Mehrere mutmaßliche Mitglieder der «Sächsischen Separatisten» sind auf freiem Fuß. Nach zwei Jahren U-Haft wurden gegen drei von acht Angeklagten der Neonazi-Gruppe die Haftbefehle aufgehoben.
29.10.2026, 17.03 Uhr
Festgenommene Terrorverdächtige der »Sächsischen Separatisten, 2024
Foto: Rene Priebe / dpa / picture allianceIm Verfahren gegen acht mutmaßliche Mitglieder der militanten Neonazi-Gruppe »Sächsische Separatisten« sind drei der Angeklagten auf freiem Fuß. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden habe nach fast zwei Jahren andauernder Untersuchungshaft die Haftbefehle gegen die drei Männer aufgehoben, teilte das Gericht mit.
Bei zwei der Angeklagten bestehe nicht mehr der dringende Tatverdacht und der Senat habe die Fluchtgefahr verneint, hieß es zur Begründung. Bei dem dritten Mann sah das Gericht die Haftfortdauer als unverhältnismäßig an. Der Vollzug des Haftbefehls gegen einen vierten Angeklagten ist ausgesetzt, aber von der Zahlung einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden. Diese sei laut Gericht noch nicht hinterlegt.
Prozessbeginn in Dresden im Januar
Foto: Sebastian Kahnert / dpaVor dem Oberlandesgericht Dresden müssen sich seit Anfang dieses Jahres acht Männer aus der rechtsextremen Szene unter anderem wegen Terrorismusverdachts verantworten. Die Bundesanwaltschaft rechnet sie der militanten Neonazi-Gruppe »Sächsische Separatisten« zu. Sie wirft ihnen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens und weitere Anklagepunkte vor.
Die acht mutmaßlichen Mitglieder waren im November 2024 verhaftet worden. Laut Anklage waren die Männer überzeugt, dass ein unbestimmter »Tag X« mit dem Zusammenbruch Deutschlands bevorstehe. Dabei hätten sie einen möglichst großen Teil Sachsens erobern und dort einen an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat errichten wollen. Ihr mutmaßlicher Anführer Jörg S. schwadronierte laut den Ermittlungen von einem »Holocaust«, mit dem Ostdeutschland von Einwanderern »gesäubert« werden müsse.
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Das Schießen mit scharfen Waffen sollen einige der Neonazis in Polen und Tschechien geübt haben. Drei der Angeklagten waren Mitglieder der AfD in Sachsen, die dort vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft ist. Nach ihrer Verhaftung beschloss die Partei, die Männer auszuschließen.
In Dresden stehen acht Neonazis vor Gericht, die einen perfiden Plan verfolgt haben sollen: Laut Anklage wollten sie in Sachsen einen NS-Staat errichten. Mehr zu dem Prozess lesen Sie hier.
luc/dpa
Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL
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