Angesichts der Wohnungsnot in Deutschland hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für einfacheres und günstigeres Bauen vorgelegt. Durch eine Änderung des Bauvertragsrechts soll unter Verzicht auf bestimmte Komfortstandards so auch schneller gebaut werden können, wie aus einem Entwurf des Justizministeriums (BMJV) zum sogenannten Gebäudetyp E hervorgeht. Erfahrungen aus Pilotprojekten zufolge können die Baukosten dadurch um zehn bis 15 Prozent gesenkt werden.
Die Neuregelung sieht eine freiwillige Option vor. Nur wenn die Parteien eines Bauprojekts den neuen »Gebäudetyp E-Basisstandard« ausdrücklich vereinbaren, gelten die vereinfachten Regeln. Andernfalls bleibt es bei den bisherigen, höheren Standards. An zwingenden staatlichen Vorgaben etwa zu Brandschutz, Statik oder Belichtung ändert das Gesetz nichts. »Bauen in Deutschland muss einfacher und günstiger werden. Denn wir benötigen mehr bezahlbaren Wohnraum«, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). »Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz ebnen wir dafür den Weg.« Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte: »Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum. So wird Bauen günstiger und bleibt rechtssicher.«
Komplizierte Aufklärungsfragen
Dem Entwurf waren monatelange Abstimmungen innerhalb der Regierung vorausgegangen. Ursprünglich hatten Justiz- und Bauministerium bereits im November 2025 ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt. Die CDU steht den SPD-Plänen noch immer skeptisch gegenüber. Der sogenannte Gebäudetyp E könne nur ein Gamechanger werden, wenn er in der Praxis auch angenommen werde, sagte der baupolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jan-Marco Luczak, am Montag. »Ich bin noch nicht überzeugt, dass das mit dem von der Justizministerin vorgeschlagenen neuen Vertragstyp gelingt. Dieser muss ausdrücklich vereinbart werden.
Wenn ich aber einen Vertrag vereinbare, der von den bisher üblichen Standards nach unten abweicht, drohen komplizierte Aufklärungsfragen, Dokumentationspflichten über eingesparte Kosten und am Ende Haftungsrisiken.« An diesen Hürden könne der Gebäudetyp E in der Praxis scheitern, das zeigten die Erfahrungen mit der aktuellen Rechtslage.
Im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren müsse genau geprüft werden, ob nicht ein gesetzlicher Basisstandard die bessere Lösung gegenüber individuellen Verträgen sei, fügte Luczak hinzu. Ein Werk würde dann als mangelfrei gelten, wenn der Basisstandard eingehalten werde. »Dazu muss nichts ausdrücklich vereinbart werden, es stellen sich keine Aufklärungsfragen und Haftungsrisiken. Das wäre aus meiner Sicht zielführend und praxistauglich.«
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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