Im Strafprozess um eine über Monate hinweg gequälte Frau in einem Reihenhaus in der westfälischen Stadt Soest sind einige neue Details ans Licht gekommen. Zwei der Angeklagten legten Geständnisse ab. Der 29-jährige Hauptangeklagte ließ von seinem Verteidiger vor dem Landgericht Arnsberg erklären: »Grundsätzlich räumt mein Mandant ein, dass er sich an einer Vielzahl von Taten beteiligt hat.«
In späteren Ausführungen schob der frühere Krankenpfleger die Schuld dann in mehreren Fällen auf seine frühere Lebensgefährtin. Seine Ex habe ihn angewiesen, das Opfer halbnackt an einem Terrassenbalken an Handschellen aufzuhängen. Er habe immer alles gemacht, was seine Ex ihm gesagt habe. Gegen die Frau wird derzeit gesondert ermittelt.
Angeklagt sind neben dem 29-Jährigen noch ein 25 Jahre alter Mann und zwei Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren. Ihnen wird unter anderem Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie sollen ihr Opfer – eine wohnungslose Frau – 2025 in unterschiedlicher Tatbeteiligung in einem Wohnhaus in Soest erniedrigt und misshandelt haben.
Ein Nachbar hatte das Opfer Anfang November auf der Terrasse gesehen, die Polizei gerufen, die sie rettete – laut Anklage aus lebensbedrohlicher Lage. Zu dem Zeitpunkt war sie bei massiver Kälte fast nackt an einen Terrassenbalken gekettet gewesen. Auch diese Tat gestand der 29-Jährige nun. Da gegen ihn weitere Beweise auftauchten, plant die Staatsanwaltschaft eine weitere Anklage gegen ihn. In dem Fall werde sein Verfahren wohl abgetrennt, hieß es am Montag.
Widersprüchliche Aussagen
Oberstaatsanwältin Imke Reelsen hielt dem 29-Jährigen angesichts widersprüchlicher Angaben »Rumlügerei« vor. »Man sieht, dass Sie sich über die Misshandlungen gefreut haben.« Ein Speichermedium mit umfangreichem Videomaterial war kürzlich aufgetaucht.
Dabei ging es im Gerichtssaal um drastische Details: So meinte der Hauptangeklagte, eine Klobrille, die das Opfer in den Mund nehmen musste, sei »nagelneu« gewesen. Laut Oberstaatsanwältin ist hingegen klar belegt, »dass Kot gegessen werden musste«. Und: »Sie geben nur das zu, was man Ihnen sowieso nachweisen kann.« Von Reue sei überhaupt nichts zu bemerken.
Auch der Vorsitzende Richter Marc Gährken schien den Äußerungen des Hauptangeklagten wenig Glauben zu schenken: »Wissen Sie, was gerade auffällt: Alle haben Angst und alle haben nur mitgemacht.« Bei der Polizei und gegenüber einem Gutachter habe der 29-Jährige zudem andere Angaben gemacht.
Der 25-jährige Angeklagte legte ein Geständnis ab. Ihm wird eine gemeinschaftliche Vergewaltigung im August im Kinderzimmer des Reihenhauses vorgeworfen. Er räume die Tat »dem Grunde nach« ein und bereue sie, betonte dessen Verteidiger. Er habe sich von dem 29-Jährigen bedroht gefühlt. Der Mann muss mit mindestens drei Jahren und vier Monaten und maximal drei Jahren und acht Monaten rechnen.
Die beiden minderjährigen Angeklagten wurden am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Der Verteidiger des 16-Jährigen hatte angekündigt, sein Mandant sei grundsätzlich bereit, sich an der Aufklärung zu beteiligen. Die Staatsanwaltschaft hatte laut Gericht in dem internen Rechtsgespräch deutlich gemacht, dass sie »keine gute Sozialprognose« für den 16-Jährigen sehe. Der 17-Jährige wird wohl mit einer Geldbuße davonkommen. Die Vorwürfe gegen ihn haben sich der Staatsanwaltschaft zufolge als nicht mehr gerechtfertigt herausgestellt.
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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