1. TÜV-Umfrage: 71 Prozent für null Promille am Steuer

Gut sieben von zehn Erwachsenen in Deutschland sprechen sich dafür aus, dass für Autofahrende ein „absolutes Alkoholverbot“ gelten sollte. Das geht aus der „TÜV Mobility Studie 2026“ hervor, die der TÜV-Verband heute veröffentlicht hat. Bei motorisierten Zweirädern wie Motorrädern, Motorrollern, Mopeds und Mofas liegt die Zustimmung mit 74 Prozent sogar etwas höher, bei E-Scootern mit 67 Prozent etwas niedriger. Beim Fahrrad sind es nur noch 54 Prozent. Bei einer alle Verkehrsmittel betreffenden Abfrage votieren 49 Prozent für eine Null-Promille-Grenze. Der Verband leitet daraus Forderungen nach null Promille für alle Kraftfahrzeugführenden und nach strengeren Regeln für Radfahrende ab.

Durchgeführt wurde die Befragung im Auftrag des TÜV-Verbands vom Meinungsforschungsinstitut Forsa. Laut dem Studienbericht zur TÜV Mobility Studie 2026 wurden vom 19. März bis 10. April 2026 insgesamt 2504 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren über ein Online-Panel befragt. Der Bericht bezeichnet die Erhebung als bundesweit repräsentativ und nennt eine Fehlertoleranz von ± zwei Prozentpunkten. Die Frage lautete: „Für welche der folgenden Verkehrsteilnehmenden sollte Ihrer Meinung nach ein absolutes Alkoholverbot gelten?“ Zur Auswahl standen Auto-, Rad- und E-Scooter-Fahrende, Fahrende motorisierter Zweiräder, „alle“, „keine“ sowie „Weiß nicht“. 18 Prozent wählten „keine“, 5 Prozent waren unentschieden.

Radfahrenden das Feierabendbier lassen

Die Befragten haben über eine abstrakt formulierte Regel geurteilt, nicht über einen Gesetzentwurf. Mehrfachnennungen waren offensichtlich möglich, unklar bleibt aber, wie die Option „alle“ im Fragebogen behandelt wurde. Die Werte lassen sich daher nicht addieren. Die Lücke zwischen 71 und 49 Prozent lässt aber die Aussage zu: Wer null Promille im Auto befürwortet, will damit nicht automatisch auch Radfahrenden das Feierabendbier verbieten.

Deutliche Unterschiede zeigen sich nach Geschlecht und Alter. Null Promille am Steuer befürworten 78 Prozent der Frauen, aber nur 63 Prozent der Männer. Ein Verbot für alle Fahrzeugarten unterstützen 31 Prozent der 18- bis 29-Jährigen und 59 Prozent der Befragten ab 60 Jahren. Alkohol am Steuer halten 86 Prozent der Befragten für „sehr gefährlich“, weitere 12 Prozent stufen ihn als „eher gefährlich“ ein.

Höheres Risiko schon unter der 0,5-Promille-Grenze

Der Verband stützt seine Forderung auf Daten des European Road Safety Observatory (ERSO). Demnach ist das allgemeine Unfallrisiko bei 0,5 Promille etwa 1,4-mal so hoch wie nüchtern. Für die Beteiligung an einem tödlichen Unfall schätzt ERSO das Risiko schon bei 0,3 Promille als nahezu doppelt so hoch ein, bei 0,5 Promille auf etwa das Fünffache und bei 0,8 Promille auf das Zehnfache. Es handelt sich um relative Risiken aus epidemiologischen Vergleichsdaten: Ein Faktor von 1,4 bedeutet nicht, dass das persönliche Unfallrisiko um 40 Prozentpunkte steigt. Das absolute Risiko hängt etwa von Fahrleistung und Verkehrssituation ab. Eine Metaanalyse von Alena Høye und Ingeborg Storesund Hesjevoll aus dem Jahr 2023, die 60 Studien auswertete, fand einen annähernd exponentiellen Zusammenhang zwischen Blutalkohol und Unfallrisiko.

Forderungen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder

Derzeit gilt für Kraftfahrzeuge die 0,5-Promille-Grenze nach § 24a Straßenverkehrsgesetz, für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige ein Alkoholverbot. E-Scooter sind rechtlich Kraftfahrzeuge, für sie gelten dieselben Grenzen wie fürs Auto. Radfahrende gelten erst ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig, einen Bußgeldtatbestand analog zu § 24a gibt es für sie nicht. „1,6 Promille sind ein ausgewachsener Rausch“, sagt Fani Zaneta, Referentin für Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband. Sie fordert „für alle, die ein Kraftfahrzeug fahren, null Promille“.

Der Verband will die Grenze für Radfahrende auf 1,1 Promille senken, einen eigenen Bußgeldtatbestand einführen und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bereits ab 1,1 statt in der Regel ab 1,6 Promille anordnen lassen. Ähnlich hatte der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag im Januar empfohlen: ein Bußgeld für Fahrräder und Pedelecs ab 1,1 Promille, beim Erstverstoß 250 Euro und einen Punkt. Eine MPU wäre nach Ansicht des Verkehrsgerichtstags allerdings erst bei wiederholten Verstößen fällig. Die strengeren Regeln für E-Scooter sollen unangetastet bleiben, für schwere Pedelecs wie Lastenräder soll die Forschung strengere Grenzen prüfen. Für eine saubere Umsetzung müsste der Gesetzgeber klar zwischen Fahrrädern und Pedelecs mit Unterstützung bis 25 km/h einerseits und S-Pedelecs andererseits trennen. Letztere gelten bereits als Kraftfahrzeuge. Der Alltagsbegriff „E-Bike“ taugt dafür nicht. Im März 2026 hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, eine niedrigere Promillegrenze und einen Bußgeldtatbestand für Radfahrende zu prüfen.

(fpi)

Source: Heise · Florian Pillau

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