mit der Lebensgefahr durch den Krieg – etwa wenn das Gefängnis mit Raketen angegriffen werde.
Dem schloss sich das Landesgericht Wien unter Berufung auf die Richtlinien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) an. In dem knapp zwei Jahre alten Fall gibt es laut Ö1 schon vier Gerichtssprüche von Landesgericht und Oberlandesgericht Wien – aber noch keine letztgültige Entscheidung.
Justizministerium stellt Informationen zur Verfügung
Der Sprecher des Oberlandesgerichts Wien, Max Gruber, verteidigte gegenüber Ö1 die Einzelfallprüfung. Zudem habe das Oberlandesgericht aus Verfahrensgründen nicht die Möglichkeit gehabt, selbst zu entscheiden, sondern musste das Landesgericht erneut damit befassen. Auch wenn das Justizministerium Auslieferungen wünsche, dürfe es nicht in laufende Verfahren eingreifen.
Das betonte auch das Justizministerium in einer Stellungnahme gegenüber dem ORF. Man versorge aber die Gerichte und Staatsanwaltschaften mit Informationen über die Sicherheitslage und die Haftsituation in der Ukraine, „damit diese den Entscheidungen zugrunde gelegt werden können“.
Enormer Aufwand für Justiz
WKStA-Sprecher Martin Ortner beklagte gegenüber Ö1, dass dann die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hier stellvertretend die Verfahren führen muss, wenn nicht ausgeliefert werde – und das mit enormem Aufwand. Wirtschaftsstrafsachen seien ohnehin komplex, die Tatorte würden teilweise über 1.000 Kilometer weit entfernt liegen, Beweise und Zeugen seien ebenfalls in der Ukraine. Die Fälle hätten dort Zehntausende Aktenseiten, die alle übersetzt werden müssten. Sachverhalte so aufzuklären sei nicht nur enorm teuer, sondern man stoße auch faktisch an Grenzen.
Source: ORF · ORF.at
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