Höchstgericht
Erfolg für FPÖ am VfGH: Social-Media-Regeln für Parteien verstoßen gegen die Verfassung
Dass Kabinettsmitarbeiter von Regierungsmitgliedern auch Inhalte für deren persönliche Social-Media-Accounts erstellen dürfen, diskriminiert laut VfGH Oppositionsparteien – und das ist illegal
Bundeskanzler Christian Stocker postet wohl nicht selbst auf seinem Instagram-Account, dessen Medieninhaberin die Volkspartei ist. Aber Stockers Kabinettsmitarbeiter dürfen das in Zukunft auch nicht mehr.
Im Juni 2025 ging es ganz schnell: Kurz davor hatte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) hohe Strafen über die ÖVP, die Neos und die Grünen verhängt, weil diese ihre Social-Media-Accounts von persönlichen Mitarbeitern der Regierungsmitglieder mit-bespielen ließen.
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Source: Der Standard
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