Das Landgericht Potsdam hat einen 52-Jährigen wegen der Tötung seines demenzkranken Schwiegervaters zu lebenslanger Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen Mordes, Misshandlung von Schutzbefohlenen, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung, wie das Gericht in der brandenburgischen Landeshauptstadt mitteilte. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten aus der Haft nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen.
Laut Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, sah es die Kammer als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen Oktober 2023 und Januar 2026 in Michendorf seine an Demenz erkrankte Ehefrau mehrfach geschlagen hatte. Den ebenfalls im Haushalt lebenden und dementen Schwiegervater habe er im Januar 2026 mit einer Kette gefesselt. Anschließend schlug und trat er demnach in Tötungsabsicht auf ihn ein. Der 92 Jahre alte Mann erlitt zahlreiche Verletzungen, an denen er schließlich starb.
Grund für die Tat war laut Gericht, dass der 52-Jährige seinen Schwiegervater für die Pflegebedürftigkeit und den damit verbundenen Aufwand verachtete. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zum Prozessbeginn im September vehement zurückgewiesen. Der Umgang mit seinem Schwiegervater sei grundsätzlich liebevoll und respektvoll gewesen. Es habe zwar verbale Auseinandersetzungen gegeben, körperliche Übergriffe hätten jedoch nicht stattgefunden.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam warf ihm jedoch erhebliche, zum Teil schwerste Misshandlungen seiner höchstgradig pflegebedürftigen Angehörigen vor. Er soll die Menschen, die ihren Tagesablauf nicht mehr allein bewältigen konnten und die von ihm abhängig waren, mit Schlägen, Tritten und menschenverachtenden Beschimpfungen gequält haben. Laut Staatsanwaltschaft stellte der Angeklagte keine adäquate Pflege für beide bereit.
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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