- Tierschutz: Nur große Schlachthöfe von Videopflicht betroffen
In größeren Schlachthöfen wird die Videoüberwachung tierschutzrelevanter Abläufe Pflicht. Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. November 2026, einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/6809) in der vom Agrarausschuss geänderten Fassung (Drucksache 21/8974) zugestimmt. Bereits am 4. November hatte der Agrarausschuss die Annahme empfohlen. Mit den Aufnahmen sollen Behörden mögliche Verstöße gegen Tierschutzvorschriften besser erkennen und auch nachträglich prüfen können. Die Änderung des Tierschutzgesetzes tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Den betroffenen Betrieben wird allerdings eine einjährige Übergangsfrist für die technische Umsetzung eingeräumt.
Angenommen wurde der Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von Union und SPD. AfD sowie Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, die Fraktion Die Linke enthielt sich. Die Grünen stimmten nicht gegen das Gesetz, weil sie gegen Videoüberwachung sind, sondern weil es ihnen nicht weit genug geht. Ihr Entschließungsantrag wurde abgelehnt. Er sah unter anderem eine Videoüberwachung in Schlachthöfen aller Größenklassen, einen verpflichtenden Einsatz KI-gestützter Auswertungssysteme und eine Speicherdauer von 60 Tagen vor. Dafür stimmten Grüne und Linke, dagegen Union, SPD und AfD.
Die Kameras sollen insbesondere Bereiche erfassen, in denen Tiere entladen, untergebracht, zur Betäubung geführt, betäubt und geschlachtet werden. Nach Angaben der Bundesregierung können amtliche Kontrollen bislang meist nur ausgewählte Orte und Zeiträume abdecken. Gerade in großen Betrieben liefen jedoch viele Vorgänge mit lebenden Tieren gleichzeitig ab. Eine unzureichende Betäubung könne für die Tiere erhebliche Schmerzen und Leiden bedeuten. Die Betriebe müssen den Behörden die Aufnahmen der letzten 30 Schlachttage arbeitstäglich bereitstellen. Bei der Wiedergabe müssen Uhrzeit und Datum lesbar angezeigt werden.
Die Pflicht gilt für Betriebe mit mindestens 1000 Großvieheinheiten pro Jahr oder 150.000 Stück Geflügel beziehungsweise Kaninchen pro Jahr. Damit fallen auch große Geflügelschlachthöfe unter die Regelung. So werden mehr als 90 Prozent aller Schlachtungen in Deutschland abgedeckt. Von mehr als 4500 Schlachtbetrieben fallen 232 unter die neue Pflicht. Kleinere Betriebe sind ausgenommen, bei konkreten Verdachtsfällen können Behörden aber auch dort eine Videoüberwachung anordnen.
Tönnies-Fall: SPD will Kameras an richtigen Stellen
Der SPD-Abgeordnete Jens Behrens sagte dazu: „Angesichts der jüngst öffentlich gewordenen Videoaufnahmen aus dem großen Tönnies Schlachtbetrieb in Kellinghusen, die zeigen, wie Tiere misshandelt wurden, könnte man allerdings einwenden, dass solche Vorfälle offenbar selbst durch eine bereits bestehende freiwillige Videoüberwachung nicht verhindert werden konnten.“
Entscheidend sei deshalb nicht nur, dass Kameras installiert würden, sondern wo sie hängen und wie das Material ausgewertet werde: „Dieser erschütternde Fall zeigt, dass es entscheidend darauf ankommt, die Kameras an den richtigen Stellen zu installieren und die Aufnahmen anschließend auch systematisch auszuwerten.“
Dabei setzt die SPD auch auf künstliche Intelligenz. Behrens erklärte: „Genau deshalb ist es so wichtig, dass das Gesetz den Einsatz von KI bei der Auswertung ermöglicht.“ Bereits zuvor hatte er gesagt: „Besonders gespannt bin ich darauf, welche Möglichkeiten sich durch den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Auswertung der Aufnahmen ergeben.“
Zugleich solle nun geprüft werden, wie sich die neuen Regeln in der Praxis bewähren: „Verbessert die Videoüberwachung den Schutz der Tiere tatsächlich ausreichend? Werden die Veterinärämter dadurch in ihrer Arbeit wirksam unterstützt? Und funktionieren die technischen Lösungen auch unter den praktischen Bedingungen in den Betrieben?“
Behrens fordert Aus für CO2-Betäubung von Schweinen
Besonders ausführlich ging Behrens auf die CO2-Betäubung von Schweinen ein. Das Verfahren ist weit verbreitet, steht aber seit Jahren in der Kritik. „Denn die Tiere erleben vor dem Eintritt in die Bewusstlosigkeit regelmäßig erhebliche Belastungen wie Atemnot, Schmerzen oder ausgeprägte Angstreaktionen“, so Behrens.
