Quadratisch, praktisch, gut geschützt: Die Alfred Ritter GmbH mit der Schokomarke Ritter Sport hat vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen das Familienunternehmen Wacker aus Mannheim gewonnen. Das Gericht gab der Klage von Ritter Sport auf Unterlassung und Schadensersatz wegen des quadratischen Haferriegels »Monnemer Quadrat Bio« der Firma Wacker statt, wie der Vorsitzende Richter Christoph Stefani sagte.

Die Verpackungen seien »überdurchschnittlich« ähnlich, die Waren seien zumindest »durchschnittlich« ähnlich, sagte der Richter. Es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Eine Revision sei nicht zugelassen, sagte Geschäftsführer Matteo Wacker dem SPIEGEL telefonisch nach der Urteilsverkündung. »Dagegen wollen wir Beschwerde einlegen.« Sie wollten sich weiter verteidigen. Würden sie das nicht tun, müssten sie wohl bereits mehr als 55.000 Euro Rechtskosten und mehr als 15.000 Euro Schadensersatz zahlen, schätzt Wacker. Er bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als »schwer nachvollziehbar«. Er sei überzeugt: »Kein Mensch hat jemals das Monnemer Quadrat gekauft und gedacht, er kaufe Ritter Sport.« Die Situation sei absurd. »Wir sind ja nicht mal im Supermarkt gelistet«, sagte Co-Geschäftsführerin Melanie Wacker.

Matteo und Melanie Wacker vor dem Oberlandesgericht

Matteo und Melanie Wacker vor dem Oberlandesgericht

Foto: Bernd Weißbrod / dpa / picture alliance

Ritter Sport teilte mit, die Gerichtsentscheidung zu begrüßen. »Sie korrigiert die Fehleinschätzung der Vorinstanz«, heißt es. Mit dem Slogan »Quadratisch. Kokos. Klar.« sei eine bewusste Assoziation zu Ritter Sport erzeugt worden. Der Markenschutz sei zentral, weil das Erscheinungsbild dafür sorge, dass Kunden die Marke im Supermarktregal wiederkennen würden. Markenschutz sei deshalb »einer der bedeutendsten Vermögenswerte«. Man habe nicht anders gekonnt, als eine juristische Klärung herbeizuführen.

Beide Seiten werfen sich vor, die Gegenseite sei nicht auf Lösungsvorschläge eingegangen.

Im November 2024 hat die Firma Wacker in Mannheim den Haferriegel »Monnemer Quadrat Bio« auf den Markt gebracht. Die Verpackung war Geschäftsführer Wacker zufolge von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnerte allerdings auch an die Ritter-Sport-Tafel – obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger.

Im Januar 2025 erhielt das Familienunternehmen aus Mannheim erstmals Post vom Schokoladenhersteller, später folgte die Klage. Wacker ist ein kleines Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitern. Neben Schadensersatz verlangt Ritter Sport von Wacker nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die bislang verwendete Verpackung nicht weiter genutzt und bereits ausgelieferte Ware zurückgerufen werden soll.

Der quadratische Riegel verletzt nach Ansicht von Ritter Sport die seit 1996 für den Hersteller markenrechtlich geschützte Verpackung. Die Schwaben argumentierten unter anderem, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte Ritter Sport eine Markenkollision, heißt es.

Für die Alfred Ritter GmbH aus dem schwäbischen Waldenbuch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung für Schokolade registriert. Neutral ohne Aufdruck, aber mit den typischen Seitenlaschen und der Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite.

Ritter Sport hatte im Januar vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Der Vorsitzende Richter sah damals keine Markenverletzung.

Wacker stellte auf »Klageriegel« um

Kunden der Wacker GmbH können den quadratischen Haferriegel mit Kokos- oder Haselnussgeschmack mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen – um möglichen höheren Schadenersatzforderungen später vorzubeugen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt – mit dem Namen »Monnemer Klageriegel«.

Andere Hersteller von Schokoprodukten müssen sich wegen der Entscheidung aber nicht automatisch sorgen. »Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart wirkt nur zwischen Ritter Sport und Wacker«, sagte Markenrechtsexperte Philip Kohl von der Kanzlei BRP Renaud aus Stuttgart. »Ein Vorgehen gegen etablierte Produkte wie Hanuta oder Knoppers halte ich für unwahrscheinlich.« Natürlich seien die Waren ähnlich, und es handele sich um Süßigkeiten. Allerdings seien die Produkte seit vielen Jahrzehnten auf dem Markt und verfügten über eine eigenständige hohe Bekanntheit.

Ritter Sport teilt auf SPIEGEL-Anfrage dazu mit, dass »quadratische Produkte und Verpackungen, die zum Zeitpunkt der Erlangung unseres Markenschutzes bereits am Markt waren«, einen Bestandsschutz hätten.

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Die Bundesverbraucherhilfe unterstützt die Wacker GmbH in dem Fall. »Aus einem Urteil gegen einen Haferriegel folgt nicht automatisch, dass andere quadratische Produkte unzulässig wären«, heißt es in einer Stellungnahme. Das Signal reiche allerdings über den Einzelfall hinaus. »Wird der Schutz einer Verpackungsform weit in andere Warengruppen ausgedehnt, wissen Hersteller nicht mehr sicher, welche Form sie verwenden dürfen.« Der Verband will nach eigenen Angaben auf eine »pragmatischere« Ausgestaltung des Markenrechts hinwirken.

Source: Der Spiegel · DER SPIEGEL

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