Die Aufnahmen aus Kellinghusen hätten das erneut gezeigt: „Die jüngsten veröffentlichten Aufnahmen aus dem genannten Schlachtbetrieb haben diese Problematik auf erschütternde Weise erneut sichtbar gemacht.“ Diese Form der Betäubung halte er „für absolut tierschutzwidrig.“ Behrens warnte zudem vor juristischen Folgen: „Es ist durchaus denkbar, dass sich eines Tages auch Gerichte mit der Frage befassen werden, ob dieses Verfahren mit den Anforderungen des Tierschutzgesetzes vereinbar ist.“
Deshalb müsse jetzt an Alternativen gearbeitet werden: „Deshalb müssen wir die Forschung und Entwicklung tierschutzgerechter Betäubungsverfahren voranbringen und geeignete Alternativen möglichst schnell in die Praxis überführen.“ Das Ziel formulierte er klar: „Ziel muss sein, die CO2-Betäubung komplett abzulösen.“
Kennzeichnung: Ausländische Ware muss verpflichtend einbezogen werden
Ein weiterer wichtiger Punkt der Debatte war die Tierhaltungskennzeichnung. Behrens sprach sich dafür aus, ausländische Ware verpflichtend in die Kennzeichnung einzubeziehen. Eine verpflichtende Kennzeichnung nur deutscher Ware wäre aus Sicht der Koalition nicht sinnvoll: Sie würde heimische Betriebe einseitig belasten, während importiertes Fleisch ohne vergleichbare Kennzeichnung im Regal läge. Verbraucherinnen und Verbraucher könnten dann nicht erkennen, unter welchen Haltungsbedingungen ausländische Ware produziert wurde – und deutsche Erzeuger hätten einen Wettbewerbsnachteil.
Behrens nannte als Ziel: „die verpflichtende Einbeziehung ausländischer Waren“. Zugleich räumte er ein: „Gerade der letzte Punkt stellt uns vor besonderen europarechtlichen Herausforderungen.“ Er verwies jedoch auf die Brüsseler Antworten: „Die EU-Kommission hat uns in ihren Antworten jedoch bereits Lösungswege aufgezeigt.“ Deshalb ziehe man nun rechtliche und fachliche Expertise hinzu, „um eine tragfähige und rechtssichere Lösung zu erreichen, die anschließend auch tatsächlich in der Praxis funktioniert“.
Auch die CDU-Abgeordnete Christina Stumpp betonte diesen Punkt: „Sonst hätten wir die absurde Situation, dass transparent gekennzeichnetes Fleisch aus Deutschland im Kühlregal direkt neben dem nicht gekennzeichneten ausländischen Fleisch liegt.“ Und: „Eine verpflichtende Kennzeichnung für deutsche Erzeuger verzerrt den Wettbewerb und schwächt die heimische Tierhaltung in Deutschland.“
Zur Kennzeichnung gehören nach Behrens außerdem die Ausweitung auf die Außer-Haus-Verpflegung und die Möglichkeit, Fleisch vollständig in eine niedrigere Haltungsform herabzustufen. Die verpflichtende Anwendung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes wird allerdings erneut verschoben – vom 1. Januar 2027 auf den 1. Oktober 2027 –, weil sich das Änderungsgesetz noch im Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission befindet. Betriebe sollen die Haltungseinrichtung künftig nur noch bei den Haltungsformen Stall+Platz, Frischluftstall oder Auslauf/Weide melden müssen. Für die Haltungsformen Stall und Bio entfällt die Meldung, auch die behördlichen Überwachungsbefugnisse werden dort eingeschränkt.
Zoe Mayer: „Keine Einzelfälle“, sondern ein systematisches Problem
Die Grünen-Abgeordnete Dr. Zoe Mayer kritisierte das Gesetz als nicht weit genug gehend. Sie verwies auf eine Reihe von Tierschutzskandalen in Schlachthöfen und widersprach der Darstellung, es handele sich um bedauerliche Ausnahmen. Mayer sagte: „Es sind verdammt nochmal keine Einzelfälle, wenn Tiere in Schlachthöfen massiv misshandelt werden.“ Weiter erklärte sie: „Es ist kein Einzelfall, wenn ein Tier mit einer Metallstange geschlagen wird. [...] Der Fall von Kellinghusen, ein Tönniesbetrieb, der letzte Woche durch die Presse ging, ist kein Einzelfall.“ Mayer zählte weitere Orte auf: „Er reiht sich ein in eine Kette weiterer Skandale. Aschaffenburg, Wassertrüdingen, Biberach, Oldenburg.“ Die Liste sei endlos. „Es ist ein systematisches Problem.“ Mayer forderte deshalb Kameras ohne Ausnahme: „Wir brauchen eine flächendeckende Videoüberwachung in allen Schlachthöfen, ausnahmslos.“
Mayer kritisierte zudem, dass die Regierung keine überzeugende Lösung dafür habe, wer sich die Aufnahmen ansehen solle. Sie forderte mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher. Menschen sollten wissen, was in der Massentierhaltung passiere. Zugleich verwies Mayer auf die Arbeitsbedingungen in der Branche: „750 Millionen Tiere essen die Deutschen jedes Jahr.“ Diese würden in der Regel unter hohem Druck und in Akkordarbeit geschlachtet. Daraus entstehe ein System, in dem Fehler und Gewalt begünstigt würden.
(mack)
Source: Heise · Marie-Claire Koch
At a glance
- Topic
- Technology
- Country
- 🇩🇪 DE
- Publisher language
- DE
- Added to Allnira